Die SPD und die nichtehelichen Kinder

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 22.02.2012

 

Vor mehr als einem Jahr hatte  ich letztmals darüber berichtet, dass die Justizministerin einen Kompromissvorschlag zur  Reglung der elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder vorgelegt hat.

 

Geschehen ist seitdem nichts.

 

Jetzt hat die SPD-Fraktion einen Antrag im Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mit seinen Regelungen darauf hinwirkt, dass unter dem Leitgedanken des Kindeswohls die gemeinsame elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern grundsätzlich als Ziel angestrebt wird.

 

Folgender Inhalt soll nach dem Willen der Sozialdemokraten den Schwerpunkt der Regelungen bilden:

 

1. Die elterliche Sorge steht nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam zu, wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, einander heiraten oder das Familiengericht die gemeinsame Sorge anordnet.

2. Bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes klärt der Standesbeamte nicht miteinander verheiratete Eltern über die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung auf und fordert die Eltern auf, sich zu der gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Möchten beide Elternteile die gemeinsame Sorge begründen, soll die Erklärung durch Vorlage entsprechender Vordrucke gegenüber dem Standesamt ermöglicht werden.

3. In das Achte Buch Sozialgesetzbuch soll folgende Regelung aufgenommen werden: Können die Eltern vor dem Standesamt kein Einvernehmen erzielen, werden die Eltern vom Jugendamt aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu der gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Wird die gemeinsame Sorge von beiden Elternteilen gewünscht, ist die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abzugeben. Ist das Votum der Eltern nicht einvernehmlich, wirkt das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hin. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, erstellt das Jugendamt eine Stellungnahme und stellt beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge.

4. Bei nichtehelichen Kindern, die vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren sind, ist entsprechend der Übergangslösung des BVerfG ein Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge beim Familiengericht erforderlich. Das Familiengericht kann die fehlende Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Sorge auf Antrag des Vaters ersetzen und den Eltern die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam übertragen, wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.

5. Begehrt der Vater für Kinder, die vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren sind, die alleinige Sorge, muss er dies beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht überträgt dem Vater die alleinige Sorge, soweit eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Alleinsorge des Vaters dem Kindeswohl am ehesten entspricht.

6. Die rechtlichen und tatsächlichen Folgen dieser Neuregelung sollen nach spätestens drei Jahren wissenschaftlich evaluiert werden. Über die Ergebnisse ist der Deutsche Bundestag zeitnah durch einen entsprechenden schriftlichen Bericht der Bundesregierung zu unterrichten.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

10 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Dies ist auch nur eine weichgespülte Variante die in der Praxis zu keiner Verbesserung führen wird. Es würde weiterhin ausreichen wenn die Mutter behauptet, dass sie keine Kommunikationsebene mit dem Vater findet und schon entspricht die gemeinsame Sorge nicht mehr dem "Kindeswohl" (kann das Wort bald nicht mehr hören.) Die SPD ist somit auch nicht viel fortschrittlicher als die CDU/CSU mit Bär und Granold als verhindernde Phalanx.

So ist es mir mir letzten Mai am AG Köln wiederfahren. Das Verfahren wurde schlichtweg ruhend gestellt und trotz zustimmender Äusserungen des Psychologen und des Jugendamtes (man glaubt es kaum) kein gemeinsames Sorgerecht entschieden. Die Mutter weigert sich natürlich an jedweder Form einer Mediation teilzunehmen und alles bleibt wie es war: Das Kind wird seit 9 Jahren nicht geimpft ("ist schulmedizinischer Unsinn") und soll entgegen der Schulempfehlung eine Waldorfschule besuchen.

Die einzige Partei, die sich zur Zeit zur echten Gleichberechtigung entschieden hat sind die Piraten:

http://bundesliquid.tumblr.com/post/17441166556/annahme-der-initiative-2...

Die waren für mich bis dato zwar nicht wirklich wählbar aber wenn die anderen weiterhin nichts vernünftiges auf die Schiene bekommen oder schlichtweg das Thema ausschweigen werde ich zum erstenmal zum Protestwähler.

viele Grüße

Eric69

5

Eric69 schrieb:

Es würde weiterhin ausreichen wenn die Mutter behauptet, dass sie keine Kommunikationsebene mit dem Vater findet und schon entspricht die gemeinsame Sorge nicht mehr dem "Kindeswohl" (kann das Wort bald nicht mehr hören.)

