Urheberschutz von Bundesligaspielplänen - die DFL rudert zurück!

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 16.12.2011

Aktuelle Pressemitteilung der DFL: "Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrages macht die DFL den rechtlichen Schutz der Spielpläne gegenüber den Anbietern von Bundesliga-Wetten vorerst nicht geltend."

Im Sommer diesen Jahres hatte die DFL noch angekündigt, von Sportwettenanbietern Lizenzgebühren für die Nutzung der Bundesligaspielpläne zu verlangen (Pressemitteilung vom 22.6.2011). Sie ist der Meinung, für die Spielpläne bestehe Urheberschutz als Datenbankwerk (§ 4 Abs. 2 UrhG), so dass die Nutzung der Spielpläne ihrer Erlaubnis bedürfe. Dies blieb nicht kritiklos (Reinholz, GRUR-Prax 2011, 438 ff.).

Nun sind just zwei Dinge passiert, die offenbar alles ändern. Zum einen haben die Bundesländer einen neuen Glücksspielsaatsvertrag verabschiedet, der der DFL jedenfalls besser gefällt als der vorherige Entwurf, u. a. weil nun noch mehr privaten Anbietern Zugang zum Markt verschafft wird. Zur Erklärung: Für die DFL bedeutet die Öffnung des Glückspielmarktes für private Anbieter Aussicht auf einen stattlichen Geldsegen aus der Werbung für Sportwettenangebote. Der letzte Entwurf ging ihr nicht weit genug.

Zum anderen hat sich ausgerechnet gestern Paulo Mengozzi, Generalanwalt beim EuGH zur Frage des Urheberschutzes von Spielplänen geäußert und einen solche Schutz abgelehnt (Zitat: "Ich muss auch bemerken, dass im vorliegenden Fall schon die Idee selbst, den Urheberrechtsschutz für den Schutz der Fußballspielpläne zu benutzen, zumindest sonderbar erscheint" - Danke Herr Mengozzi!).

Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren Fragen zum Urheberschutz von Spielplänen der englischen Premier League zu beantworten (C-604/10).

 

 

 

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1 Kommentar

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Mmm, wäre es nicht sowieso so, dass lediglich die konkrete Struktur des Datenbankwerks nicht aber ihre Inhalte geschützt wären ? Könnten nicht also die Inhalte, sprich die Paarungen, deren Orte und Zeiten, einfach in abgeänderter Reihenfolge dargestellt werden, sodass es keine Probleme gäbe? Sonst könnte man ja jede Information, auf der isoliert betrachtet kein Schutzrecht lastet, über Einordnung in eine Sammlung monopolisieren...

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