EGVP funktioniert nicht mal innerhalb der Justiz

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 06.09.2011

Tatsächlich habe ich mal wieder nach langer Zeit Posteingang über EGVP. Das Mahngericht Hünfeld fordert mich auf, altbekannte Verfahrensweisen zu überdenken und durch andere zu ersetzen.

Zur Zeit wird zur Beschleunigung des Verfahrens üblicherweise die Klage nach Widerspruch im Mahnverfahren an das Mahngericht gesendet. Die Klage kommt dann gleich beim Streitgericht an und man muss nicht dessen Aufforderung zur Klagebegründung abwarten. Erfolgt die Einreichung per EGVP so entstehen justizintern plötzlich Probleme aufgrund der fehlenden Integration des EGVP in die Abläufe. Statt die Abläufe bei Gericht anzupassen sollen nun die Anwälte ihre Verfahren ändern.

Mario Sandrock vom AG Hünfeld teilt dazu mit: "dass die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht unnötig verzögert wird. Hintergrund ist, dass das Mahngericht jede per EGVP eingegangene Klagebegründung ausdrucken und den Abgaben an die Streitgerichte beifügen muss, was im Einzelfall eine Verzögerung von mehreren Tagen bedeuten kann." Im Klartext wird also nicht einmal erwogen, die Abgabe per EGVP zu erledigen. Dass der Ausdruck mehrere Tage dauern soll, ist kaum nachvollziehbar.

Aber es gibt noch eine weitere Mitteilung: "Auch druckt das Mahngericht, da die Klagebegründung korrekterweise direkt an das Streitgericht zu richten wäre, nur 1mal aus, wodurch es dann beim Streitgericht zu Nachfragen bzw. zur Nachforderung der fehlenden Unterlagen beim Einreicher kommt." Nach meinem Verständnis ist das Mahngericht zuständig, solange die Sache dort anhängig ist. Schmunzeln muss man bei der Vorstellung, dass das Streitgericht von einer über EGVP eingegangenen Klageschrift völlig überrascht sein könnte und sich in jedem Einzelfall vom Mahngericht die moderne Welt erklären lassen muss.

Vor dem Hintergrund der Bundesratsinitiative, die der Anwaltschaft einen Zwang zur Nutzung des EGVP auferlegen will, sind solche Mitteilungen nicht nachvollziehbar. Offenbar hat die Justiz ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Die Justiz sollte so schnell wie möglich auf elektronische Kommunikation umstellen. Damit meine ich, dass elektronische Eingänge ermöglicht werden und die Gerichte elektronisch antworten. Es scheint, dass EGVP dafür zu unhandlich ist. Dann sollte die Justiz eben auf die allgemeinen Kommunikationswege setzen und normale E-Mail zulassen. Immer mehr Gerichte schmücken heute bereits ihre Briefe mit einer E-Mail-Adresse, die allerdings nicht für Schriftsätze genutzt werden darf.

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11 Kommentare

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Was doch eigentlich dahintersteht ist folgendes:

Irgendwem in einer Behörde wird bezüglich der IT still und heimlich das letzte Wort in schwierigen Angelegenheiten zuerkannt und das oft außerhalb der sonstigen Hierarchien aufgrund des unbewusst zugestandenen Sachverstandes. Diese Person wird irgendwann erkannt haben, dass EGVP zu dem vorgesehen Zweck nicht wirklich brauchbar ist (das positiv ausgedrückt). Die Aussage dieser Person wird dann von anderen aufgenommen, weitergegeben oder als eigene Aussage übernommen, wobei da mehr Metaphysik als Logik dahinter stehen mag. Genauso metaphysisch muss die Aussage über die Dauer des Druckvorgangs gesehen werden: Der Ausdruck dauert wahrscheinlich dann wirklich drei Tage, weil der Mitarbeiter, der den Druckauftrag starten muss, diesen z.B. durch Rückfragen, die dann als gruppeninterne Rückmeldungen angesehen werden, hinauszögern wird. Das für die Personaleinteilung zuständige Behördenmitglied wird die Zeitpläne so einteilen, dass Ausdrucke möglichst auf einem speziellen EGVP Drucker erfolgen und vom Nachtwächter (besonders effektiv ihn auch einzubeziehen) irgendwo hin getragen werden. So wird sich jedes Mitglied der Gruppe "Behörde" insgesamt gegen das Verfahren wehren, weil der in der Gruppe der Behördenmitarbeiter als IT-Experte angesehene Mitarbeiter (es kann sich auch nur um einen Fahrer handeln)  sich gegen dieses Verfahren ausgesprochen hat.

