Wieder eine schreckliche Gewalttat in einem Gericht: Angeklagter erschießt in Dachau Staatsanwalt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.01.2012

Leider ist gestern die Reihe von Gewalttaten in Gerichten (Überblick) um einen weiteren schrecklichen Fall in Dachau ergänzt worden: Es ging um eine Haftstrafe auf Bewährung. Während der Urteilsverkündung feuerte der Angeklagte, ein 54-jähriger Transportunternehmer, im Dachauer Amtsgericht fünf Schüsse ab. Von drei Kugeln wird der Staatsanwalt getroffen und verstirbt wenig später.

Wenn es zutrifft, wie der Reporter in zdf.heute sagte, dass seit Jahren von den Anwälten und Richtern für das Amtsgericht in Dachau bessere Sicherheitsvorkehrungen gefordert wurden, dann dürfte jetzt eine heftige Kontroverse darüber entbrennen, ob diese Tat geschehen musste oder ob sie vermeidbar war.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

39 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Solche Taten lassen sich nicht vermeiden. Ich gehe täglich in den Gerichten verschiedener Bundesländer ein und aus und muß dabei feststellen, daß die Kontrollen dort, wo sie stattfinden, oftmals sehr lasch sind. Die von den Flughäfen bekannten Scanner sind vielfach ausgeschaltet. Es finden allenfalls Stichproben statt. In kleinen Amtsgerichten in der Provinz finden regelmäßig überhaupt keine Einlaßkontrollen statt, weil es dort in den letzten 200 Jahren nie zu Zwischenfällen gekommen ist und die Gefahr, daß ein Prozeßbeteiligter vor dem Gericht von einem Bus überfahren wird, tausendmal höher ist als die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Gewalttat im Gerichtssaal zu werden. Wenn der  zu einer solchen Tat Entschlossene nicht innerhalb des Gerichtsgebäudes zuschlagen kann, wartet er eben vor dem Gerichtsgebäude auf sein Opfer. Im übrigen lassen sich höhere Sicherheitsvorkehrungen mit den ständigen Sparbemühungen der Politik im Bereich der Justiz kaum in Einklang bringen.

 

Nach meiner Beobachtung entstehen Aggressionen bei Angeklagten, Nebenklägern und Zeugen oftmals durch die Art der Prozeßführung. Richter, Staatsanwälte und Anwälte, die meinen, einen Ton wie im könig-bayerischen Amtsgericht anschlagen zu müssen, weil man eine Robe trägt und in einem Gebäude aus dem 19. Jahrhundert verhandelt, ziehen den Unmut der anderen Verfahrensbeteiligten auf sich. Das gilt leider oftmals - wie hier - für junge Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die noch nicht ihre Rolle und den richtigen Ton gefunden haben. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn darauf geachtet würde, daß die Verhandlung nicht von drei Anfang Dreißigjährigen bestimmt wird. Demgegenüber habe ich schon mehrfach erlebt, daß Richter oder Staatsanwälte durch eine besonnene Verhandlungsführung, die den Beteiligten das Prozedere ruhig erläutern, besänftigend wirken. Falsch verstandene Autorität ist heute mehr denn je fehl am Platz. Manchmal läßt es sich zwar nicht vermeiden, die Stimme zu heben. Danach sollte man aber den Hitzköpfen auch wieder sanft erläutern, um was es geht.

 

 

 

3

Eine wirklich erschreckende Tat.

Man wird auch in Bayern (wie schon in anderen Bundesländern) wohl endgültig nicht mehr darum herumkommen, äußerlich bürgernahe "offene" Gerichtsgebäude wegen der Gefahr solcher Taten erheblich stärker zu sichern.

Die heute gängige Unterscheidung zwischen "Routineverfahren" (so von Frau Ministerin Merk im Interview benannt)  und besonderen Verfahren (etwa Hauptverhandlung bei Tötungsdelikten) ist zu hinterfragen. "Routine" ist ein Gerichtsverfahren zwar fast immer für die Justizangehörigen, aber ganz regelmäßig nicht für die Betroffenen (Angeklagten, Geschädigte, Kläger, Beklagte). Häufig geht es für diese um existenzielle Fragen, nicht nur wirtschaftlcih, sondern auch im Hinblick auf den Ruf, die Ehre, die  Emotion (man denke an Scheidungen, Umgangsrecht etc.). Wird ein Mensch mit einem solchen Verfahren bzw. Urteil konfrontiert und ist dieser Mensch ohnehin emotional instabil, dann bedarf es nicht allzu viel, um die Grenze zu einer Gewalttat zu überschreiten.

Da wir uns in Flughäfen etc. an die Metall- und Taschenkontrollen längst gewöhnt haben, halte ich solches in Gerichtsgebäuden zwar auch für lästig, aber nicht für sonderlich einschränkend. Es gibt keine 100%ige Sicherheit, insofern hat Frau Merk Recht, aber wenigstens die Schwelle zum Einschmuggeln einer Waffe würde durch solche Kontrollen erhöht.

@RA Müller: Sicherlich kann man zustimmen, dass auch die Verhandlungsführung zur Prävention  bzw. in anderen Fällen  zur Eskalation beitragen kann. Aber man muss sehr vorsichtig sein, einen solchen Zusammenhang für den vorliegenden Fall in den Raum zu stellen - mir jedenfalls ist über die Verhandlungsführung im konkreten Fall nichts bekannt und jetzt dem Opfer (direkt oder indirekt) eine Verantwortung zuzuweisen, ist sicher völlig fehl am Platze. Wie man in der ZDF-Reportage hört, war der Tatverdächtige offenbar zuvor auch mit seiner Anwältin in Streit geraten. Zudem: Wenn Sie meinen, dass die "typische" bayerische Justiz für solche Gewaltakte (mit-)verantwortlich ist, dann steht das im Widerspruch zu Ihrer Angabe, es sei in den meisten Gerichten seit 200 Jahren nichts passiert.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Der unter #1 kommentierende "RA Müller" hat wohl nicht alle Tassen im Schrank, wenn er ohne den geringsten Anhaltspunkt mal eben dem Ermordeten eine Mitschuld an seinem Tod geben will.

4

Über Möglichkeiten der frühen Deeskalation nachzudenken, ist nicht falsch. Aber ist das allein  eine Frage der Justiz oder der dort Beteiligten ? Oder nicht eine generelle Frage im Leben, egal ob im Büro bei der offenen Auseinandersetzung oder dem versteckten Mobbing, in Familien usw, generell zwischen Menschen. Aus einem Geschehen wie dem gestrigen folgern zu wollen, dass quasi zwangsläufig geschürte oder ungewollte, aber nicht ausreichend verhinderte Eskalation der Beteiligten oder von Parteivetretern, StA oder Gericht mit- oder ursächlich waren, halte ich für unangemessen und zu wenig differenziert. Ebenso unangemessen wie zB der Familie und Freunden nach einem Suizid den Vorwurf zu machen, dass rechtzeitige Hilfe, Intervention, Zuhören usw diesen verhindert hätten. Der Schrecken solcher Ereignisse spiegelt letztlich das unterschwellig immer vorhandene - zu recht - vorhandene Wissen wieder, dass mit keiner Sicherheitsmassnahme derlei wirklich verhinderbar wird. Was nicht bedeutet, dass das Maß der möglichen und sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen nicht von Zeit zu Zeit überdacht und angepasst werden können oder müssen. Wir schaffen sie ja auch nicht an Flughäfen ab, weil man eh nicht alles verhindern kann. Und auch Frau Merk wird nicht mit dem Argument die Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen und nicht nur auf diesen beseitigen. Und sich damit der Frage stellen, ob vorhandene und weitere Sicherheitsmassnahmen nötig sind und vor allem: ob sie ernsthaft angewandt werden. Als in München die Sicherheitskontrollen am AG eingeführt wurden, was kurz nach den  Ereignissen schon hier  gewesen war, war ich erst wenige Zeit Anwältin - doch kannten mich die Justizangestellten dort aus meinen täglichen Terminen vom Sehen schon gut genug, um mich meist nicht mal ansatzweise zu kontrollieren, ...dieses "Vertrauen" erfasste auch Mandanten, die dabei waren, obwohl ich Tasche und Koffer zur Kontrolle anbot zur Kontrolle. Hätte ich darauf bestehen sollen, dass man mich - und mehr noch: meine Mandanten bitte kontrolliert? Während mir dabei durchaus durch den Sinn ging: Beim gegnerischen Anwalt und - vor allem: - dessen Mandanten wird es vielleicht auch so sein? 

4

@Prof. Dr. Müller und Jens

 

Wo lesen Sie aus meinen Ausführungen heraus, ich gäbe dem Tatopfer eine Mitschuld?  Ich habe lediglich auf eine mitunter agressionsfördernde Verhandlungsführung einiger professioneller Prozeßbeteiligter hingewiesen. Ob das im konkreten Fall so war, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Der Umstand, daß der Täter schon eine Pistole mit sich führte, spricht zwar nicht dafür, daß es sich um einen spontanen Entschluß handelte. Aggressionen der nichtprofessionellen Beteiligten können aber auch bereits im Vorfeld durch, sagen wir, "Kommunikationsfehler" der professionellen Verfahrensbeteiliten hervorgerufen werden. Das kann, wie entsprechende Fälle zeigen, auch einmal der eigene Anwalt oder der Gegenanwalt sein. Hier haben wir als Juristen sicher noch an unseren Kommunikationsfertigkeiten zu arbeiten. Was für uns Routine und völlig normal ist, wird von den betroffenen Bürgern häufig als ehrverletzend und zynisch betrachtet.

 

Wie Herr Prof. Dr. Müller richtig ausführt, gibt es keinen Unterschied zwischen "Routineverfahren" und besonders heiklen Verfahren. In jedem Verfahren kann es zu Aggressionen kommen. Mitunter erlebt man Verfahren mit vermeintlich hochgefährlichen Angeklagten oder zwielichten Zivilprozeßparteien, die um existenzgefährdende Summen streiten und gleichwohl laufen diese Prozesse ganz locker ab. Dann wieder sind an einem Familienrechtsstreit oder an einer Nachbarstreitigkeit über objektiv nichtige Sachverhalte vermeintlich seriöse Mitmeschen aus dem bürgerlichen Milieu beteiligt, die plötzlich "ausrasten" und sich wechselseitig mit dem Tod bedrohen.

3

Herr RA Müller: Es ist nicht gerade kommunikationstechnisch hürdenfrei oder so leicht  Ihren Kommentar nicht zumindest auch in dieser Hinsicht wahrzunehmen, wenn Sie nicht ganz frei von "Didaktik durch Drastik" formulieren: "Nach meiner Beobachtung entstehen Aggressionen bei Angeklagten, Nebenklägern und Zeugen oftmals durch die Art der Prozeßführung. Richter, Staatsanwälte und Anwälte, die meinen, einen Ton wie im könig-bayerischen Amtsgericht anschlagen zu müssen, weil man eine Robe trägt und in einem Gebäude aus dem 19. Jahrhundert verhandelt, ziehen den Unmut der anderen Verfahrensbeteiligten auf sich. Das gilt leider oftmals - wie hier - für junge Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die noch nicht ihre Rolle und den richtigen Ton gefunden haben. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn darauf geachtet würde, daß die Verhandlung nicht von drei Anfang Dreißigjährigen bestimmt wird. Demgegenüber habe ich schon mehrfach erlebt, daß Richter oder Staatsanwälte durch eine besonnene Verhandlungsführung, die den Beteiligten das Prozedere ruhig erläutern, besänftigend wirken. Falsch verstandene Autorität ist heute mehr denn je fehl am Platz. Manchmal läßt es sich zwar nicht vermeiden, die Stimme zu heben. Danach sollte man aber den Hitzköpfen auch wieder sanft erläutern, um was es geht."

 

Da Sie aber nun klar einräumen,  schon mangels eigener Kenntnis Ihre sonstigen Eindrücke und Erfahrungen mit Prozessen oder Beteiligten nich auch mit  im aktuellen Geschehen Betroffenen verknüpfen zu wollen, sehe ich den Punkt als missverstanden und damit geklärt, n'est-ce pas?

Wenn man Ihre Schilderung liest, entsteht ein Eindruck, als wären Ihre Erfahrungen überwiegend so - ist das tatsächlich der Fall?

  Über Stil und überflüssige Polemik oder "verbalaggressive" Schein- und andere Gefechte aus Prinzip, als "Visitenkarte" des sich damit selbst oder vor Mandanten als "durchsetzungsfähig" empfindenden oder darstellenden Anwalts, gibt es leider in der Tat zu viele negative Beispiele, jeder ist da eigentlich ja einer zu viel. Aber : Nicht wenige manövrieren sich und ihre Mandanten damit dann in der Sache selbst ins "Aus". Auch ich kenne die Beispiel zur Schau getragener Arroganz , Überheblichkeit und polemischer Aggression gegnerischer Kollegen. Dem einen fällt es dann schwer, darauf nicht ebenso Paroli zu bieten, anderen nicht. Die persönliche Souveränität und Gelassenheit und Sachlichkeit zu wahren, ist vielleicht bei manchen eine nicht ausreichend geschulte Kompetenz. Allerdings habe ich sie keineswegs nur oder häufiger bei jüngeren Kollegen erlebt, im Gegenteil. Dort mag gelegentlich ein etwas forsches Wort über Erfolgsaussichten im Rahmen der Erörterungen fallen, aber tendenziell bis deutlich aggressives "Aufplustern" erlebte ich eher bei den länger berufserfahreneren Kollegen. Was wäre Ihr Vorschlag also, konkret, um das zu verbessern?

 

In der Regel ist es doch so: Wer im Saal laut wird oder dort oder im Schriftsatz polemisch, übersieht leichter, wo vielleicht der ausreichende schlüssige und substantiierte Tatsachenvortrag noch fehlt und scheitert am Einwand unzulässiger Ausforschung und Beweisfälligkeit......

