Optimismus in München

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 29.12.2011
Rechtsgebiete: BeschwerdeAnwaltszwangFamilienrecht13|5021 Aufrufe

Das Kind machte, vertreten durch seine Mutter, Kosten einer kiefernorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf vor dem FamG gegen den Vater geltend. Das FamG wies den Antrag ab.

Die Mutter teilte dem Gericht mit, sie sei mit der Entscheidung nicht einverstanden.

Mit Schreibenvom 17.11.2011(dem letzten Tag der Beschwerdefrist)erklärte der Anwalt des Kindes, das Schreiben der Mutter sei als Beschwerde auszulegen; er selbst sei allerdings nicht für das Beschwerdeverfahren mandatiert, so dass gegebenenfalls die Beschwerde von einem vom Antragsteller zu bestellenden Rechtsanwalt zu begründen sei.

Wenig überraschend hat das OLG die „Beschwerde“ als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Mutter sei wegen des Anwaltszwanges unzulässig, das Schreiben des Anwalts nicht als Beschwerde auszulegen.

Für die Beschwerdeeinlegung trägt derjenige, der die Beschwerde einlegt, die Verantwortung. Ein Rechtsanwalt weiß, dass er „Beschwerde“ einlegen muss. Indem Rechtsanwalt M. nur darauf verweist, dass das Schreiben vom 11.11.2011 als Beschwerde auszulegen ist, macht er sich dieses Schreiben nicht zu eigen, sondern will dem Schreiben nur eine bestimmte Sinnrichtung geben. Er selbst legt aber nicht Beschwerde ein, im Gegenteil, er teilt mit, dass er für das Beschwerdeverfahren nicht mandatiert ist.

OLG München v. 19.12.2011 - 12 UF 2120/11 

Wollen wir hoffen, dass der Anwalt wirklich wusste, was das OLG über sein Wissen zu wissen glaubte. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

13 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Darf ich mal kurz zusammenfassen? Das OLG hat das Schreiben der Mutter als Beschwerde umgedeutet und eigentlich nur die anwaltliche Vertretung (eine Formfrage) vermisst. Der Anwalt hat in seinem Schreiben auch diese Umdeutung vorgenommen, aber hat keine anwaltliche Tätigkeit damit verbunden, so dass dem OLG schlussendlich immer noch die anwaltliche Vertretung (Form) fehlte.

Im Sinne einer Lösung für die Beteiligten wäre dann für mich die nächste Frage: Welchen Sinn hat ein solcher Anwaltszwang? Meistens wird dieser doch zum Schutz der Beteiligten eingerichtet und sollte sich nicht zum Nachteil dieser Menschen auswirken. Wenn dann tatsächlich ein Anwalt, der aus irgendwelchen Gründen (wahrscheinlich Kostengründe oder Arbeitsüberlastung) nur ein kurzes Schreiben aufsetzt und damit scheinbar den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, sollte dies aber meiner laienhaften Meinung nach nicht zum Nachteil des Kindes und der Beschwerdeführerin ausgelegt werden. Man sollte die Rechtzeitigkeit der Beschwerde des Kindes feststellen und der gesetzlichen Vertreterin mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihr einen fähigen Rechtsanwalt empfehlen und selbstverständlich die Kosten tragen.

Insgesamt bin ich recht unzufrieden mit dem Ausgang "unzulässig" wegen Formmangels. Wie kann die inhaltliche Seite denn jetzt noch geklärt werden?

 

0

Insgesamt bin ich recht unzufrieden mit dem Ausgang "unzulässig" wegen Formmangels.

Dieser Ausgang entspricht dem Gesetz

 

Wie kann die inhaltliche Seite denn jetzt noch geklärt werden?

überhaupt nicht

 

An der Kompetenz der Anwaltschaft kann es jedenfalls nicht liegen, denn Unterhaltsberechtigte, die ja als besonders schutzbedürftig gelten, können sich auch vom JA vertreten lassen und die stehen bisher auch nicht im Ruf besonderer Kompetenz.

0

Anwälte inkomeptent, JA inkompetent. FamRichter vermutlich auch.

Gibt es eigentlich irgendjemanden, den sie für hinreichend kompentent halten, Mr. Fawkes?

Was genau soll denn den Eindruck von Kompetenz im Familienrecht wecken?

Ich will niemand, den ich nicht kenne beleidigen und ich kenne selbst gute Anwälte, Ja-Mitarbeiter und Richter aber das Gesamtbild, dass der Moloch "deutsches Familienrecht" abgibt, stützt nicht die Annahme, dass da viel Kompetenz existiert, und wenn, dann nur im negativen Sinne.

