Darauf muss man erstmal kommen: Scheidung und SchadensfreiheitsrabattInhalt abgleichen

Experte: Hans-Otto Burschel

Direktor des Amtsgerichts

29.11.2011

Der Ehemann überließ während der Ehe seiner Frau einen PKW, der auf ihn zugelassen war und für den er der Versicherungsnehmer bei der Haftpflicht war. Sie fuhr jahrelang unfallfrei und bescherte ihm so einen schönen Schadensfreiheitsrabatt in der Versicherung.

Trennung und Scheidung: Sie bekam den PKW zu Alleineigentum. Hat sie auch Anspruch auf Abtretung des Schadensfreiheitsrabatts in der Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich ja, sagt das OLG Hamm

Gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB kann die Rechtspflicht der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander dazu führen, dass ein Ehegatte dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein kann, dem vom anderen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung rechtlich zu übertragen (so auch schon LG Freiburg, FamRZ 1991, 1447 und LG Flensburg, FamRZ 2007, 146).Dieser Anspruch beruht auf dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben und gründet darauf, dass der Schadensfreiheitsrabatt nur formal im Vermögen des einen Ehegatten entstanden ist, während der andere Ehegatte diesen durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs "erzielt" hat.

Der Anspruch setzt aber voraus, dass das Fahrzeug ausschließlich von dem Antragsteller benutzt worden ist, was die Ehefrau nicht nachweisen konnte. Die von ihr pauschal behauptete Nutzungsquote von 90 % genüge für eine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs zur Antragstellerin jedenfalls nicht.

OLG Hamm v. 13.04.2011 - 8 WF 105/11

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Guy Fawkes

29.11.2011

Und auftanken muß er ihr den Wagen nicht?

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