Mord ist kein Arbeitsunfall

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.11.2011

 

In dieser Rubrik sei auch ein Seitenblick auf das arbeitsrechtsnahe Sozialversicherungsrecht gestattet. „Mord ist kein Arbeitsunfall“ - auf diese Kurzformel lässt sich eine Entscheidung des Landessozialgericht Baden-Württemberg (vom Urteil vom 22.11.2011 -Aktenzeichen: L 2 U 5633/10) zusammenfassen. Der 59-jährige Ermordete und seine Frau betrieben zwei Pizzerien, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann war offiziell nur als Koch angestellt. Zu dem tragischen Gesehen kam es anlässlich einer Fahrt zum Steuerberater, auf der der 38-jährige arbeitslose Sohn des Paares den Vater begleitete. Unter der Vortäuschung einer Panne hatte der Sohn seinen Vater aus dem Auto gelockt, ihm mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen und dann mit Benzin übergossen und angezündet. Die Witwe des Getöteten verlangte in der Folge vom Unfallversicherungsträger eine Witwenrente. Schließlich habe sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater, also im Rahmen einer Tätigkeit zugetragen, die unter Unfallversicherungsschutz stehe. Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist dies kein Arbeitsunfall gewesen. Dass der Sohn gerade die Fahrt zum Steuerberater dazu genutzt habe, seinen Vater umzubringen, sei reiner Zufall. Mit der Berufstätigkeit des Ermordeten stehe dies in keinem Zusammenhang. Wie sich im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Sohn ergeben habe, sei die Tat von diesem lange geplant gewesen. Ursächlich für den Tod sei deshalb allein ein dem privaten Bereich zuzurechnender Vater-Sohn-Konflikt; ein betrieblicher Zusammenhang sei nicht zu erkennen.

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