Bis dass der Tod euch scheidetInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Erbrecht, Familienrecht
Experte: Hans-Otto Burschel

Direktor des Amtsgerichts

14.10.2011

Sie hatten 2002 geheiratet. Die Ehe blieb kinderlos. Er hat einen Sohn aus erster Ehe.

Trennung April 2009, Zustellung ihres Scheidungsantrages an ihn im Juli 2010.

Er hat sich im Scheidungsverfahren anwaltlich nicht vertreten lassen, gegenüber seiner Ehefrau aber mündlich angekündigt, ihrem Scheidungsantrag im Termin zustimmen zu wollen.

Noch bevor das Gericht terminiert hat stirbt er im Dezember 2010.

Wer erbt sein Vermögen?

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
CN

14.10.2011

Sie bleibt Erbin, Ankündigung genügt nicht, Palandt/Weidlich, § 1933 Rn. 3.

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Frank Theumer

14.10.2011

Eine lediglich dem anderen Ehegatten gegenüber erteilte Zustimmung (LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 187) reicht ebenso wenig aus wie die bloße Unterzeichnung einer Scheidungsfolgenvereinbarung (OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 160; BGHZ 128, 125 = ZEV 1995, 150 m Anm Klumpp).

 

 

Beck'scher Online-Kommentar BGB
Hrsg: Bamberger/Roth

Stand: 01.03.2011
Edition: 20

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MaxR

14.10.2011

Da die Ehe noch nicht verjährt ist ...

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Hans-Otto Burschel

Direktor des Amtsgerichts

17.10.2011

@ CN und Frank Theumer: korrekt

Erben also Sohn und Ehefrau zu 1/2

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Hexini

02.01.2012

Das scheint mir dem Willen des Toten zu entsprechen. Er hat die Scheidung nicht eingereicht, er wollte wahrscheinlich an der Ehe festhalten und gab seine Zustimmung nur aus Liebe zu dieser Frau. Könnte es so gewesen sein? Dann ist doch alles in Ordnung.

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