 

ich hätte gerne ein neues schlankes EGVP mit Bezug auf eine verschlüsselte Metaangabendatei (Parteien, Zeugen, Kosten, vorausgegangene Verfahren, Prozessvertreter, Schriftsätze, Vermerke über Zustellungszeiten uvm.) und eine XML-Schnittstelle

 

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Das derzeitige System ist ein guter Ansatz, aber unausgereift und unnötig umständlich. Was spricht gegen die Erhebung von Klagen oder die Einreichung von fristwahrenden Schriftsätzen per E-Mail? Praktisch durchführbar wäre der Zwang einer Klarnamen-E-Mail, die Einreichung der Schriftsätze als unterschriebenes PDF-Dokument und eine elektronische, automatische Eingagngsbestöätigung durch das Gericht (E-Mail-Empfänger). Eine Eingangsbestätigung ist technisch leicht umsetzbar und könnte automatisch erfolgen. Die Fristwahrung könnte dann erreicht werden, wenn der originale Schriftsatz "demnächst" per Post eingeht. 

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Tja, da müsst ihr durch. Warum sollte es euch Anwälten besser gehen, als dem Rest der Bevölkerung. Ihr könnt ja mal zusammentragen welche IT-Großprojekte des Bundes und der Länder in den letzten Jahren nicht gegen die Wand gefahren wurde...

 

die PC-Ausrüstung der Arbeitsagenturen, Galileo, Fiscus (Finanzamtsoftware), Elena, Herkules, die LKW-Maut, die Gesundheitskarte,  aber auch neuere Projekte wie die zentrale Unizulassung der ZVS oder nach Meinung der GdP, sowie des Bundes deutscher Kriminalbeamter auch der neue Personalausweis stehen nicht auf dieser Liste.

@Sinnvoller Ansatz:

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die our-ge-source'ten und lohngedumpten Reinigungskräfte an dem von Ihnen geschilderten Prozess nicht auch noch beteiligt sind.

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Ergänzung zu Herrn Kress:

Warum soll es eigentlich den Notaren besser ergehen als dem Rest der Bevölkerung. Dies müssen nämlich bei den Anmeldungen zum Handelsregister bzw. dem Vorsorgeregister (und demnächst auch bei dem Testamentsregister) ebenfalls das EGVP verwenden. Das Arbeiten mit x-notar und dem egvp ist zumindest in der Vergangenheit ein Kreuz gewesen (um nur beispielsweise beim egvp die Freeze-Problematik zu nennen!). Vor jedem up-date steht die Angst, ob das Programm danach noch ordnungsgemäß läuft oder ob wieder neue bugs auftauchen.

Aber um auf den Eingangssatz zurückzukommen:

Nein; es darf den Notaren dadurch sogar schlechter gehen als vorher!

Die Notare erledigen durch das Einscannen der Urkunden und sonstigen Anlagen einen Großteil der Arbeit, die vorher vom Registergericht erledigt werden mussten. Da ist es schon ärgerlich, wenn das Programm nicht ordnungsgemäß arbeitet. Für dieses Programm dürfen die Notare dann auch noch extra bezahlen!

Selten oder einmalig in Deutschland:

Für Mehrarbeit auch noch zuzahlen!

Dann wird der Vorgang per egvp versandt. Wie oft haben wir neben der oben erwähnte Freeze-Problematik es erlebt, dass keine Verbindung zum Amtsgericht zustande kam, weil es (wieder einmal)Störungen beim Server gab, die Sendung also nicht verschickt werden konnte. Also muss man irgendwann später erneut wieder ran und einen weiteren Sendeversuch unternehmen. Kostet ja alles nur ein wenig Zeit und beschäftigt das Personal unnütz.

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@ra.ströcker als das elektronische Einreichen von Dokumenten für Notare verpflichtend wurde, befand ich mich noch im Referendariat und ein Seniorpartner in meiner Ausbildungskanzlei hatte sich fest vorgenommen in Zukunft einen PC anzuschaffen

Im Impressum des EGVP steht, dass es vom Oberverwaltungsgericht Münster betrieben wird, also quasi bei mir um die Ecke. Den Bezug hatte ich bisher nicht hergestellt, zumal gerade NRW in der Behörden- und Gerichtsliste kaum vertreten ist. Grundsätzlich halte ich es schon für besser ein solches System bei den Gerichten zu beheimaten als in Behörden, weil so weniger Interessenkonflikte bestehen können. Allerdings frage ich mich, ob das OVG über die notwendige Infrastruktur verfügt. Ausweislich der Homepage bietet das OVG ja auch technischen Service an, etwas wozu bei flächendeckender Einführung sicher ein Callcenter mit etwa 30 Mitarbeitern im Schichtdienst erforderlich ist.

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Die Probleme beim egvp hängen zum Teil auch damit zusammen, dass Entwickler des Programms (Fa. bos, Bremen) und Kundenservice (Fa. Westernacher, Bremen) auseinanderfallen. Es gibt ferner einen Arbeitskreis auf höchster Ebene. Interssant ist in diesem Zusammenhang, dass die zuständigen Mitarbeiter im Justizministerium, die das egvp auf Gerichtsebene betreuen, eben nur die Problematiken kennen, die sich im Gerichtsbereich ergeben. Außerhalb dieses Bereichs liegende Probleme im Programmbereich, z.B. bei den Notaren (oder auch Rechtsanwälten) sind ihnen nicht bekannt. Im Arbeitsbereich der Notare wiederum gibt es Sachbearbeiter bei der Bundsnotarkammer, von denen ich annehme, dass diesen die Probleme auf Gerichtsebene nicht bekannt sind. Und so schleppt sich dann alles so hin. Und es geht nie so recht voran.

 

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@ra.ströcker wir brauchen eine simple ausbaubare Lösung mit Metaangaben, am besten auf XML Basis und alles soll so sicher und einfach sein, dass die Schnittstellen offen sind. Auf Drittanbietersoftware werde ich extrem ungern zurückgreifen, ich möchte nämlich nicht das Vertrauen, dass meine Mandantschaft in mich setzt auf Drittanbieter erstrecken denen ich selbst nicht traue. Die bisherige Umsetzung hat bereits den staatlichen Vertrauensvorschuss ausgeschöpft und teilweise verspielt. Eine simple Umsetzung ist technisch möglich. Die organisatorischen Hintergründe waren mir nicht bekannt, klingt ineffektiv. Der Staat hat sich doch selbst schon im BDSG seine Regeln gegeben, jetzt muss eine technische Umsetzung erfolgen, die sich an den Grundsätzen ausrichtet und zwar auch hinsichtlich des technsichen Ansatzes der mit der pragmatischen Umsetzung verflochten ist. Das bedeutet, dass keine Daten erhoben werden sollen, die nicht unbedingt erforderlich sind, es soll den Anwälten frei stehen, welche zusätzlichen Angaben sie übermitteln. Wenn Angaben übermittelt werden sollen, dann muss es hierfür Datenstandards geben. In den USA war das vor Jahren mal ein riesiges Thema den Dokumenten mitzuteilen wozu sie da sind, das kann doch nicht so schwer sein?

 

okay soviel zu meiner Wunschliste, das "echte Leben" zwingt mich warscheinlich wieder in die Satiereecke zurück, das wird sich zeigen...

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Nun ja, ich bin da auch mehr ein dummer "user", der den technischen Dingen relativ hilflos gegenüber steht. Mir bleibt als Anwender auch nur die Satirecke bzw. eine gehörige Portion Sarkasmus.

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always look on the bright side of life ...

 

ich hab in meinem Leben bisher mehr programmiert als Kommentare gewälzt von daher kann ich die Ironie auch mit Ignoranz mischen... das zumindest solange mir nicht fehlerhafte Anwendungen aufoktruiert wird, was auch die Ursache meines Aufbegehrens hier ist

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Also die Idee des EGVP ist schon gut, nur leider schlecht verwirklicht.

Drittanbieter können das auch programmieren. Warum soll das unsicherer sein als wenn dieses sogenannte treue Staatsdiener tun. Siehe Helmut Kohl Affäre, da sind auch ganz sichere staatstreue Leute an die Festplatten gekommen und haben diese Beweismittel manipuliert.

 

Ich könnte das Projekt umsetzen. Man müßte mich nur damit beauftragen und leistungsgerecht bezahlen.

Wer am falschen Ende spart, muß sich nicht wundern, wenn das Projekt nicht gelingt.

 

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