Kein Weihnachtsfrieden

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.12.2011
Rechtsgebiete: Familienrecht1|5851 Aufrufe

Ein Hausgrundstück geriet in die Zwangsversteigerung. Das Amtsgericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Wertgutachtens.

Der Sachverständige versandte am 23.12. eine Ladung zu einem Ortstermin am 10.01. des Folgejahres.

Diese Ladung ging am 24.12. zu.

 

Die Schuldnerin lehnte den Sachverständigen daraufhin wegen Besorgnis der Befangenheit ab, da er durch die Ladung zur Unzeit den Weihnachtsfrieden nicht eingehalten habe, was für die Beschwerdeführerin und den weiteren Eigentümer in höchstem Maße emotional belastend gewesen sei.

Erfolglos in 2 Instanzen.

Das LG Dessau-Roßlau:

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin besteht kein offizieller Grundsatz „des Weihnachtsfriedens“, der eine Zustellung behördlicher Schreiben verbieten würde.

 

LG Dessau-Roßlau v. 17.03.2011 - 1 T 19/11

gefunden bei Der Rechthaber

Allen Leserinnen und Lesern ein Frohes Weihnachtsfest.

Mögen Sie an allen Tagen des kommenden Jahres von unangenehmer Gerichts- und Sachverständigenpost verschont bleiben.

Ihr

Hans-Otto Burschel

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1 Kommentar

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Den guten Wünschen schließe ich mich an.

Insbesondere allen Kindern und Elternteilen, die trotz oder wegen der Bemühungen der Justiz Weihnachten nicht miteinander feiern dürfen.

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