Kündigung wegen eines Facebook-Eintrags

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.08.2011

 

Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (7 Ca 2591/11) hat vor kurzem ein interessanter Rechtsstreit über die außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses zur Frisörin sein Ende gefunden. In den Medien wurde über diesen Fall ausführlich berichtet (Der Westen am 26.8.2011). Der Ausbilder begründete seine Kündigung damit, dass die Auszubildende ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht habe. Sie habe auf ihrer Facebook-Seite den Satz:  „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ gepostet. Nach ihrer Krankmeldung habe sie Urlaub auf Mallorca gemacht und heitere Urlaubsbilder auf ihrer Facebook-Seite eingestellt. Weiter habe sie sich laut FacebookEinträgen während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit tätowieren lassen und in Düsseldorf eine Diskothek besucht. Die angehende Frisörin berief sich darauf, sie sei in Absprache mit ihrem Arzt auf Mallorca gewesen. Der Aufenthalt sei für den Heilungsverlauf positiv gewesen. Im Gütermin ist es offenbar zu einem Vergleich gekommen, wonach das Ausbildungsverhältnis beendet wird und die Auszubildende 150 Euro (350 Euro Ausbildungsvergütung waren eingeklagt) sowie ein gutes Zeugnis erhalten soll. Insgesamt häufen sich die Fälle, in denen eigene (unvorsichtige) Einträge auf den Internetseiten sozialer Netzwerke Arbeitnehmern zum Nachteil gereichen. 

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5 Kommentare

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Interessant wäre zu erfahren, wie sie die Informationen gepostet hat. Hat sie sie dergestalt gepostet, dass ihr AN sie ohne weiteres einsehen kann ? ( Dann würde m. E. allein die Dummheit bestraft gehören. ) Oder hat der AN Profile anderer Leute o. ä. benutzt, um an die Daten zu gelangen. Dann wäre die Frage, wie Ernst man es denn jetzt in D mit dem BDSG nimmt.

P. S.: Ich denke, sie hat es einfach auf Ihre Pinnwand gepostet. Aber selbst hier ist die Frage, wie ernst nimmt man das BDSG? Auch das ist ein personenbezogenes Datum. Nur dadurch, dass man es frei ins Netz stellt, wird nicht der Grundsatz des § 4 BDSG untergraben. Um diese Informationen verwenden zu dürfen benötigt man die Erlaubnis des Datuminhabers.

 

Die Konstruktion ist auch in meinen Augen krank, aber soweit ich das sehe ist es immer noch der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers.

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justus jonas schrieb:

Interessant wäre zu erfahren, wie sie die Informationen gepostet hat. Hat sie sie dergestalt gepostet, dass ihr AN sie ohne weiteres einsehen kann ? ( Dann würde m. E. allein die Dummheit bestraft gehören. ) Oder hat der AN Profile anderer Leute o. ä. benutzt, um an die Daten zu gelangen.

 

Anscheinend hat der Arbeitgeber über Dritte von den fraglichen Facebook-Posts erfahren:

"Ihr ehemaliger Ausbilder Thomas F. begründet seine Kündigung damit, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Denn kurz nach der Krankschreibung wurde dem 48-Jährigen mitgeteilt, das [sic] seine Auszubildende auf Facebook 'wilde Partybilder' einstellte und kurz danach 'Jetzt schnell zum Arzt und dann Koffer packen postete'."

(Quelle: http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/zum-arzt-koffer-packen-und-weg-1.1679529)

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Dazu passt der Sachverhalt im Zusammenhang mit einem Sperrzeitrechtsstreit. Hier hatte der Betreffende auf Xing bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis ein Profil eingestellt, das auf eine (künftige) selbständige Tätigkeit hinwies, die dem Arbeitgeber Konkurrenz gemacht hätte. 

Daraufhin meldete sich am 1.3. eine unbekannte Person, die sich einen Allerweltsnamen wie "Petra Maier" gab, bei Xing erstmals an, besuchte das Profil des Arbeitnehmers, stellte eine Anfrage hinsichtlich der selbständigen Tätigkeit, bekam eine Antwort und löschte ihren Account bei Xing schon am 2. 3. Am 3. 3. erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung. Ein Schuft, der Böses dabei denkt.

 

Rechtsanw. u. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schwetzingen

Hallo von meiner Freundin wurde ihr Profil ausgedruckt und der PDL vorgelegt da die Person sich gemoppt gefühlt hat ob wohl ihre Seite nicht für die Öffentlichkeit zu sehen war…  nun ja sie musste ihre jetzige Arbeitsstelle wechseln jetzt habe ich auch eine Einladung bekommen weil ich unter einer ihrer Kommentare geschrieben habe „was ist denn bei euch los“ aber ich verstehe nicht wie ich den Betrieb damit geschadet haben soll ….. Ich habe ja nicht mal etwas zu Betrieb gesagt ….

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Recherche für WDR:

Arbeitgeber, die sich bei facebook tummeln, Arbeitnehmer, die wegen negativer Einträge bei Bewerbungen abgelehnt oder gekündigt werden - genau das ist das Thema, zu dem ich gerade für den WDR recherchieren. Ich würde mich freuen, hier mehr Geschichten und Erfahrungen zu diesem Thema zu finden. Wer mir seine Erfahrung berichten möchte - gerne auch über: jeannette.cwienk@fm.wdr.de 

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