Was man im Internet besser nicht macht (Fortsetzung)

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 10.10.2011
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungyoutubeStarbucks|5676 Aufrufe

Bereits vor einigen Wochen hatte Markus Stoffels an dieser Stelle von einer Auszubildenden berichtet, die sich mit einem Facebook-Eintrag "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" um ihren Ausbildungsplatz gebracht hat.

In den USA hat jetzt ein vergleichbarer Fall hohe Wellen geschlagen: Ein junger Verkäufer des Kafferösters Starbucks hatte auf YouTube ein Video platziert, in dem er sich nur mit einer Starbucks-Schürze bekleidet über seine Kunden und seinen Arbeitgeber lustig macht. Der hatte dafür wenig Verständnis und hat das Arbeitsverhältnis beendet. Ein zweites Video mit einigen entschuldigenden Klarstellungen konnte da auch nichts mehr retten.

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