Wichtige Änderung des BtMG bei Flunitrazepam (besser bekannt als Rohypnol)

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 05.11.2011

Eine etwas versteckte Änderung des BtMG ist am 1.11.2011 durch die 25. BtMÄndVO in Kraft getreten. Bei Flunitrazepam (Rohypnol) ist in Anl. III zum BtMG der Zusatz „ausgenommene Zubereitung“ gestrichen worden, womit Flunitrazepam ab jetzt uneingeschränkt den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen untersteht. Es kann von nun an nur noch durch ein Betäubungsmittelrezept ärztlich verordnet werden.

Flunitrazepam ist ein Beruhigungs- und Schlafmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine, das bei schweren Schlafstörungen, Spannungs- und Angstzuständen und zur Vorbereitung von Narkosen eingesetzt wird. Es wird u.a. unter dem Markennamen Rohypnol vertrieben. Flunitrazepam spielt auch in der Drogenszene eine große Rolle, weil die rasche Anflutung im Gehirn wie ein Heroin-Flash wirkt. Da der Konsum von Flunitrazepam gerade in Kombination mit Alkohol zu Gedächtnislücken führen kann, wird es zudem als K.O.-Tropfen (auch Date-Rape-Drug genannt) verwendet.

Mit der Einstufung von Flunitrazepam als Betäubungsmittel will der Gesetzgeber dem hohen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential und der Verwendung als K.O.-Tropfen Rechnung tragen und eine bessere Kontrolle des Verkehrs mit Flunitrazepam sowie einen erschwerten illegalen Zugang erreichen (BR-Drs. 130/11).

 

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2 Kommentare

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Gut, das sich die Bundesregierung so bemüht, den "Drogenkatalog" anzupassen.Das wird jedoch immer ein "Hinterherrennen" bleiben.Dieses verhältnismäßig schnelle Handeln und dieUmsetzung in Gesetze, verdanken wir unseren Medien.Bedauerlicherweise geraten da wirklich wichtige Themen, sowie auch Vorschläge der Bundesärztekammer, zur Aktualisierung des BtMG und der Verschreibungsverordung ins Hintertreffen, die für eine nicht geringe Anzahl an Patienten und Ärzten eine wesentliche Verbesserung darstellen würde. Gemeint ist, die Gesetzesnovellierung in Bezug auf Palliativpatienten und auch Substitutionspatienten.In einem Ihrer Artikel haben Sie sichauf den "Mißbrauch" von Ärzten bezogen, in Bezug auf eine Substitutionsbehandlung. Meine Frage: in einem Entwurf zur Gesetzesveränderung der Bundesärztekammer wurde genau auf dieses Thema abgeziehl. Besonders wurde hervorgehoben, bei etwaigen Konflikten von Ärzten mit der Justiz,die Haltung der Ärztekammer zu berücksichtigen und den aktuellen Stand der Wissenschaft in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen. Warum ist das in dem Fall in Köln nicht geschehen? Zumal ausdrücklich das Problem benannt und auch die vorherrschende Meinung der Bundesärztekammer und WHO dargelegt wurde.

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"Roofies" können für Vieles als Beispiel herhalten, aber sicher nicht für ein "schnelles Reagieren" des Gesetzgebers. Das Mittel ist seit 40 Jahren auf dem Markt, seine Missbrauchsmöglichkeiten seit 25 Jahren bekannt.

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