Ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung entzweit BMJ und BMI - BMJ: Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
von , veröffentlicht am 29.01.2012Die politische Diskussion innerhalb der Regierung um die Vorratsdatenspeicherung verschärft sich (hier: Beitrag aus faz.net) aufgrund des am 27.01.2012 veröffentlichten Gutachtens des Max-Planck-Instituts "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?".
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten in ihrer ablehnenden Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Nach der Studie hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten; die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sei empirisch nicht belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker.
Die Bundesjustizministerin und ihr Staatssekretär Max Stadler (FDP) sehen sich in ihrer Haltung bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur anlasslosen Speicherung aller Daten der Bundesbürger einzusetzen. In Betracht komme das «Quick-Freeze»-Verfahren, bei dem Daten nur aus konkretem Anlass gespeichert werden.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenI.S. kommentiert am Permanenter Link
Ich weiss nicht, ob es bekannt ist, aber zu diesem Thema gibt es bereits einen Blog-Eintrag an anderer Stelle:
http://blog.beck.de/2012/01/27/vorratsdatenspeicherung-naechste-runde-im...
Bertram kommentiert am Permanenter Link
Und in diesem aktuellen Beitrag schreibt Alvar über "Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsfeindliches Innenministerium" und bezieht sich auf einen geleakten Entwurf aus dem Bundesministerium des Inneren (BMI) zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die vom Bundesverfassungsgericht eindeutig und klar geforderten Beschränkungen, die eine entsprechende Regelung mindestens haben müsste, fehlen danach komplett.