Keine Haftung für unbemerkten Diebstahl

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.12.2011

 

Das Arbeitsgericht Oberhausen (Urteil vom 24.11.2011,  2 Ca 1013/11) hat jüngst folgenden interessanten Fall zu entscheiden gehabt: Der Arbeitnehmer, der ausgebildeter Einzelhandelskaufmann ist, war als technischer Verkaufsberater mit einem Gehalt in Höhe von knapp 1.300,- € brutto bei einem Telefonshopbetreiber vollzeitbeschäftigt. An einem seiner Arbeitstage wurden 12 hochwertige Mobiltelefone aus dem hinter dem Ladenlokal befindlichen Lager entwendet. Diese machten nach des Angaben des Arbeitgebers einen Wert in Höhe von 6.040,- € aus. Der Arbeitnehmer befand sich zur Zeit des Diebstahls in einem Verkaufsgespräch. Das Arbeitsgericht Oberhausen hat die Schadensersatzforderung des Arbeitgebers für unbegründet gehalten. Dem Arbeitnehmer sei nur leichteste Fahrlässigkeit anzulasten sei. Im Rahmen der Grundsätze der eingeschränkten Haftung von Arbeitnehmern besteht für diesen Grad der Fahrlässigkeit keine Ersatzpflicht. Hätte das Arbeitsgericht vorliegend den Grad mittlerer Fahrlässigkeit festgestellt, hätte sich im übrigen die Frage gestellt, ob den Arbeitgeber nicht ein gewisses organisatorisches Mitverschulden trifft, das die Schadensersatzforderung deutlich mindert.

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1 Kommentar

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7,14 brutto die Stunde und dann so eine Klage - wer solche Arbeitgeber hat, braucht keine Feinde ...

P.S.: runden Sie immer so großzügig auf? Oder wollen Sie Hungerlöhne durch fiktive "Gehaltserhöhungen" von über 8% beschönigen?

"Der Kläger, der ausgebildeter Einzelhandelskaufmann ist, war in der Zeit vom 01.03.2011 bis zum 28.05.2011 als technischer Verkaufsberater mit einem Gehalt in Höhe von 1.200 Euro brutto bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt." (http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=129059)

Klingt mit der von Ihnen (aus welchen Motiven?) verschwiegenen Information über die Dauer des Arbeitsverhältnisses insgesamt sehr nach "hire and fire" mit Gewinnmaximierung auf Kosten der Beschäftigten - nach dem Motto "wenn Umsatz/kostenlose Überstunden/Unterwürfigkeit uns nicht passen, hauen wir ihn eben in der Probezeit raus und behalten seinen Lohn ein".

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