Als Anwalt weiss man das und kann das - eigentlich - "orten" und muss nicht gesichtswahrend ebenso Paroli bieten. Schon gar nicht, wenn man den Mandanten nicht mitnimmt zum Termin, was ich zu deren Schonung und ua für den Fall etwaiger Vergleichsvereinbarungen grundsätzlich für besser halte, wenn es irgend vermeidbar ist.   Und dem eigenen Mandanten gegnerisches anwaltliches oder gegnerisches Verhalten (und auch richterliche Ansichten und Art und Weise ihrer Äusserung) zu vermitteln, egal ob es in Schriftsätzen inhaltlich beim Sachvortrag oder in den nicht immer zutreffenden Rechtsbehauptungen oder im Verbalstil zutage tritt oder im Saal,  ist (für mich jedenfalls nach meinem persönlichem Geschmack)  Teil der Herausforderung und der anwaltlichen Kompetenz..... die jeder immer mal wieder nachJUStieren muss. Was wären denn IHRE ganz konkreten Vorschläge, wie Ihren beobachteten Mißständen abzuhelfen wäre - ausser mit der Allgemeinaussage "an den Kommunikationsfähigkeiten zu arbeiten" ?

 

Absolute Sicherheit für alle Verfahrensbeteiligten kann es nicht geben.
Selbst wenn man jedes Gericht in eine Hochsicherheitszone ähnlich den Hochsicherheitssälen der OLS Stuttgart oder Düsseldorf verwandeln würde, wäre ein An- oder Beklagter, der sich ungerecht behandelt fühlt doch nicht gehindert, einen Verfahrensbeteiligten nach dem Prozess zu Hause aufzusuchen und dort zu töten, wie es etwa 2003 in Overath geschah, wo nach einem Zivilverfahren wegen Mietrückständen der Beklagte den Klägervertreter und seine Familie erschoss.

5

@RA Müller:

Meine Annahme, dass Sie sich zum vorliegenden Fall äußern und nicht nur allgemein auf Kommunikationsschwierigkeiten als mögliche Ursache hinweisen wollen, ergab sich aus folgenden Sätzen in Ihren Ausführungen, aber vielleicht habe ich Sie da missverstanden:

Das gilt leider oftmals - wie hier - für junge Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die noch nicht ihre Rolle und den richtigen Ton gefunden haben. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn darauf geachtet würde, daß die Verhandlung nicht von drei Anfang Dreißigjährigen bestimmt wird.

Einen Zusammenhang zwischen Alter und "richtigem Ton" halte ich für nicht relevant. Sowohl Kommunikationstalente als auch "Ungehobelte" gibt es in jedem Alter.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@ Prof. Dr. Müller und Elke Rampf-Platte

 

Vielleicht habe ich mich da mißverständlich ausgedrückt. Mit dem zitierten Satz wollte ich nur ganz allgemein und losgelöst vom gestrigen Fall darauf hinweisen, daß es - nach meinem Empfinden - nicht immer hilfreich ist, wenn an einem Prozeß drei Jungjuristen beteiligt sind, die vielleicht meinen, sich noch profilieren zu müssen und schon mangels Erfahrung gelegentlich den falschen Ton anschlagen. Ich habe mich in meine ersten Jahren als Anwalt auch nicht immer sehr geschickt verhalten.  Wenn hier wenigstens einer der Beteiligten ein paar Jahre Erfahrung hat, um die gebotene Sachlichkeit, Routine und Ruhe in das Verfahren zu bringen, ist das nicht verkehrt. Natürlich gibt es auch ältere Kollegen, Richter und Staatsanwälte, die noch kurz vor der Pensionierungsgrenze herumpoltern. Denen ist aber nicht mehr zu helfen...

 

Der Berichterstattung habe ich entnommen, daß der Richter 35 Jahre alt war, der Staatsanwalt 31 Jahre. Aus vielen Gesprächen mit älteren Mandanten weiß ich, daß diese sich vor Gericht schon dann nicht hinreichend ernst genommen fühlen, wenn sie einen Richter und/oder einen Staatsanwalt "vorgesetzt" bekommen, der in deren Augen völlig lebensunerfahren ist.  Man kann zwar niemanden seine Jugend vorwerfen und jeder muß einmal anfangen und seine Erfahrungen sammeln.  Am gesetzlichen Richter läßt sich ohnehin nichts ändern. Kommunikationstechnisch ist es manchmal aber nicht geschickt, wenn beispielsweise die Staatsanwaltschaft zu einer Hauptverhandlung mit einer frischen Proberichterin (Alter: 29, Aussehen: 21 Jahre)  einen stotternden Referendar entsendet und man mit vereinten Kräften einen bis dato unbescholtenen 60-Jährigen die Welt erklären will.

 

Daß im vorliegenden Fall offenbar ein (relativ) junger Richter und Staatsanwalt beteiligt waren, rechtfertigt und entschuldigt selbstverständlich gar nichts. Mir ist auch nicht bekannt, ob das überhaupt eine Rolle gespielt hat. Ich weiß aber aus oben geschilderter Erfahrung, daß das für Mandanten eine Rolle spielen kann, nicht nur in Strafprozessen. 

 

Ich habe selbstverständlich nicht überwiegend solche Erfahrungen gemacht. Im Gegenteil. 95% aller Verfahren laufen völlig sachlich ab. Es wird ja schließlich nicht jeden Tag ein Prozeßbeteiligter erschossen. Aber in den Fällen, in denen es zu "Ausrastern" kommt, glücklicherweise zumeist verbaler Art, sollten sich die beteiligten Juristen fragen, ob man das durch eine andere Kommunikation hätte verhindern können.  Offenbar ist da im gestrigen Fall einiges schief gelaufen, wenn der Angeklagte bereit war, eine Bewährungstrafe gegen "lebenslang" einzutauschen.

4

1.

 

Gut erst mal, dass die gesellschaftspolitisch involvierten Institutionen -  hier die Polizeigewerkschaft des Landes - Ruhe bewahren und nicht nach neuen Ausstattungen etc. schreien, um Gerichtssääle in Hochsicherheitstrakte zu verwandeln. 

 

"Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Bayern hält generell verstärkte Kontrollen in Justizgebäuden für überzogen. Schon kleine Maßnahmen wie eine Abgabepflicht für Mäntel, Jacken und Taschen am Eingang würden mehr Sicherheit bringen, sagte der Landesvorsitzende Hermann Benker am Donnerstag nach Gewerkschaftsangaben."

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Polizeigewerkschaft-haelt-ver...

 

2.

 

Ebenso gut, dass hier im Forum  nach potentiellen Ursachen solcher Gewaltakte im Gerichtssaal gefragt wird. Ich verstehe RA Müller nicht so, dass er den aktuellen Fall bewerten oder eine Rechtfertigung solcher Gewaltakte vornehmen wollte.

