Verlust des Honoranspruchs bei zögerlicher Bearbeitung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.09.2011

Dass Anwälte ihre Arbeit gewissenhaft und zügig erledigen sollen, ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht nur für den Ruf unter den aktuellen und potentiellen Mandaten von Bedeutung ist, sondern auch für die Honorierung, wie die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2011 - 24 U 193/10 - zeigt. In diesem Verfahren ging es um restliches Anwaltshonorar. Zwar hatte der Anwalt den Anwaltsvertrag gekündigt, nachdem die Mandantin über ihn telefonisch geäußert hatte, sie halte ihn für „inkompetent und hasse ihn“ Gleichwohl kam das OLG Düsseldorf zu dem Schluss, dass den Anwalt ein primäres Auflösungsverschulden trifft. Denn er hatte das Mandat nur schleppend bearbeitet und zuletzt ein Anfang Januar 2009 erzieltes Einvernehmen über die Vorgehensweise bis 30.03.2009 immer noch nicht umgesetzt.

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2 Kommentare

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Mit I-24 U 50/10 desselben Gerichts vom 18.10.2010 nur schwer vereinbar, oder verstehe ich da etwas falsch? 

<blockquote>
„Die Frage, ob die Leistung der Klägerin mängelbehaftet war, ist damit nicht entscheidungserheblich. Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung (BGH, NJW 2004,2817; NJW 1981, 1211; Senat, NJW-RR 2006, 1074; OLGR 2005, 693). Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. Eine Ausnahme besteht in analoger Anwendung des § 654 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt Parteiverrat begeht ..."</blockquote>

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Ja, genau so hätten es die Rechtsanwälte gerne. Mandat annehmen, irgendwas vortragen, bei Kritik Handeln einstellen und der Mandant kann sehen wo er bleibt und den nächsten Anwalt nochmals zahlen... Mißbrauch vorprogrammiert...

Vermutlich hat der Mandant, der seinen Anspruch gegen den vorherigen RA durchsetzen konnte, nun einen guten Anwalt gefunden.

Der andere, der seinen Anspruch nicht realisierten konnte, hat zum wiederholten Male daneben gegriffen...also weitersuchen!

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