Und sagte kein einziges Wort

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.10.2011
Rechtsgebiete: Familienrecht4|5641 Aufrufe

 

Grippewelle

ReNo ruft an: Chef hats erwischt, bekommt kein Wort mehr raus. Trotzdem kein Terminsverlegungsantrag, die Beteiligten wollen unbedingt geschieden werden.

Termin:

Sie wollen den Antrag aus der Scheidungsantragsschrift stellen ?

nicken

Anhörung der Beteiligten zur Dauer des Getrenntlebens

Noch Fragen ?

schütteln (heftig)

Soll es bei dem gemeinsamen Sorgerecht blieben ?

nicken

Umgang mit den Kindern läuft?

nicken

Sollen weitere Folgesachen anhängig gemacht werden ?

schütteln

Bedenken gegen die Auskünfte und die Berechnung zum Versorgungsausgleich ?

schütteln (heftig)

Streitwerte so in Ordnung ?

nicken (heftig)

Beschluss

Rechtsmittelverzicht ?

nicken

v.u.g.

Ende

Gute Besserung !

lächeln (gequält)

Terminsgebühr nach 3104 ist entstanden

 
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4 Kommentare

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Bis auf den letzten Satz finde ich den Artikel interessant. Es gibt tatsächlich Anwälte, die sich bis zur Selbstaufgabe für die Interessen ihrer Mandanten einsetzen. Früher oder später wäre die Termingebühr ohnehin entstanden.

4

Nun seien Sie doch nicht so sauertöpfisch, Herr Munziger. Die Gebühr heisst doch jetzt auch Terminsgebühr und nicht mehr Verhandlungsgebühr.

Aber, aber, Herr Vorsitzender,

 

Ich bin gar nicht angefressen. Ich werde auch weiterhin mit Genuß den Blog verfolgen, sogar wenn Sie meinen Namen verunstalten.

 

MfkG

 

Philipp C. MunziNger

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