 

Vielmehr ist an seinem Ansatz zutreffend, die Psychologie im Gerichtssaal (wie es die amerikanische "Law and Psychology"-Bewegung akzentuiert) sehr ernst zu nehmen. Ich habe in meinem Referendariat selbst das eine oder andere Mal erlebt, wie ein Richter bzw. Staatsanwalt unnötig Öl ins forensische Feuer goß und mehr als ungeschickt agierte. Es ist m.E. ein Problem der Juristenausbildung, dass die psychologischen Bezüge der forensischen Praxis nicht ausgeleuchtet, nicht einmal als relevant wahrgenommen werden. Menschen sind nun einmal irrational, und es ist eine Banalität, dass (falsche) Vorstellungen reale Konsequenzen zeitigen können (Theomas-Theorem). Und ein Angeklagter, der in einem Zustand völliger Verweigerung gegenüber der Gerechtigkeit seiner Strafverfolgung ist (irrational!), kann sich in manche Gewaltphantasie hineinsteigern. Ich möchte damit nicht sagen, dass sich jede Gewalttat durch eine halbwegs profunde psychologische  Schulung von Richtern und Staatsanwälten verhindern ließe, aber es wäre immerhin einen Versuch wert, die Ausbildung etwas weniger auf §§ und etwas mehr auf Menschen auszurichten.

4

Ich sehe den Beitrag von Prof.Dr. Henning Ernst Müller als brauchbare Gefahrenanalyse, nicht als Schuldzuweisung. Vor Gericht treffen unterschiedliche Auffassungen genauso aufeinander wie verfeindete Personen. Das Konfliktpotential ist unbestreitbar hoch. Da macht es meiner Meinung nach Sinn, dass bei Betreten des Gebäudes Sicherheitskontrollen wie am Flughafen obligatorisch sind. Es macht im Gegenteil keinen Sinn, wenn gerade vor Gericht Konflikte nicht entschieden und energisch (allerdings gewaltfrei) ausgetragen werden. Auch Öl im Feuer muss sein dürfen - solange das rhetorisch bleibt.

In NRW kenne ich Gerichtsgebäude nur noch mit Sicherheitskontrollen - es geht also. Und das macht für mich mehr Sinn als viele andere angebliche Verbesserungen der öffentlichen Sicherheit.

 

5

Der ministeriell ventilierte Satz "absolute Sicherheit kann es nicht geben" ist so richtig wie dumm. Es geht nicht um absolute Sicherheit oder Hochsicherheitstrakte, sondern um minimale Sicherheit.

Und Richter, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Zeugen, Parteien, Zuschauer (ich denke an die zahlreichen Schüler, die sich jedesmal kurz vor den Schulferien in den Gerichtssälen tummeln) haben einen Anspruch darauf, dass ein Standard eingeführt wird, der es verhindert oder wenigstens massiv erschwert, Schusswaffen und Stichwaffen in ein Gericht zu bringen. Sprich : Metalldetektoren und Taschenkontrollen.

 Denn Schuss- und Stichwaffen sind die Waffen, die  teils leicht verfügbar sind und am Körper unauffällig (im Vergleich z.B. zu einem Molotow-Cocktail) getragen werden können und mit denen auch Ungeübte schnell schwerste und tödliche Verletzungen verursachen können. Und die Waffen, die bisher in Dresden, Landshut, Dachau, Essen und Euskirchen eingesetzt wurden.

5

Und was machen Sie gegen die Keramikmesser mit 16 bis 20cm Klinge, die es beim Discounter mittlerweile für einen Zehner gibt? "Nackt"scanner? Komplettes Abtasten?

Rein psychologisch betrachtet frage ich mich, was die Täter bewegt, im Gericht, womöglich noch, wie gestern, im Gerichtssaal zuzuschlagen, statt dem Opfer auf dem Nachhauseweg aufzulauern. 

 

Sicherheitskontrollen erlebe ich auch in jenen Bundesländern, in denen sie offenbar vorgeschrieben oder üblich sind (NRW, Hessen, Bayern), vor allem an größeren Gerichten, regelmäßig nur dort, wo StA, LG und AG in einem Gebäude untergebracht sind. Im übrigen finde ich auch in jenen Bundesländern an kleineren Amtsgerichten zumeist verwaiste Metalldetektoren und im Pfortenhäuschen schlummernde Beamte. Das ist doch auch ein Personal- und somit Kostenproblem. Wenn an jedem Gericht zwei bis vier motivierte und geschulte Beamte jeden Besucher kontrollieren sollen, verursacht das einen erheblichen Aufwand. Wie immer bei Sicherheitsmaßnahmen muß man sich fragen, ob das Risiko den Aufwand rechtfertigt. In den letzten Jahren kam es, soweit man das anläßlich des gestrigen Vorfalls der Presse entnehmen konnte, im Durchschnitt alle 2 Jahre irgendwo in Deutschland zu solchen Angriffen auf Verfahrensbeteiligte eines Rechtsstreits (nicht alle in Gerichtsgebäuden). 

 

Ich habe zwar überhaupt nichts gegen solche Sicherheitsvorkehrungen, von mir aus können sie bei allen Gerichten mit dreifacher Absicherung eingerichtet werden. Ich habe allerdings Zweifel, ob die zuständigen Gerichtspräsidien und Ministerien hierfür hinreichend Personal und Geldmittel finden. An Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden anderer Gerichtszweige (ArbG, SozG, VerwG, FG) kann ich mich übrigens überhaupt nicht erinnern. Ist denn nur die ordentliche Gerichtsbarkeit von solchen Gefahren betroffen?

 

 

4

Ich glaube, dass Prof. Dr. Müller vollkommen richtig liegt - wahrscheinlich sind Kontrollen allerorts das einzig Wahre. Bei uns in NRW wird auch an allen Gerichten kontrolliert. Jeder ist sich aber gleichzeitig bewusst, dass das nur eine relative Sicherheit ist. 

Die Verhandlungsführung hatte hier ja offenbar nicht  den Tatentschluss gefördert bzw. hierzu  beigetragen - die Waffe war ja  schon mitgebracht...solche Ereignisse sind einfach nur schlimm und tragisch und eignen sich m.E. nun wirklich nicht, irgendeinen Verursachungsbeitrag bei den Opfern zu suchen.

Und wie man aus "Altfällen" sieht, trifft es nicht nur in der Strafjustiz Tätige, sondern auch Anwälte oder Prozessgegner und das eben auch in so genannten Routineverfahren. 

 

Carsten.Krumm schrieb:
Bei uns in NRW wird auch an allen Gerichten kontrolliert. Jeder ist sich aber gleichzeitig bewusst, dass das nur eine relative Sicherheit ist.

Spätestens nachdem ich im AG Lünen (muss man nicht kennen, ist aber auch in NRW) in meiner Referendariatszeit (ist jetzt knapp 10 Jahre her) mal durch den Scanner gegangen bin und irgendwann im Laufe des Tages dann festgestellt hab, dass ich mein Taschenmesser noch in der Tasche habe, war mir das auch sehr deutlich bewusst. :)

0

@Carsten Krumm

 

Jeder Tat eines psychisch Gesunden liegt in der Regel ein Motiv zugrunde. Was immer den Dachauer Angeklagten zu seiner Tat bewogen hat, war es sicherlich nicht Zufriedenheit mit der Justiz, die sich darin ausdrückt. Die Pistole hatte er zwar bereits in den Verhandlungssaal mitgebracht, so daß nicht ausschließlich das Verhalten der Beteiligten Anlaß für die Tat gewesen sein kann. Möglicherweise war die Atmosphäre im Gerichtssaal aber der letzte Auslöser. Niemand weist dem Opfer eine Mitschuld zu, das wäre pietätlos und absurd. Der erschossene Beamte war als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vermutlich nicht einmal der Ermittlungsführer (was die meisten Angeklagten aber nicht wissen), sondern wurde, vermutlich als Repräsentant der Justiz, zufälliges Ziel des Täters.

