Internet-Telefonie - datenschutzrechtliches Niemandsland? BfDI warnt vor Risken und Nebenwirkungen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.02.2012

Telefonieren via Internet wird zunehmend populärer. Bereits eine halbe Million Menschen in Deutschland nutzen Telefondienste aufgrund des „Voice over Internet Protokolls“ (VoIP) mit steigender Tendenz. In einem neuen Informationsblatt warnt nun der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) vor den mit der Internet-Telefonie verbundenen Risiken. Aufgrund der je nach Anbieter unverschlüsselten Übertragung der Gesprächsinhalte lassen sich Gespräche leichter abhören, insbesondere bei der Verwendung drahtloser Funknetzwerke. Zudem bestehe bei VoIP die Gefahr, dass die erforderliche Rufnummerunterdrückung nicht oder nur unvollständig funktioniert. Das BfDI hält es auch für möglich, dass angezeigte Rufnummern im Endgerät manipuliert werden können. Ohne Kundenauftrag erstellen manche Anbieter Einzelverbindungsnachweise bzw. führen  im Internet einsehbare Anruflisten. Außerdem ist das sogenannte Fangschaltverfahren, mit dem belästigende oder bedrohende Anrufer ermittelt werden können, nicht in jedem Fall bei VoIP möglich.

Laut BfDI ergeben sich diese Probleme aus der unzulänglichen Umsetzung maßgeblicher Regelungen seitens der VoIP-Anbieter. Eine Reduzierung des Datenschutzstandards kann dabei nicht lauf BfDI ausgeschlossen werden.

Wie beurteilen Sie die Nutzung von „VoIP“ unter datenschutzrechtlichen Aspekten? Welche Maßnahmen könnten diese Risiken Ihrer Meinung nach beheben? 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

"...Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BfDI)..." ?

 

Allgemein wird das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" mit "BSI" abgekürzt. 

 

Das behandelte Informationsblatt wurde dagegen von dem "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" herausgegeben, der grundsätzlich mit "BfDI" abgekürzt wird.

5

Die Broschüre führt leider einen wichtigen Aspekt nicht aus obwohl sie ihn unter Verweis auf die generelle Problematik von Datennetzen implizit anspricht, der meines Erachtens eben doch eine grundlegende Verschlechterung der Vertraulichkeit gegenüber dem Festnetz bedeutet, auch wenn ein VoIP-Telefon als verkabelter Client am eigenen Anschluss genutzt wird: Der physische Übertragungsweg einer paketvermittelten Verbindung ist für den Nutzer weder vorhersehbar, noch beeinflussbar oder effektiv nachprüfbar. Insbesondere kann er auch bei IP-Telefonaten über innerdeutsch kurze Distanzen über das Ausland führen. Das kann sowohl verschiedene zufällige Gründe haben als auch durch vergleichsweise einfache Manipulationen im Bereich der Anwender- oder Provider-Technik oder direkt der ins Ausland verbundenen Internetknoten herbeigeführt werden.
Angebotene Verschlüsselungsoptionen helfen hier in der Regel nicht, da sie nur den Weg zum VoIP-Provider sichern und dessen weiteres technisches Verfahren abhängig vom Zielanschluss in der Regel nicht nachvollziehbar ist. Wer diese grundsätzlichen Bedenken ausräumen möchte, ist auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewiesen, erreicht dann aber auch einen deutlichen Sicherheitsgewinn gegenüber PSTN.

0

Datenschutzrechtliche Bestimmungen bei VoIP sind für Verbraucher sehr wichtig, allerdings nicht immer leicht zu kontrollieren. Weitere interessante Infos zu diesem Thema und eine weitere Expertenmeinung können unter diesem Link eingesehen werden:

http://www.ventengo.de/blog/index.php/interview/voice-over-ip-das-experteninterview-mit-herrn-prof-dr-ing-badach-ueber-datenschutz-und-den-erhalt-der-privatsphaere-teil-3/

 

5

Kommentar hinzufügen