Das ist nach dem Urteil des BVerfG schon jetzt nicht richtig. Siehe z.B. OLG Hamm v. 31.01.2012 - II-2 UF 168/11 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BVerfG

Die Verweigerung der Zustimmung zur Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus nicht kindeswohlbezogenen Motiven steht der Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge regelmäßig nicht entgegen; bei im Übrigen günstigen, dem Kindeswohl dienlichen Umständen kann den Kindeseltern eine Konsensbereitschaft im Rahmen der Zumutbarkeit abverlangt werden. (amtlicher Leitsatz)

Dazu morgen mehr.

Was mich als Richter irritiert ist, dass der Gesetzgeber quasi seine Arbeit verweigert. Trotz ausdrücklicher Vorgabe durch das BVerfG liegt bis heute nicht einmal ein Entwurf eines Gesetzes vor.

 

Hopper schrieb:

Was mich als Richter irritiert ist, dass der Gesetzgeber quasi seine Arbeit verweigert.

Haben Sie Vermutungen, woran das liegen könnte? Das irritiert nicht nur Richter.

Hopper schrieb:

Eric69 schrieb:

Es würde weiterhin ausreichen wenn die Mutter behauptet, dass sie keine Kommunikationsebene mit dem Vater findet und schon entspricht die gemeinsame Sorge nicht mehr dem "Kindeswohl" (kann das Wort bald nicht mehr hören.)

Das ist nach dem Urteil des BVerfG schon jetzt nicht richtig. Siehe z.B. OLG Hamm v. 31.01.2012 - II-2 UF 168/11 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BVerfG

Die Verweigerung der Zustimmung zur Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus nicht kindeswohlbezogenen Motiven steht der Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge regelmäßig nicht entgegen; bei im Übrigen günstigen, dem Kindeswohl dienlichen Umständen kann den Kindeseltern eine Konsensbereitschaft im Rahmen der Zumutbarkeit abverlangt werden. (amtlicher Leitsatz)

Dazu morgen mehr.

Was mich als Richter irritiert ist, dass der Gesetzgeber quasi seine Arbeit verweigert. Trotz ausdrücklicher Vorgabe durch das BVerfG liegt bis heute nicht einmal ein Entwurf eines Gesetzes vor.

 

 

Also ich muss da auch mich wundern, warum dann Gerichte anders entschieden haben oder noch entscheiden. Ich spreche da auch aus Erfahrung, dass es einfach ist für die Kindesmutter und die Anwältin der KM den Streit hochzuhalten um dann zu sagen, dass man nicht miteinander reden kann.

Es ist einfacher als gedacht in Deutschland. Die KM wird einfach vor allem geschützt. Selbst bei Umgangsboykott. Strafen werden selten verhängt.

0

Weder in der Koalition noch im Bundestag gibt es in dieser Frage eindeutige Mehrheiten. Was es gibt, sind erstaunliche Bündnisse: CSU und Grüne sind gegen jeden Automatismus zur gemeinsamen Sorge ("gegen den Willen der Mutter nur durch gerichtliche Entscheidung"), die FDP wohl eher für die automatische Mitsorge, SPD und CDU gespalten (oder "weichgespült").

Einen Koalitionskrach oder gar Krise soll in dieser "nebensächlichen" Frage aber vermieden werden.

@ Hans Otto Burschel:

"Die Verweigerung der Zustimmung zur Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus nicht kindeswohlbezogenen Motiven steht der Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge regelmäßig nicht entgegen; bei im Übrigen günstigen, dem Kindeswohl dienlichen Umständen kann den Kindeseltern eine Konsensbereitschaft im Rahmen der Zumutbarkeit abverlangt werden. (amtlicher Leitsatz)"

  ... scheint in Köln noch nicht angekommen zu sein. Mittlerweile schätzt meine Anwältin die Aussichten auf alleiniges Sorgerecht höher ein als die auf ein Geteiltes - lag an diversen Ausbrüchen der Mutter vor, während und nach der Verhandlung. Ich hatte eher den Eindruck, dass der Richter nichts entscheiden wollte was noch nicht gesetzlich wasserdicht abgesichert ist. Er wies die Mutter zwar bei Ihren ausfallenden Bemerkungen deutlich zurecht sagte aber danach, dass er aufgrund der strittigen Situation nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden könne. Wobei es ausreicht, dass die Mutter sich "strittig" präsentiert und Mediationen ablehnt.   Die unheilige Allianz aus CDU/CSU ("das Kind gehört traditionell zur Mutter" - Dorothee Bär) und der Grünen (wir wollen den Frauen keine erstrittenen Rechte nehmen) führt seit Jahren zu einem Stillstand - trotz EuGh und BVG Entscheidungen - das sehe ich genauso. Es gibt immer nur einzelne Landespolitiker die sich für eine bedingungslos gleichberechtigte Lösung aussprechen - bringt aber leider nichts.   viele Grüße aus Köln Eric69

 

5

Kinder, wie die Zeit vergeht!

Ist es wirklich schon 19 Monate her?

Das mit dem Jugendamt wird nicht funktionieren, weil dort z.T. Gegner/innen der gemeinsamen elterlichen Sorge tätig sind, die so nicht geeignet sein können einvernehmliche Lösungen zwischen den Elternteilen herbeizuführen. Es ist davon auszugehen, dass auf gescheiterten Vermittlungsversuchen folgende Stellungnahmen an die Familiengerichte nicht geeignet sein werden die Einvernahme zu fördern.

Zu Punkt 4. Und 5. haben sich die vortragenden Fraktionsmitglieder der SPD offenbar vor Ort davon überzeugt, dass es seit der Entscheidung durch das BVerfG kaum Sorgerechtsübertragungen gegeben hat, anders ist der erklärte Wille zur Beibehaltung der bisherigen Praxis nicht verständlich.

Dass sich nun ausgerechnet die SPD in Punkt 6. so äußert hat schon etwas Komisches an sich. Seit nunmehr 35 Jahren Väter als Täter abstempeln und ausgrenzen und mit jedem Zugeständnis, das selten mehr Wert ist als das Papier auf dem es geschrieben wurde, eine zeitnahe Auswertung fordern?! Soweit ich mich recht erinnere war es die damalige Bundesministerin Zypries (SPD), die sich so lange wie nur möglich davor drückte die Gründe – an denen sich bis heute nichts geändert hat – zu benennen, warum Mütter nichtehelicher Kinder die gemeinsame elterliche verweigern (siehe: 1 BvR 420/09, Rn. 59).

Keine Politik ohne Lobbyarbeit! Hier, wesentlich von djb und VAMV geleistet. Ich übertreibe nicht, wenn ich anmerke, dass sich keiner der beiden Verbände ein Bein pro gemeinsame elterliche Sorge ausreißt.

Comment70 schrieb:

Zu Punkt 4. Und 5. haben sich die vortragenden Fraktionsmitglieder der SPD offenbar vor Ort davon überzeugt, dass es seit der Entscheidung durch das BVerfG kaum Sorgerechtsübertragungen gegeben hat, anders ist der erklärte Wille zur Beibehaltung der bisherigen Praxis nicht verständlich.

 

Der Kernsatz der betreffenden BVerfG-Entscheidung 1 BvR 420/09 vom 1.7.2010 war:

"Ergänzend zu dieser Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB wird deshalb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht."

 

Die Gerichte haben also eine Prognose zu stellen, die mit einem der verformbarsten Begriffe im Familienrecht hantiert. Obendrein gibt es auch noch Abstufungen, die je nach Kontext ganz unterschiedlich angewendet werden:

 

- wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist

- wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht

- wenn es dem Kindeswohl dient

- wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist

 

Das BVerfG liegt mit seiner Formulierung wohl irgendwo um "dient" herum, was sehr viel Raum lässt, die gemeinsame Sorge abzulehnen und den Status quo mit Alleinsorge beizubehalten. Der status quo ist ein heilig' Ding in der Rechtspflege. Das scheint den meisten Richtern auch die "sicherste" Entscheidung zu sein und so ist und wird es die Ausnahme bleiben, die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Ein Zustand, der für die Politik offenbar ganz gelegen kommt, ähnlich wie der BVerfG - Entscheid 1982 zur Alleinsorge des damaligen §1671 BGB (3.11.1982; 1 BvL 25/80; 1 BvL 38/80; 1 BvL 40/80; 1 BvL 12/81), der erst 1998 in einer Reform umgesetzt wurde und selbst dann noch jahrelang zäh bekämpft wurde (siehe http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0202/s_54-58.pdf - gewisse Kreise kämpfen bis heute dagegen). Schon in den 1980er Jahren wurde darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des BVerfG sei, Kriterienkataloge für die gemeinsame Sorge aufzustellen.

Für die Politiker mag das unwichtig sein, was sich bei sehr vielen betroffenen Vätern in den letzten Jahrzehnten abgespielt hat und weiterhin abspielt, hinterlässt bis heute schwere Flurschäden in der Gesellschaft, aber das soll hier nicht Thema sein. Auch das wird in den Kreisen beharrlich ignoriert, die im Familienrecht schalten und walten.