 

Selbstverständlich ist ein Verursachungsbeitrag  - im Sinne eines Anlasses, nicht einer Mitschuld - bei der Justiz (nicht notwendigerweise beim Tatopfer persönlich) zu prüfen. Denn es ist kaum davon auszugehen, daß der Angeklagte losgelöst von der Vorgeschichte des Strafverfahrens Schießübungen im Gerichtssaal durchführen wollte. Der Auslöser für die Tat dürfte in der Prozeßgeschichte zu suchen sein. Es wäre doch eher überraschend, wenn sich herausstellte, daß der Täter bspw. familiäre Probleme zum Anlaß genommen hat, um einen Staatsanwalt im Gerichtssaal zu erschießen.  Die Strafkammer, die sich mit dem Fall zu befassen haben wird, muß, falls der Täter weiter schweigt, schon um die Abgrenzung von Mord und Totschlag vornehmen zu können und das richtige Mordmerkmal zu ermitteln, sich mit diesen Fragen auseinandersetzen.

 

Es erscheint nicht ganz fernliegend, daß der Täter der Justiz eine Mitschuld an seiner Lage gegeben hat und sich ungerecht behandelt fühlte. Anders ist, die psychische Gesundheit des Angeklagten einmal unterstellt, kaum zu erklären, daß er die Verhängung einer Bewährungsstrafe zum Anlaß genommen hat, einen Menschen zu töten. Deshalb sollte man, wenn sich die emotionale Betroffenheit über diesen Fall gelegt hat, einmal nüchtern die Akte durchforsten und prüfen, wodurch die Justiz den bis dahin offenbar unbescholtenen Angeklagten Anlaß gegeben haben könnte, zum Totschläger oder Mörder zu werden.

 

Ich kenne selbstverständlich den konkreten Fall nicht. Aber folgendes Szenario wäre für ein Wirtschaftsstrafverfahren nicht untypisch: Ein Unternehmer gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diese versucht er dadurch aufzufangen, indem er Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr abführt, Steuerpflichten nicht mehr bedient, die Buchführung schleifen läßt, usw.  Eine Krankenkasse erstattet wegen der vorenthaltenen Beiträge Strafanzeige, Ruckzuck wird ein Durchsuchungsbeschluß gefertigt, ein Polizeikommando rückt in die Firma ein, beschlagnahmt sämtliche Unterlagen und Computer und legt somit den Betrieb endgültig lahm. Aus Sicht der Betroffenen - unzählige Mandantengespräche bestätigen dies - hat "die" Justiz der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmers den Todesstoß versetzt, das Lebenswerk endgültig zerstört. In dieser emotional belastenden Phase sind die Beschuldigten zu einer selbstkritischen Betrachtung zumeist noch nicht in der Lage. Objektiv betrachtet sind die Vorwürfe gegen die Beschuldigten aber oftmals nicht oder nicht in dem behaupteten Umfang gerechtfertigt. Die Durchsuchungsbeschlüsse  genügen den formellen und materiellen Anforderungen der Rechtsprechung vielfach nicht. Recht unbekümmert und unverhältnismäßig wird indes in weitem Umfang von der Beschlagnahme von Unterlagen und Computern Gebrauch gemacht, die der Betroffene zumeist monate- oder jahrelang nicht zurückerhält.

 

Hiergegen gerichtete Beschwerden werden nicht selten verworfen, mitunter garniert mit rechtlich unhaltbaren Erwägungen der Beschwerdekammern, nicht selten leider auch versehen mit Ausführungen, die vom Betroffenen als höhnisch empfunden werden. Auf der Webseite des BVerfG finden sich jedes Jahr viele "schöne" Beispiele dafür, wie man es als Strafrichter nicht machen sollte. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren stellt sich im Laufe des Prozesses vielfach heraus, daß die Vorwürfe schon aus materiellrechtlichen Gründen nicht gerechtfertigt waren, was sich durch ein vertieftes Studium eines Großkommentars leicht im Vorfeld hätte ermitteln lassen. Bis diese Erkenntnis bei der Justiz reift, ist man häufig jedoch schon in der zweiten oder dritten Instanz und für das Unternehmen des Beschuldigten ist alles zu spät. Die betroffenen Mandanten sind hierdurch in vielen Fällen emotional sehr aufgewühlt - um es zurückhaltend zu formulieren.

 

Solche "Fehler" der Justiz können eine solche Tat weder rechtfertigen noch entschuldigen oder in einem milderen Licht erscheinen lassen. Sie können sie aber zumindest erklären. Und dies ist für die Beurteilung der Frage, ob Totschlag oder Mord vorliegt, welche Mordmerkmale erfüllt sind, ob auf die besondere Schwere der Schuld zu erkennen ist, usw., maßgeblich.

 

Ich meine, mit einer selbstkritischen Analyse könnte die Justiz durchaus dazu beitragen, das Risiko solcher Wahnsinnstaten signifikant senken. Der Ruf nach mehr Sicherheitsvorkehrungen ist mir zu simpel.

 

 

4

Nur eine kleine Spitze am Rande:
Schon recht früh nach der Tat hieß es in den Medien, der Täter habe sich die Waffe illegal besorgt.
Wäre dies nicht der Fall, würde sich die Diskussion vermutlich nicht um Sicherheit in Gerichten und Auslöser für eine solche Tat, sondern um das Waffenrecht drehen.

5

Gast schrieb:
... die Diskussion vermutlich nicht um Sicherheit in Gerichten und Auslöser für eine solche Tat, sondern um das Waffenrecht drehen.
Kein Grund für falsche Triumphgefühle, dazu gibt es auch so genügend Anlass:

http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-sportschuetze-erschiesst-ehefrau-und-sich-selbst_aid_701978.html

Mord und Selbstmord, am gleichen Tag wie die Dachauer Tat.

Vor allem Anderen: Mein Mitgefühl  gilt insbesondere den Angehörigen des jungen Kollegen, dessen Leben bei der Ausübung seines Dienstes vernichtet wurde.

@ Gerold

"Ich meine, mit einer selbstkritischen Analyse könnte die Justiz durchaus dazu beitragen, das Risiko solcher Wahnsinnstaten signifikant senken. Der Ruf nach mehr Sicherheitsvorkehrungen ist mir zu simpel."

Das ist wiederum mir zu simpel. Eine an sachlichen Kriterien orientierte Diskussion über präventive Ansätze erfordert eine valide Erforschung solcher Taten. Ich gebe allerdings zu, dass ich nicht weiß, ob diesbezügliche Forschungsergebnisse existieren.

Diese Frage kann aber hier dahinstehen: Eine ernsthafte Erörterung kann jedenfalls ohne eine Auseinandersetzung mit Erkenntnissen aus einer wissenschaftlichen Anforderungen genügenden Untersuchung m.E. nicht geführt werden.

Die möglicherweise wegen Heimtücke als Mord an dem Kollegen zu wertende Tat ist zu meiner Überzeugung kein guter Anlass dafür, gewissermaßen "freischwebend" Schuldzuweisungen dieser Tragweite zu formulieren.

