Mediation im Bundesrat

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 07.02.2012

Der Bundesrat wird sich in seiner 892. Sitzung mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation befassen. Unter Punkt 10 der Tagesordnung muss das Plenum über die Empfehlung des Rechtsausschusses beraten, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Ziel der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist es, die gerichtsnahe/gerichtsinterne Mediation in den Verfahrensordnungen zu verankern. Der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages folgend hatte der Bundestag die im Regierungsentwurf vorgesehene Verankerung gerichtlicher Mediation verändert. Anders als im ursprünglichen Entwurf wird Mediation in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf eigenständig und nicht lediglich vor dem Hintergrund gerichtlicher Verfahren (außergerichtliche, gerichtsnahe und gerichtsinterne Mediation) definiert. Die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zu Mediationen bei Gerichten wurden durch ein erweitertes Güterichtermodell ersetzt. Diese begrüßenswerte Trennung zwischen Mediation und Gericht wurde vom Rechtsausschuss des Bundesrates einmütig kritisiert. In der Plenarsitzung am 10.02.2012 wird sich zeigen, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft.

Für die Mediation wäre zu hoffen, dass das Inkrafttreten des Gesetzes nicht durch ein Vermittlungsverfahren verzögert wird. Gütliche Einigung können bei Gericht auch im Rahmen des im aktuellen Gesetzentwurf enthaltenen Güterrichtermodells erzielt werden.

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