Die Väter des Paul
von , veröffentlicht am 08.08.2011Eine Ehefrau bekommt während der Trennungszeit ein Kind: Paul.
Als Vater Pauls gilt gemäß § 1592 I Nr. 1 BGB ihr Ehemann (V1).
Mit dem (mutmaßlichen) biologischen Vater (V2) will die Mutter nie wieder das Geringste zu tun haben (was ich verstehen kann, nach dem ich ihn in einem Gewaltschutzverfahren kennenlernen durfte).
Es findet sich der neue Freund der Mutter (V3), der nach Rechtshängigkeit der Scheidung gemeinsam mit Mutter und V1 zum Jugendamt marschiert und dort mit Zustimmung von V1 und Mutter die Vaterschaft für Paul anerkennt (§ 1599 II BGB).
V2 will seinen Paul sehen. Den Antrag muss ich abweisen, da er rechtlich nicht dessen Vater ist. Einen Antrag nach § 1600 I Nr. 2 BGB stellt V2 aber auch nicht.
Die Freundschaft zwischen Mutter und V3 zerbricht (gothic und punk passen auf Dauer wirklich nicht).
V3 stellt Vaterschaftanfechtungsantrag und gewinnt. Paul ist nun vaterlos. Die Vaterschaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454).
Die Mutter erzählt beiläufig, dass sich ihrer neuer Sozialpartner ganz und gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen.
Armer Paul
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54 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenjustus jonas kommentiert am Permanenter Link
Verstehe. Daher weht also der Wind. Aber genau das ist ja in D nicht gewollt. Art. 6 GG winkt und lacht.
Guy Fawkes kommentiert am Permanenter Link
Diese Forderung nach "Entbiologiserung" der Familie stammt mesit den radikalfeministischen Kreisen des "Gender Mainstream" um die Biologie abzuschaffen und damit auch den vielfach homosexuellen Frauen Zugang zu Nachwuchs zu verschaffen und sich dann wie "echte" Eltern fühlen zu können.
Guy Fawkes kommentiert am Permanenter Link
Das homosexuelle Menschen ohne fremde Hilfe nicht Eltern werden können, halte ich nicht für Diskriminierung sondern schlicht für Biologie.
Deswegen soll diese nach den Vorstellungen des Gender Mainstreams ja auch abgeschaft werden.
Ich habe mich jedenfalls in keiner Weise negativ über homosexuelle Menschen geäussert, sondern lediglich ihr Interesse an der Entbiologisierung erläutert.
Ich kann dieses Interesse verstehen, nur kann es nicht über den Interessen der Kinder stehen.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
So nun ist Schluss.
Alle weiteren Kommentare mit der Note "Thema verfehlt" werde ich löschen.
Sorry, Herr Untermann, Ihren letzten Eintrag habe ich gelöscht.
Nicht wegen des Inhalts (dem stimme ich zu), sondern wegen der links. Der dort verbeitete Unsdinn muss nicht noch weiter verbreitet werden
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