Meine berufliche Praxis zeigt, dass nicht selten in Fällen solcher Aggressionsdelikte gegen Justizangehörige oder Bedienstete von sonstigen Behörden eine unter das Eingangsmerkmal des § 20 StGB zu subsumierende Erkrankung des Täters festzustellen ist. Derartige Konstellationen taugen aber erst recht nicht zum Beleg für den Vorwurf an die Justiz , sie sei im Sinne einer Risikoerhöhung (bisweilen) "selber Schuld".

 

3

@Gerold:

Ihre Analyseversuche mit einem Vermutungsgebräu liegen leider daneben. Es ging nicht um einen armen Menschen, der verzweifelt versucht, sein Unternehmen zu retten und dabei mal ein paar Monate lang keine SV_Beiträge bezahlt. Sondern darum, dass er ca. 4 Jahre lang scheinselbständige Fahrer beschäftigte. Abgesehen davon läuft die von Ihnen gemutmaßte Fallkonstellation  regelmäßig nicht so ab, wie Sie es schildern. Krankenkassen erstatten recht selten Anzeige. Meist stellen sie einen Insolvenzantrag und dann wird die Staatsanwaltschaft aufgrund der Mitteilung in Zivilsachen durch das Inso-Gericht informiert. Und sehr häufig zahlen Unternehmer nach einem Kassen- Inso-Antrag, der dann für erledigt erklärt wird.

Bei bloßen Zahlungsrückständen (einer Einzelfirma, da kann es  keine Insolvenzverschleppung geben) wird keineswegs regelmäßig mit "Polizeikommandos" das Unternehmen auf Grundlage rechtswidriger Durchsuchungsbeschlüsse platt gemacht und die EDV auf Jahre im Nirwana gelagert, wie Sie es schön an die Wand malen. Es genügt für eine wie auch immer lautende Abschlussverfügung in aller Regel vollkommen, die Beitragsrückstände von der Kasse auflisten zu lassen, die Arbeitnehmer zu vernehmen und die Kontoauszüge bei der Bank anzufordern, um festzustellen, ob der Beschuldigte leistungsfähig war/gewesen wäre.

4

@Klabauter

 

Ihre profunden Kenntnisse senden Sie offenbar aus dem Mietdezernat. Meine tägliche Erfahrung als bundesweit tätiger Anwalt sieht anders aus. Ein Blick in die Rechtsprechung des BVerfG bestätigt dieses trauriges Bild. Das ist natürlich nicht die Regel, kommt aber leider zu oft vor. Und wer die emotionale Aufgewühltheit eines Beschuldigten (der sich ggf. zu Unrecht verfolgt sieht oder tatsächlich zu Unrecht verfolgt wird) nicht aus einem vertraulichen Mandantengespräch kennt, kann sich kein vollständiges Bild machen. Ich habe nur einen von vielen möglichen Erklärungsansätzen liefern wollen, mit denen sich die Strafkammer ggf. zu beschäftigen haben wird. Vielleicht war der Angeklagte auch einfach nur durchgeknallt oder schlichtweg ein ganz, ganz böser Mensch, der trotz uneingeschränkter Schuldfähigkeit ohne jeden Anlaß um sich geschossen hat, wer weiß.

 

Zu der diskutierten Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen eine Bemerkung vorweg: von mir aus können vor jeden Gerichtseingang drei "Nacktscanner" und zehn Wachleute postiert werden und ein bewaffnetes Sicherheitskommando in jeden Gerichtssaal. Stört mich weder tatsächlich noch rechtlich. Gerne dürfen die Wachleute auch meine Handakten durchblättern und mich bis auf die Unterhose filzen. Ich gehöre nicht zu den Verteidigern, die in solchen Maßnahmen den Untergang des Rechtsstaats wittern.

 

Ich bezweifele allerdings, daß man durch eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen solche Taten vermeiden kann und darf den Präsidenten des Kasseler Landgerichts, Herrn Dr. Löffler, zitieren, der in der Kasseler Ausgabe der HNA heute verlauten läßt, daß es trotz aller Kontrolle in einem so großen Gebäudekomplex keine 100%ige Sicherheit geben könne, denn:

 

"Theoretisch könnte ja jemand die Schleuse passieren und dann in die Kantine gehen, um sich dort ein Messer zu besorgen". Oder irgendwo ein Fenster öffnen, um sich von außen eine Waffe zuwerfen zu lassen.

 

Genau. Oder die Waffe unter dem äußeren Fensterbrett befestigen, im Hinterhof oder im Kantinenbiergarten postieren, etc.   Ich nutze die Verhandlungspausen gerne, um in den zahlreichen interessanten Gerichtsgebäuden der Republik vom Keller bis zum Dach spazieren zu gehen. Das darf auch jeder Besucher oder Verfahrensbeteiligte. Ist ja schließlich ein öffentliches Gebäude. Es gibt allenfalls einen bewachten Haupteingang, aber vor allem in älteren Gebäuden zahlreiche unbewachte Hintereingänge, Kellerfenster, unverschlossene Fenstern, usw.  Für jemanden, der es darauf anlegt, wäre es wirklich kein Problem in die meisten Justizgebäude, ob bewacht oder nicht, Waffen hinein zu schmuggeln oder im Gerichtsgebäude vorhandene Gegenstände als Waffe zu mißbrauchen.

 

Wie gesagt, mir wären schärfere Sicherheitsvorkehrungen gleichgültig. Anderer Meinung ist bspw. offenbar der Präsident des Kasseler Amtsgerichts, Reinhold Kilbinger, der in der heutigen Kasseler Ausgabe der HNA wie folgt zitiert wird.

 

Kilbinger gab zu bedenken, daß Gerichtsverhandlungen nicht von vornherein als "Hochsicherheitsveranstaltungen" aufgezogen werden könnten. Schließlich werde im Namen des Volkes Recht gesprochen. "Da können wir nicht den Eindruck erwecken, wir seien ausschließlich von bosen Menschen umgeben."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

@Gerold: Danke für Ihre fortgesetzten Mutmaßungen, jetzt nicht mehr zur Motivation des Täters, sondern zu meiner Qualifikation.

Sicher haben Sie bundesweite Erfahrung und eine Freispruchs-und Revisionserfolgsquote,die andere RAe vor Neid erblassen und Ihre Kasse klingeln lässt. 

Die von mir geschilderte Ermittlungsweise zu 266a-Standardfällen bloßer Nichtzahlung ist aber jedenfalls meines bescheidenen Wissens in Süddeutschland in den sogenannten "kleinen" Wirtschaftsabteilungen, in denen die Standardinsolvenzen und MiZis bearbeitet werden, gang und gäbe. Mehr an Ermittlungen- bzw, bei Gericht: Feststellungen-  zur Beitragsschuld und Leistungsfähigkeit ist auch nicht erforderlich und würde ungeachtet des Risikos fürchterlich rechtswidriger und unverhältnismäßiger Durchsuchungen zudem die Statistik des StA belasten, weil sein Verfahren länger offen wäre, wenn er unnötigerweise in einem solchen Fall auch noch durchsuchen und EDV auswerten ließe.