Z.B. bei der krampfhaften Verhinderung des Menschenrechtes auf elterliche Sorge beider Eltern.

Trotz des Urteils des EGMR und des darauf folgenden Trittbretturteils des BVerfG.

 

Was sind denn die Leistungen dieses, größten und teuersten Justizapparates in Europa?

 

Das Sorgerecht wird im Zweifelsfall alleine der Mutter zugesprochen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in Europa. Und entgegen den Grund- und Menschenrechten.

(Wie oft haben Sie bisher das GSR ausgeurteilt? Absolut und prozentual?)

 

Der Vater wird seelisch und finanziell ruiniert beim Versuch, den Kontakt zu seinen Kindern aufrecht zu halten. Entweder wird er Monate oder Jahrelang hingehalten mit entwürdigendem, begleiteten Umgang  oder völlig nutzlosen Umgangsvergleichen, die zu garnichts zu gebrauchen sind oder der Mutter wird erlaubt, die Kinder ans andere Ende der Welt zu verschleppen oder der Umgang wird gleich ganz ausgeschlossen.

Und Geld, die Umgangskosten aufzubringen, wird ihm sowieso nicht gelassen. Unterhalt geht vor.

Wenn die Mutter nicht will, kriegt der Vater keinen Umgang. Die Kinder werden zu Halbwaisen.

 

Die Unterhaltsregeln sind mittlerweile so absurd und einseitig, dass sich ein Vater das Arbeiten praktisch nicht mehr leisten kann. Erst wird er noch unter den Selbstbehalt getrickst und soll vom Rest noch Anwälte, Gutachter und Umgangskosten finanzieren.

 

Wer nicht arbeitet hat mehr im Geldbeutel übrig und weil das immer mehr Leute merken, legen sich auch immer mehr Väter in die soziale Hängematte.

Wo die Mutter dann auch schon liegt.

Für die Kinder ein leuchtendes Vorbild.

Die werden später entweder keine Kinder kriegen oder nicht arbeiten. Oder beides.

Und Väter die das nicht wollen, wandern aus in Ländern, wo man noch etwas von dem behalten darf, was man erarbeitet.

 

So führt das Familienrecht nicht nur die Väter, sondern auch die Mütter und die Kinder in die Katastrophe, sowie letztlich das ganze Land.

Die ständig sinkenden Geburtenzahlen, die ständigen Drückebergerartikel in den Zeitungen und die ständig steigenden Auswandererzahlen der gut ausgebildeten sprechen eine deutliche Sprache.

Zumindest für diejenigen, die bereit sind, die Augen auf zu machen.

Natürlich gibt es auch gute, friedliche Scheidungen.

Nur gilt das nur, wenn keiner der Beiden die Justiz ins Boot holt.

Sobald sich ein Anwalt der Sache annimmt, kann man fast sicher sein, dass er das Feuer soweit schürt, dass die Katastrophe unvermeidbar. Ist ja schließlich sein Job und da es ja mittlerweile so viele Anwälte gibt, muss man den Boden schon ein wenig düngen.

 

An welcher Stelle ist nun ihrer Meinunbg nach Kompetenz erkennbar ausser bei der böswilligen Zerstörung von Existenzen und Lebensgrundlagen?

Was sind die Verdienste dieser Justiz?

Worauf sind sie bei ihrer Arbeit stolz?

Wofür erwarten sie Respekt und Anerkennung?

Die Familienjustiz liefert zwar nicht das Streicholz, stellt aber reichlich Brandbeschleuniger zur Verfügung, wo sie doch eigentlich löschen sollte.

 

Das alte Desorganisationsmodell, nachdem bei einer Trennung die Familie vollständig zu zerschlagen und der Vater auszuschlachten und zu entfernen ist, scheint unausrottbar in den Köpfen der Justiz verankert zu sein.

Wer Fakten schafft, wer Streit anfängt und wer dem Anderen die Kinder entzieht wird belohnt.

Einer bekommt alle Rechte, der andere alle Pflichten. Das ist ein Garant für maximale Zerstörung.

 

Modelle, nach denen so viel wie möglich zu bewahren ist, und derjenige, der etwas zu seinen Gunsten verändern will oder Streit anfängt, nicht auch noch dafür belohnt wird haben bis heute in der Justiz keinen Platz.

Aber dafür sind sie ja auch nicht ausgebildet.

Sie leben schließlich vom Streit.

 

Sie sind verantwortlich, dass aus Streit, Krieg wird.

Der Justiz sollte die Zuständigkeit für Trennungen und Scheidungen entzogen werden.

So wie es in in immer mehr Ländern praktiziert wird.

