Evangelische Kirche hält am „Dritten Weg“ und am Streikverbot fest

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.11.2011
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKircheStreikDritter WegEKD|4742 Aufrufe

 

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat zum Abschluss ihrer Tagung in Magdeburg am 9. November ein Kirchengesetz zum Arbeitsrecht in der Diakonie und eine Kundgebung verabschiedet, in der „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ formuliert werden. Damit spricht sie sich für die Beibehaltung des Dritten Weges aus. Zugleich wurde beschlossen, an der Umsetzung des Dritten Weges weiterzuarbeiten. Um die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns zu erhalten, seien Transparenz, die Erhebung belastbarer Daten zu den Arbeitsverhältnissen und bessere verbandspolitische Regulierungen und Rahmenbedingungen notwendig, heißt es in der Kundgebung. „Diakonische Unternehmen, die über privatrechtliche Konstruktionen in den Ersten Weg ausweichen wollen, müssen mit Ausschluss aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechnen. Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne müssen zu ernsthaften Konsequenzen führen.“ Sie seien mit dem kirchlichen Arbeitsrecht nicht vereinbar.

Besonders brisant ist § 1 Abs. 3 des beschlossenen Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD: „Die Festlegung der Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse erfolgt in einer paritätisch gebildeten Arbeitsrechtlichen Kommission. In der Arbeitsrechtlichen Kommission ist jede Seite gleichberechtigt und gleichwertig vertreten. Entscheidungen sollen im Konsens angestrebt werden und werden durch Mehrheitsentscheidungen getroffen. Konflikte werden durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren entschieden. Dieses Verfahren schließt Streik und Aussperrung aus.“

Über die Zulässigkeit von Streiks im Bereich der Diakonie wird demnächst das BAG entscheiden. Gegen das viel beachtete Urteil der Vorinstanz, des LAG Hamm (NZA-RR 2011, 185), ist Revision (Az.: 1 AZR 179/11) eingelegt werden. Zahlreiche interessante Beiträge zum kirchlichen Arbeitsrecht finden sich übrigens in Heft 21 der NZA. Mit dem Streikrecht in der Kirche befasst sich der Beitrag von Rehm (NZA 2011, 1211). Er gelangt zu dem Ergebnis, dass ein Streikrecht für Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen unter Anwendung des Dritten Weges nicht besteht. Zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gegen kirchliche Einrichtungen auf dem sog. Zweiten Weg (Abschluss von Tarifverträgen) äußert sich aktuell Schubert in RdA 2011, 270.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen