BVerfG wegen Eurokrise auf der Anklagebank?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 25.08.2011
Rechtsgebiete: BVerfGEMRKEuroStaatsrechtÖffentliches Recht11|5072 Aufrufe

Vielleicht hat das ein oder andere Mitglied der Beck- Community einen rechtlich fundierten Kommentar zu folgender Nachricht aus der „Welt“:

Eine Gruppe von deutschen Unternehmern will die Richter des BVerfG vor Gericht bringen:  Sie werfen dem BVerfG rechtswidriges Verhalten vor, weil dieses ihnen relevante rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Streit um die Euro-Politik der Bundesregierung verweigere. Die deutschen Verfassungsrichter sollen sich deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verantworten. Sie schädigten Fundamente der EU als Rechtsgemeinschaft nachhaltig und verletzten die in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen Rechte verletzt, darunter das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Schutz des Eigentums - so die Kläger.

Ist so eine Klage aus Ihrer Sicht zulässig und begründet?

  

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

11 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Für eine ausführliche Würdigung fehlt mir leider die Zeit, aber...

Im Kern geht es um die Frage, ob hier ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verweigert wurden. Besonders interresant dabei, dass man dem BVerfG vorwirft, dem EuGH nicht vorgelegt zu haben. Hat das BVerfG eine Vorlagepflicht? Immerhin hat das BVerfG ja die Aufgabe, die Vereinbarkeit staatlichen Handelns mit dem Grundgesetz zu überprüfen.

Auch aus den "Solange"-Entscheidungen ergibt sich nichts anderes: Überprüft wird das Handeln des deutschen Staates - ob das Handeln auch gegen Unionsrecht verstößt ändert daran nichts.

Hinsichtlich der Zulässigkeit hüben wie drüben stellt sich mir die Frage der eigenen unmittelbaren Beschwer...

 

 

0

Im Prinzip hätte das BVerfG wohl eine Vorlagepflicht. Hat es aber noch nie gemacht, und wird es wohl nie machen. Verstößt wohl gegen sein Selbstverständnis.

0

Weder zulaessig, weil vor der Beschwerde zum EGMR der nationale Rechtsweg ausgeschoepft werden muss, noch begruendet, weil die Eigentumsgarantie nicht vor Verwaesserung der Waehrung schuetzt. Eigentumsgarantie ist keine Werterhaltungsgarantie, erst recht kein Werterhaltungsanspruch gegen den Staat. Zudem wird dem Staat in der Krise ein grosser Einschaetzungsspielraum eingeraeumt. Niemand weiss schliesslich ob das Eigentum der Beschwerdefuehrer ohne die Rettung von Schuldnerstaaten nicht noch mehr an Wert verloren haette.

0

Sehe ich ein bißchen anders. Über die Begründetheit läßt sich m. E. trefflich streiten. Ich denke schon, dass in der Eigentumsgarantie so etwas wie Werterhaltungsgarantie enthalten ist. Und der nationale Rechtsweg ist ausgeschöpft, wenn man ein Urteil des BVerfG angehen will.

0

@ Andreas Moser: Oder wie stellen sie sich das vor? Soll man eine Entscheidung des BVerfG beim Amtsgericht anfechten?

0

justus jonas schrieb:

@ Andreas Moser: Oder wie stellen sie sich das vor? Soll man eine Entscheidung des BVerfG beim Amtsgericht anfechten?

Leider steht im Artikel nicht, ob Europolis vor dem Gang nach Karlsuhe zunächst die ordentlichen Gerichte bemüht hat. Haben sie das nicht, scheitert die Zulässigkeit auch beim BVerfG nicht nur an der mangelnden Beschwer sondern natürlich auch daran, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft ist.

 

 

0

Schon klar, Art 14 II, die Grenzen bestimmt der Gesetzgeber. Aber immerhin ist Art. 14 I ein Grundrecht des Bürgers. Wenn man das ernst nimmt, s. o.

0

@ Dr. Axel Spies: Vielen Dank für den Link auf diesen wirklich erhellenden Artikel. Ich kann Herrn Kerber nur zustimmen. Ich finde es unverantwortungslos, wie sich das BVerfG aus seiner Verantwortung stiehlt. Und wenn nun mal völkerrechtlich eine "höhere Instanz" zugelassen wurde, warum diese nicht anrufen? Ganz abgesehen davon, dass die ganze Klage natürlich zwangsläufig in der Begründetheit scheitert. Die Folgen wären ja auch zu dramatisch. Aber im Kern hat Herr Kerber Recht. Zumindest meine Meinung.

0

@ neuropolis: Und sie haben natürlich auch Recht. Es scheitert schon an der Zulässigkeit. Ich sehe auch keine unmittelbare Beschwer. Aber in der Sache ist es richtig.

0

Ich habe übrigens irgendwo gelesen, dass die Verträge, die die deutsche Bundesregierung bei den Eurorettungsschirmen eingegangen ist, diese im Gau verpflichten, dass weitere Entscheidungen nicht mehr demokratisch überprüfbar sind, sondern schon mit Abschluss der Verträge feststehen. Vielleicht weiß jemand mehr darüber.

0

@ neuropolis: Sie ziehen ja gerade nicht vors BVerfG, sondern vor den EGMR. Das BVerfG würde sich wohl kaum mit einer Klage beschäftigen, die sie verklagt, Unrecht gehandelt zu haben. Und m. E. ziehen sie auch nicht vor den EuGH, weil der wohl genausowenig wie das BVerfG Bock hätte, sich auf sowas einzulassen. Uns deshalb finde ich das Verhalten des BVerfG auch so unverantwortlich. Ich hätte von ihm mehr erwartet.

0

Kommentar hinzufügen