Legal Highs – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 19.11.2011

Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs (s. hier). Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:  

1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.  

Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!  

2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.

In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).

Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!

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5 Kommentare

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Hallo erstmal . Es kann doch nicht seien das manche Hallo erstmal Es kann doch nich sein das manche Menschen mit Legal -Highs richtig geld verdiehnen und die menschen gehen kaputt dabei ( Badesalz ) ist eine verdamte gefährliche Droge . Ich würde mir wünschen das ein Gesetz rauskommt mit harten Strafen so das jeder sich überlegen muß ob er sowas verkauft, denn einige konsummenten sind so doof das die sogar Domestos nehmen würden. Ich kann dazu nur sagen " Wer mit dem Teufel Poker spielt wird verlieren " 

 

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Es wird auch immer absurder, was die Leute sich alles reinpfeifen, bei allem Verständnis für die jugendliche Neugier.

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Habe selbst den Fehler gemacht und das Zeug getestet und jetzt habe ich richtig harte Nachwirkungen nach einmaligem 0,1g Konsum von Bonzai Winter Boost vor 1 Monat...

Und illegal wars dazu in Wirklichkeit auch noch....

Finger weg von "LEGAL" HIGHS!!!

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