"Ich ordne die Blutprobe selbst an!" - Anklage gegen PK Balkowski wegen rechtswidriger Blutprobenentnahme
von , veröffentlicht am 21.10.2011Rechtsgebiete: BeweisverwertungsverbotAnordnung der BlutprobenentnahmeKurzvortragStrafrechtVerkehrsrecht3|3608 Aufrufe
Anklageerhebung als Folge einer rechtswidrigen Blutprobenentnahme unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt? Ja, aber nur im Kurzvortrag (Für die Nichtjuristen unter den Lesern: Namen und Daten in derartigen Vorträgen sind stets frei erfunden, auch wenn der Aktenauszug erst einmal echt aussieht!)...schauen Sie mal hier: http://justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitu...
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenStefan kommentiert am Permanenter Link
Ob dem wohl ne echte Akte mit PS-Vermerk zugrunde liegt?
Kollege S. kommentiert am Permanenter Link
Sehr unterhaltsam. Der Beschuldigte, PK Balkowski, ist übrigens dem Hauptdarsteller der Krimiserie "Balko" nachempfunden. Den StA von Bl. 3 gibt es real. Den vertretenden RA konnte ich allerdings nicht zuordnen...
Fabian kommentiert am Permanenter Link
#2: Nachempfunden ist gut. Die Daten – inkl. Geburtsort – sind komplett gleich. Schmunzeln musste ich beim Geburtsdatum: 19.09. und Dortmund? Ein Zufall ist das nicht…