OLG Bamberg: Verkehrsanwalt auch in einfach gelagerten Scheidungsverbundsachen erforderlich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.12.2011

Ob auch bei einer einfach gelagerten Scheidungsverbundsache ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Anwalt am Wohnsitz des Antragstellers zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nötig ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Das OLG Bamberg hat nunmehr im Beschluss vom 10.11.2011 – 2 WF 269/11 – zu Recht sich der Meinung angeschlossen, dass auch in einer einfach gelagerten Scheidungsverbundsache das persönliche Beratungsgespräch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich und somit ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist. Nur dies werde der Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller gerecht.

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