Paula vs. Flecki - Wer siegt im Puddingstreit ?

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 30.01.2012

Dr. Oetker versucht gegen ALDI vor dem LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Es geht um einen Schokaldenpudding, der mit hellen Flecken versetzt ist. Dr. Oetker vertreibt so einen Pudding unter dem Namen Paula. Die Flecken lehnen sich offenbar an ein Kuhfell an, könnten aber auch Wölkchen sein. Jedenfalls kann Dr.Oetker Geschmacksmusterschutz auf das "Puddingdesign" vorweisen.

Stein des Anstosses ist ein ALDI-Pudding mit Namen Flecki. Flecki ist mit hellen Vanillezusätzen versetzt und sieht - so die Auffassung von Dr. Oetker - Paula zum Verwechseln ähnlich. Das LG Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung nicht erlassen, beide Parteien angehört und verkündet sein Urteil am 1.3.2012 (Az. 14 c O 302/11).

Der Markt für Fleckenpuddinge ist offenbar stark umkämpft. Dr. Oetker könnte es zum Verhängnis werden, dass sein Geschmacksmuster nur einen sehr engen Schutzbereich geniesst. Es umfasst nur die mehr oder weniger zufällige Form der auf der Abbildung des Musters zu sehenden Puddingflecken. In der mündlichen Verhandlung soll die Klägerseite palettenweise Puddinge der beiden Sorten mitgebracht und zur Veranschaulichung der Ähnlichkeit auch geöffnet haben. Die Vorsitzende Richterin hat sich zwar noch nicht ganz festgelegt. Sie hat aber immerhin deutlich gemacht, dass die Idee, Puddinge mit Kuhflecken zu versehen, nicht monopolisiert werden könne. Es wird daher bei der Prüfung der Verletzung des Geschmacksmusters darauf ankommen, ob die Flecken und das Drumherum in Form und Farbe verwechselbar ähnlich sind. Hier hat das Gericht offenbar leise Zweifel angemeldet. Form und Kontur sowie Farbe seien ziemlich weit auseinander.

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4 Kommentare

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So, wie sich im Verkehrsrechtsfall gelegentlich der Ortstermin empfiehlt, kann im Puddingstreit besser mitreden, wer die Verhältnisse kennt. Beide Puddings werden im durchsichtigen Plastikbecher vertrieben, der auch trotz der Pappabdeckung des Mehrfach-Packs seitlich ohne weiteres eingesehen kann. Besuch im Supermarkt oder der Google-Bildscuhe genügt. Das palettenweise Mitbringen der Puddings in den Gerichtssaal wird daher einleuchten. Man sieht schon von außen die Flecken. Öffnen muss man die Becher dazu nicht.

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So ist es aber offenbar geschehen. Vermutlich ging es den Oetker-Anwälten darum, den Rundum-Blick auf den Pudding darzustellen und bei einem Vergleich der Puddinge auch die Vogelperspektive einzubeziehen, aus der Sie, lieber Puddingfreund, hinabschauen, wenn Sie den Verschluss abreißen.

Und wie erklaert man einem juristischen Laien, dass man zur Überprüfung eines "Geschmacksmusters" nur gucken und nicht essen muss? ;)

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"Die Idee, Puddinge mit Kuhflecken zu versehen, nicht monopolisiert werden könne" also bei Apple wird sogar das Entsperren mit dem Finger von links nach rechts monopolisiert.

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