Reduzierung der Einigungsgebühr schon bei PKH-Antrag für Mehrvergleich ?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.01.2012

Mit der Frage, ob bereits die Beantragung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich ausreicht, um die Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 herbeizuführen, hat sich das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 18.11.2011 – 1 Ta 191/11 befasst, diese Frage aber nicht eindeutig entschieden, sondern sich auf den Standpunkt gestellt, dass eine solche Reduzierung zumindest dann gerechtfertigt ist, wenn der Gegenstand, über den der Mehrvergleich geschlossen wurde, in der Verhandlung erörtert worden ist.

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