 

 

3

Es geht nicht um 100% Sicherheit. Es geht darum, dass es nicht möglich sein soll, Schusswaffen bzw. Hieb- und Stichwaffen und Messer mitzubringen.

Unbewachte Hintereingange und offene, von außen zugängliche Fenster verbieten sich schon aus anderen Gründen (Sicherung der Gerichtsakten).

Ein zirkusreifes Zuwerfen von Waffen durch außenstehende Komplizen oder aufwändiges Umgehen von Kontrollen sind natürlich nicht auszuschließen. Der Aufwand für mögliche Täter erhöht sich aber erheblich; die Wahrscheinlichkeit der Verfügbarkeit von Waffen in Gerichtsgebäuden sinkt dementsprechend.

0

Es scheint Bewegung in die Ermittlungen zu kommen. Oder zumindest dringen mittlerweile Einzelheiten nach draußen.
Spiegel.de schreibt, der Schütze habe sich von der Justiz verfolgt gefühlt.

0

Gast schrieb:

Spiegel.de schreibt ...

... sagte sein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung"

Hier die Originalquelle, von der der Spiegel abschreibt:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/bluttat-von-dachau-todesschuetze-spricht-aber-bereut-nichts-1.1259523

"Die Aussagen von Rudolf U. gegenüber seinem Anwalt stützen die Annahme der Ermittler, dass er sich in dem Prozess wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt ungerecht behandelt gefühlt und deshalb geschossen hatte. ...

Die Spedition des 54-jährigen Dachauers war 2009 pleitegegangen. Auch habe Rudolf U. sich von der Berufsgenossenschaft ungerecht behandelt gefühlt."

Korrekt ist das nicht. Er sprach vielmehr davon, dass "er seit sieben Jahren immer vor Gericht verloren habe. Stets sei alles an ihm hängengeblieben." Keine Rede von "verfolgt gefühlt" oder nur davon, dass der Grund für seine Tat nur im jetzigen Verfahren liegt. Da gärte seit vielen Jahren einiges, manche sprechen von einer Verzweiflungstat.

 

Die Leserkommentare zu den Artikeln sind interessant, die sollte man unbedingt auch lesen. In recht detaillierter Weise werden das Verhalten der Rechtspflege und die Justiz vielfach kritisiert, einschliesslich eigener Beispiele um das deutlich und drastisch zu illustrieren. Ein grosser Graben zieht sich zwischen Rechtspflege und nicht wenigen Bürgern. Den meisten Juristen scheint gar nicht bewusst zu sein, in welche Richtung sich Ansehen und Folgen ihres Handwerks bei den Bürgern bewegt haben. Das soll keinesfalls Verständnis für die Tat sein, aber vielleicht wären wenigstens ein paar solcher Taten zu verhindern, wenn das Juristenraumschiff mit Hilfe von Selbstreflektion, Qualitätskontrolle incl. Kontrolle und Forschung zu tatsächlichen Urteilsfolgen aus den Höhen der Gerichts - Beletagen gelegentlich runter zu den Menschen schwebt.

@E. Untermann:

Wenn die Steuerzahler bereit sind, derartige Qualitätskontrollen ebenso wie ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu bezahlen, warum nicht? Der ehemalige Richter Egon Schneider jammert seit Jahren über einen angeblichen Qualitätsverlust in der Rechtsprechung, weil in erster Instanz am Landgericht (Zivilsachen) meist nur ein Einzelrichter entscheidet. Auch das ist aber eine reine  Kostenfrage.

 

Das Problem ist  auch, dass potentielle (und tatsächliche, siehe Landshut, Dresden und Euskirchen) Opfer nicht nur Mitglieder des vermeintlich am eigenen Unglück schuldigen Justizapparates sind, sondern Gegenpartei, Zeugen, Zuschauer. Und wenn ich an die Schulklassen denke, die kurz vor Ferienbeginn die Gerichte besuchen....

D.h. Selbstreflektion und Konfliktvermeidungsseminare für Richter helfen nur bedingt, wenn das Feindbild nicht Justiz heißt, sondern: Kopftuchträgerin, Alleinerbe, Gegenanwalt.

Die Justiz muss dafür sorgen, dass Gerichte, zu denen Leute kommen, die entweder mit dem Gesetz oder mit Mitbürgern im Clinch liegen und deshalb zumindest in einer zugespitzten Konfliktsituation sind, ein einigermaßen (!!!) sicherer Ort für diejenigen sind, die dort beschäftigt sind oder die als Zeugen, Anwälte, vielgerühmte Öffentlichkeit  an Gerichtsverfahren teilnehmen müssen oder möchten.

 

0

Einen Qualitätsverlust in der Rechtsprechung sehe ich ebenfalls. Die Ergebnisse waren früher zwar nicht "besser" oder "schlechter", aber vieles schien mir besser nachvollziehbar, weil die Richter sich mehr Zeit für ihr eigentliches Geschäft, die Rechtsanwendung, nehmen konnten.  Die Beschäftigung mit der rechtswissenschaftlichen Literatur findet kaum noch statt, der BGH zitiert nur noch sich selbst, ohne daß in den zitierten Entscheidungen eine argumentive Auseinandersetzung mit dem Problem stattgefunden hätte. Literatur wird allenfalls herangezogen, um die eigene Position zu stützen, abweichende Meinungen werden hingegen kaum noch diskutiert. Hinzu tritt der um sich greifende "juris-Wahn". Statt einen Fall schulmäßig zu untersuchen und die Tatbestandsmerkmale zu prüfen, werden nur noch Stichworte bei "juris" eingegeben und irgendwelche Entscheidungen zitiert, die nur bedingt passen, nicht selten überholt sind, nicht der Rechtsprechung des eigenen Obergerichts entsprechen, aber zu einem schnellen Abschluß des Verfahrens führen. Die Fachgerichte scheinen zwischenzeitlich mehr mit Verwaltungsaufgaben befaßt als mit Rechtsprechung.

 

Diese verbreiteten Mißstände in der Justiz beruhen auf politischen Entscheidungen, weil man meint, in der Justiz ständig sparen zu müssen und zu können. Dabei ist das Sparpotential in der Justiz denkbar gering. Die Justizhaushalte gehören zu den kleineren Haushaltspositionen in Bund und Ländern. Mit diesen Zuständen ist man zwar auch in der Justiz unzufrieden, gleichwohl scheint man mir dort eher bereit zu sein, diese Mißstände an das Volk, in dessen Namen man Recht spricht, weiterzuleiten, als den Ball an die Politik zurückzuspielen.

0

Das Argument, mehr Geld auszugeben zu müssen sieht auf den ersten Blick sinnvoll aus. Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der teure Überbau auf faulenden und morschen Grundlagen bewegt. Deutschland leistet sich laut diesem SZ-Artikel ohnehin bereits die höchste Richterdichte der Welt: http://www.sueddeutsche.de/politik/langsame-justiz-gutes-recht-ist-schne...

