Auch in Las Vegas geheiratet?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 19.10.2011
Rechtsgebiete: Familienrecht5|8891 Aufrufe

Aus hier gegebenem Anlass nochmals die Warnung:

In Las Vegas (Nevada) heiraten, die Eheschließung in Deutschland nicht registrieren lassen, sondern die amerikanischen Unterlagen wegwerfen, macht nicht ledig oder geschieden.

Die Eintragung in das deutsche Heiratsregister wirkt nicht konstitutiv, die Eheschließung in Las Vegas ist rechtsgültig - und kommt im Zweifelsfall auch raus.

In Nevada wird der Datenschutz nämlich nicht sonderlich großgeschrieben, alle Eheschließungen werden im Internet veröffentlicht, und zwar hier.

Wer in Deutschland (ohne vorherige Scheidung) nochmals heiratet, kann sich der Bigamie (§ 172 StGB) schuldig machen.

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5 Kommentare

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Für die Erfüllung des § 172 StGB reicht die reine Eheschliessung in Las Vegas aus (der RiAG schaut mal eben ins Internet).

Für die Anerkennung hinsichtlich Steuerklassen etc. reicht die reine Urkunde aus den USA dagegen nicht - hier braucht man eine Apostille. Typisch für unser Rechtssystem, dass man hier nicht die selben Maßstäbe ansetzt.

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Ich hab in Las Vegas mit Apostille geheiratet und eben mal den link probiert: nothing to display....toll...weder mich noch meine Frau findet der tolle link!

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Sollte der Vorwurf der Doppelehe gem. § 172 StGB nicht gerade dann, wenn man die oben genannte Warnung nicht kennt, mangels Vorsatz vom Tisch sein?

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Eigentlich dürfte aber schon der obj. Tatbestand mangels Anerkennung nicht erfüllt sein. Man kann nicht generell die Anerkennung fordern (sonst ist man nicht verheiratet aus deuscher Sicht), im Strafrecht aber plötzlich doch sagen: Du bist verheiratet.

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