 

Wenn es an dem SPD-Vorschlag etwas interessantes gibt, dann ist es die Tatsache, dass er die gerichtliche Erteilung der gemeinsame Sorge überhaupt nicht berührt. Darum mogeln sie sich mit viel Text herum. Sogar die Ungleichheit mit §1671 BGB bleibt bestehen, womit die nächsten Züge durch die Instanzen vorprogrammiert sind.  Die SPD will das alles per Jugendamtsberatung und einem seltsamen Antragsrecht des Jugendamtes (Einführung eines "Sorgerechtsklärungspflegers"?)  abhandeln, aber die Minimalanforderungen des BVerfG unangetastet lassen. Gerade die Anforderungen sind das wesentliche Förderband oder Hindernis zur gemeinsamen Sorge. Dessen normative Kraft wird auch alle Jugendamtsberatungen überstahlen. So war es auch beim 1998 reformierten §1671 BGB. Als dessen Hürden höher gelegt wurden, probierten es Viele gar nicht mehr, die Alleinsorge zugesprochen zu bekommen.

Welche Handhabe hat das BVerfG überhaupt um seine Beschlüsse gegen den Gesetzgeber durchzusetzen?

Anscheinend hat die Regierung nicht sehr viel Respekt vor dem Gericht und seiner Entscheidung.

0
Offensichtlich behandelt die SPD Vater und Mutter NICHT gleich.
Wenn Sie gesagt hätten: Ausgangspunkt ist das Rechtsverhältnis, welches das Kind von Geburt an zu seinen beiden Eltern hat, ohne Prüfung der sozialen Kompetenz, dann entspräche dies der Wahrheit.
Allein von der Tatsache, dass Kinder nur von Frauen geboren werden können, kann mitnichten abgeleitet werden, dass Mütter eine höhere Kompetenz als Väter besitzen. Dies ist aber Grundlage des Entwurfes. Deshalb versagen sie Vätern die rechtliche Position zu ihren Kindern pauschal.
Im Regelfall ist anzunehmen, dass ausgewogene soziale Kompetenz von Vater und Mutter gleichermaßen besteht, unter der Maßgabe, dass ein Kind beide Eltern zur gesunden Entwicklung benötigt.
Eine wissenschaftlich erwiesene Notwendigkeit, wo wird Sie umgesetzt?
Der Entwurf ist ein Streit und Konfliktverschärfendes Instrument, weil nicht deutlich aufgezeigt wird, dass es völlig NORMAL ist, wenn zu einem Kind beide Eltern gehören, auch wenn sie sich noch nicht über das WIE einig sind.
Der Gesetzgeber hat kein Eingriffsrecht bei der Frage OB eine Bindung zwischen Vater und Kind entstehen darf. Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht ausüben, was Voraussetzung ist, um die Masse an grundsätzlichem Streit zu vermeiden, muss Hilfe zum Erhalt der Bindung zum gemeinsamen Kind, bei der Ausgestaltung der Frage nach dem WIE, angeboten werden.
Wir wollen, dass Kinder von Anfang an einen Vater haben sollen und dies nicht in Frage gestellt wird, weil es das Beste für die Kinder ist.

Ein Entwurf von Alleinstehenden für Alleinstehende und zukünftige Alleinstehende. Vätern soll es mit den 3 Hürden: Mutter, Jugendamt und Familiengericht so schwer wie möglich gemacht werden, von Anfang an für Ihre Kinder da zu sein. Vaterliebe reduziert auf Unterhaltszahlung, was bleibt, wenn der Vater erfolgreich entfremdet wurde. Ist das das wahre Ziel des Entwurfs? Warum soll sich ein Vater nicht vollwertig um sein Kind kümmern?

Die selbstverständlichste Sache der Welt: seinen Vater von Geburt an lieben und gleichberechtigt mit der Mutter erleben.
Die BEENDIGUNG der Diskriminierung, nicht die Fortsetzung, „charmant als Mogelpackung präsentiert“, ist die Forderung der Mehrheit aller vernünftigen Eltern, Familien und Bürger dieses Landes.

Was versteht die SPD an der Gleichstellung von Vater und Mutter nicht? Was ist daran so schwer zu begreifen? Deutsche Väter sollen schlechter gestellt werden als die in der restlichen Welt, wo seit Jahrzehnten das gemeinsame Sorgerecht für alle natürlichen Väter von Geburt an gilt?
Die SPD setzt im Entwurf nicht das Ende der Diskriminierung um (EGMR 22028/04 vom 4.12.09), erkennt nicht die Rechte der leiblichen Väter an (BGH XII ZR 136/09 vom 9.11.11) und beteiligt nicht die leiblichen Väter an der Sorge ihrer eigenen Kinder (EGMR 17080/07 vom 15.9.11) wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert. Ein Desaster !
Das wird niemand mehr zulassen der ernsthaft die Kindesinteressen im Blick hat.

5

Kommentar hinzufügen