Hinzu kommt eine Anwalts- und Staatsanwaltsdichte im oberen Bereich sowie für ein reiches Land sehr hohe Ausgaben für Prozesskostenhilfe. Zumindest in meiner Region kann man ausserdem durchaus von Justizpalästen sprechen, die Gerichtsgebäude sind durchweg in gutem bis sehr gutem baulichen Zustand, oftmals prachtvolle historische Anlagen. Der Ausstoss von Rechtsliteratur bewegt sich ebenfalls auf sehr hohem Niveau, das Land ist geradezu zwanghaft "ver-rechtlicht".

Woher kommts, dass Länder wie beispielsweise Nachbar Frankreich oder auch Norwegen (das in Geld schwimmt) mit einem Bruchtteil davon auskommen und dort weder längere Verfahren noch Rechtsunsicherheit herrschen? Im Gegenteil, wenn man die Verfahrensergebnisse nach Ländern sortiert am EGMR ansieht bekommt gerade die deutsche Rechtspflege so manches Armutszeugnis ausgestellt. Diesen Zweig der Diskussion möchte ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen, aber Grundlagen und Richtung in Deutschland sind schon lange fällig für eine Revision und die oben erwähnte Selbstreflektion. Das sollte man mal an sich heranlassen, dann werden auch die Kommentare zu der Meldung erklärbarer.

Bei aller Freude an der Komplexität sozialer Zusammenhänge scheint mir die schlichte Erkenntnis, dass dem vorsätzlichen Tötungsdelikt der Entschluss des Täters zugrunde liegt, jemanden umzubringen, etwas aus dem Blickfeld zu geraten. Die strafende Rechtsordnung, die das Opfer vertrat, macht es zu ihrer Legitimationsgrundlage, die wesentliche Ursache für eine Tat in diesem freien Entschluss zu suchen. Die öffentlich-subjektive Bewertung ihrer Rechtsprechung hängt auch von der faktischen Integrität dieser Legitimation ab. Wenn man also in der Diskussion dieses traurigen Anlasses bei der "Qualität" der Rechtsprechung angelangt, beißt sich die Katze gewissermaßen in den Schwanz.

0

@Richard

 

Man war nur auf der Suche nach dem Motiv des Täters, das für die materiellrechtliche Bewertung sowie die sich anschließenden Fragen der Dauer der Strafvollstreckung und der Ausgestaltung des Strafvollzuges von Bedeutung sein kann. Ausweislich der ersten Äußerungen des Täters, die durch die Presse gehen, soll Unzufriedenheit mit der Justiz eine Rolle gespielt haben, da er sich ungerecht behandelt fühlte und offenbar ständig Prozesse verloren hat. Das rechtfertigt und entschuldigt natürlich nichts, kann aber ein Erklärungsansatz für die Tat sein und sich auf die Frage auswirken, ob und ggf. welche Mordmerkmale erfüllt sind, ob eine besondere Schwere der Schuld auszusprechen ist, ob der Täter voll schuldfähig war, usw.

 

Ferner könnte sich in einem solchen Motiv ein Kommunikationsproblem "der" Justiz (also aller an den Prozessen Beteiligten, einschließlich der Anwälte) offenbaren. Denn die der Rechtspflege zugeschriebene Funktion einer Befriedung wurde offenbar nicht erreicht. Wenn gerichtliche Entscheidungen nicht nur nicht verstanden werden, sondern ihre Begründungen beim "Verlierer" blanken Haß auslösen, ist es zwar überwiegend wahrscheinlich, daß dies am Täter liegt, der schlichtweg nicht alle Tassen im Schrank hatte. Gleichzeitig sollte man sich aber auch fragen, was seitens der Justiz besser gemacht werden könnte, um die Akzeptanz ihrer Entscheidungen zu erhöhen und die Verfahrensbeteiligten nicht wütend zurückzulassen. Es muß ja nicht, wie hier, zum Äußersten kommen. Aber irgendwie hat die Rechtspflege eine ihrer Aufgaben verfehlt, wenn die friedenstiftende Funktion nicht eingetreten ist - und das ist in vielen Prozessen der Fall.  Die gestelzte Sprache des 19. Jahrhunderts, die noch immer bei vielen Gerichten die Entscheidungsgründe dominiert ("Die Angriffe des Klägers versagen", "Damit kann der Beklagte nicht gehört werden", "Der Angeklagte verkennt...", etc.) wird von vielen Bürgern nicht verstanden und nicht selten als arrogant und zynisch empfunden. Es ist aber Aufgabe der Rechtspflege (einschließlich der Anwälte), Entscheidungen so zu vermitteln, daß der "Verlierer" dies versteht und damit leben kann.

5

NB: Aus aktuellem Anlass  "Ich weiss schon wie ich die loswerde....." - Strafantrag ja oder nein? Als wir am Wochenende darüber während einer Veranstaltung darüber sprachen, äusserten einige Gesprächsteilnehmer Unbehagen und die Sorge, dass ein Strafantrag in so einem Fall noch zusätzliche Eskalation nach sich ziehen werde und besser nicht gestellt werden sollte. Pro oder Contra?

 

Hier möchte ich ein Beispiel schildern, welches einen menschlichen Ausraster wie diese Bluttat im Gerichtssaal von Dachau regelrecht provizierend hervorruft!

Solche erschütternden Vorfälle haben vermutlich eine Ursache, welche die staatliche Rechtspflege nicht zugibt.    Warum?     Weil Sie dies nicht darf!

Damit ist folgendes gemeint:
Eine anfänglich kaum erkennbare Lüge kann sich im Rechtssystem unter gewissen Umständen derart verstärken, dass sogar unschuldige Menschen von diesem Systemfehler (ähnlich eines Computervirus) letztlich bis zur endgültigen Vernichtung getrieben werden können!
Wobei angemerkt wird, dass die bei der Bluttat anwesenden Juristen nicht beschuldigt werden, weil wegen dieses besagten Fehlers, selbigen die Hände gebunden waren. Insider sagen hierzu "getrieben wurden".

Nachfolgendes Beispiel zeigt auf, wie es u.U. zu einem solchen “Ausraster” kommen kann!

Es handelt sich um folgende wahrheitsgetreue Geschichte:

Herr Josef S. hatte vor einem Amtsgericht gegen eine unberechtigte Forderung klagen müssen. Doch dem Kläger wurde buchstäblich das rechtliche Gehör verwehrt.
Und dies in einer unsäglichen Art und Weise, fernab jeglicher Rechtsordnung, dazu folgendes;
Josef S. konnte es schriftlich belegen, dass von einem Gläubiger aufgelisteter Betrag schon beglichen war, deshalb legte er bei der mündlichen Verhandlung das Beweisblatt der Prozessrichterin vor.
Jetzt das unglaubliche: Die Richterin verweigerte die Augenscheinnahme! ! !

Letztlich hat dann Josef S. den Betrag nochmals zahlen müssen, weil Ihm bei nicht Begleichung (des zu Unrecht geforderten Betrages) die Versteigerung des im Grundbuch eingetragenen Besitzes schriftlich angedroht wurde! Wie bitte! Das kann es nicht geben?

Dieser Sachverhalt kann schriftlich nachgewiesen werden!

Josef führte mit der Staatsanwaltschaft einen Umfangreichen Briefwechsel, doch diese wollte keine Ermittlungen einleiten. Sogar nachweisbare Urkundenfälschung wurde ignoriert.

Kommentar hinzufügen