Wortakrobatik: Vorbestraft...nachbestraft...unbestraft

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.01.2012
Rechtsgebiete: BGHVorstrafenStrafrechtVerkehrsrecht|3020 Aufrufe

Eine kleine Wortakrobatik aus einer BGH-Entscheidung:

 

Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, durfte dem Angeklagten nicht angelastet werden, dass er einschlägig vorbestraft sei. Er ist lediglich nachbestraft, bei Tatbegehung war er unbestraft. Dass die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe noch etwas geringer hätten ausfallen können, lässt sich nicht sicher ausschließen.

 

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - 5 StR 426/11 -

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen