Unterhalt auch während eines freiwilligen sozialen Jahres

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 21.11.2011

Der 1992 geborene Sohn verlangt von seinem Vater Unterhalt ab April 2010, d.h. ab Eintritt der Volljährigkeit. Er besuchte bis Juli 2011 die Realschule, die er mit dem erweiterten Realschulabschluss verließ. Seit August 2011 absolviert er in einer Pflegediensteinrichtung ein freiwilliges soziales Jahr und bekommt von der Einrichtung dafür ein Taschengeld von 198 €. Er beabsichtigt ab August 2012 ein Gymnasium zu besuchen, um das Fachabitur zu erreichen.

Das FamGericht hat für die Zeit ab August 2011 VKH mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt. Während der Absolvierung des freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn diese Tätigkeit als Voraussetzung für eine andere Ausbildung (z.B. zum Altenpfleger) gefordert werde. Dies sei hier nicht der Fall.

Die sofortige Beschwerde hatte bei dem OLG Celle Erfolg. Volljährige Kinder können danach während des freiwilligen sozialen Jahres auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn dies nicht zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist. Das freiwillige soziale Jahr könne schon deshalb grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt angesehen werden, weil es geeignet sei, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern.

Von dem errechneten Bedarf von 537 € müsse das Kindergeld in voller Höhe abgezogen werden. Im Hauptsacheverfahren sei zu klären, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung eines eventuellen ausbildungsbedingten Mehrbedarfs das Taschengeld von 198 € ebenfalls anzurechnen sei.

OLG Celle v. 06.10.2011 - 10 WF 300/11

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1 Kommentar

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Wäre dieser 18-Jährige unterhaltspflichtiger Vater wäre es mit der Erlaubnis, noch schnell ein FSJ zwischen zu schieben, ganz schnell zuende.

Dann hat er aufeinmal kein Recht mehr auf eine "angemessene" Bildung, sondern nur das Recht, möglichst viel Geld ran zu schaffen.

Hoffentlich lernt er zumindest daraus, dass er lieber keine Kinder in diese Welt setzt, damit er auch was davon hat, was er sich jetzt erstritten hat.

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