0

Herr G.F. das geht hier jetzt wirklich zu weit. Auch Eheleute haben einen freien Willen und nur, wenn diese Krieg wollen, fangen sie ihn an! Und dann ist es gut eine sachliche und nüchterne Gerichtsbarkeit zu haben, die wenigstens versucht über gut durchdachte Lösungswege Ruhe in den Familienzwist zu bringen - zum Wohle der Kinder! Ich kenne leider die anderen Ansätze  zur Lösung von Familienangelegenheiten nicht - empfinde aber insgesamt das Rechtssystem als zuverlässig. Rechtssicherheit ist ein wirklich hohes Gut! und ich danke allen Menschen in den FamG, die sich darum bemühen. 

0

Hexini schrieb:

Und dann ist es gut eine sachliche und nüchterne Gerichtsbarkeit zu haben, die wenigstens versucht über gut durchdachte Lösungswege Ruhe in den Familienzwist zu bringen - zum Wohle der Kinder!

Sie meinen sicher: "Dann wäre es gut, eine sachliche... zu haben."

Die real existierende Gerichtsbarkeit können sie jedenfalls nicht meinen.

Offenbar haben Sie noch keine Erfahrungen mit dieser gemacht. Jedenfalls nicht als Mann.

0

Ein Krieg wird dann begonnen, wenn Aufwand und Nutzen in einem positiven Verhältnis stehen.

Oder zumindest von jemand, z.B. einem RA in einem solchen dargestellt werden.

Und für die meisten Mütter stellt eine Scheidung überhaupt kein Risiko dar, da sie davon ausgehen können, dass ihnen auf VKH die Kinder und alles Geld zugesprochen werden, und sie andererseits sämtlicher Pflichten gegenüber dem lästig gewordenen Ehepartner entbunden werden.

Besser lässt sich ein Krieg nicht begründen.

Wobei sich aus dem Streit meistens erst dann ein Krieg entwickelt, wenn sie merkt, dass der Exmann sich nicht ganz freiwilig sein Leben zerstören lassen möchte und behauptet, nicht in der Lage zu sein, die vom RA versprochenen Wohltaten zu liefern.

Z.B. den bisherigen Lebenststandard zu sichern, obwohl nun deutlich mehr Steuern, doppelte SV zwei Haushalte, Umgangs- und Justizkosten zu tragen sind.

Sie will ja schließlich nur was ihr zusteht!

Ist ihnen wirklich noch nicht zu Ohren gekommen, dass das Scheidungsrecht nur noch als grotesk wahrgenommen wird?

Zumindest ausserhalb der Justizgebäude.

0

@g.F. #7:

Das mit einer objektiven Kosten-Nutzen-Rechnung vor Beginn eines Krieges (im Familienrecht) wage ich zu bezweifeln. Eher geht es bei solchen Auseinandersetzungen nur ums Prinzip oder ums Verletzen oder vermeintliche Wiedergutmachung eigener Verletzungen ohne Rücksicht auf Verluste (die sich bei VKH und PKH und anschließender Insolvenz ohnehin in Grenzen halten). Da hilft anwaltliche Beratung häufig auch nicht mehr.

0

@Klabauter, objektiv braucht sie auch nicht zu sein.

Es reicht, den Profit in hellen Farben zu schildern.

Ob dieser nun auf Heller und Pfennig in klingender Münze vorgerechnet wird, oder oder die Erfüllung abstraktester Rachephantasien verspricht, ist dabei nicht entscheidend es muss nur überzeugen und gefallen.

0

Ja, ich befürchte auch, dass solche Trennungen wohl eher einer Lose-Lose-Situation zuzuordnen sind. Es geht um Rache und Verletzungen. Selbstverständlich wäre ich auch dafür, dass solche Streitereien eher von einer Mediatorin oder einem Mediator begleitet werden sollten - aber man kann die Menschen ja leider nicht zu ihrem Glück zwingen.

@G.F. - da Sie schon Vermutungen über mich anstellen, möchte ich selbst auch mal vermuten, dass Sie eine Scheidung als Mann erlebt haben

0

Ja und die Folgen waren für meine Familie und mich tatsächlich katastrophal.

Meine negative Meinung über den Familienrechtsapparat stützt sich aber nicht nur auf meine persönlichen Erfahrungen, sondern auch auf die tausender anderer, mit denen ich mich im Internet oder auch im Reallife auseinandergesetzt habe.

3

Der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig hat kürzlich in seinem Blog geschrieben: Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandaten.

Die eigene Betroffenheit und das vermeintlich oder tatsächlich erlittene Unrecht verstellt einem oft den Blick.

Die hier begonnene Diskussion hat schon lange den Bezug zu dem Eingangsbeitrag verloren.

Sie sollte beendet werden.

Kommentar hinzufügen