Fall Breivik: Die moralisch schwierige Aufgabe seines Verteidigers Geir Lippestad

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 30.07.2011

Rechtsanwalt Geir Lippestad, der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Norwegens angehört und den damit politisch Welten von seinem Mandanten trennen, hat bisher dreimal die Öffentlichkeit über seine Gespräche mit seinem Mandanten informiert. Über seine eigene Verfassung spricht sein Verteidiger nicht, aber er trägt eine schwarze Krawatte und statt Worten sprechen seine Augen.

Als ihm der Wunsch überbracht wurde, das Mandat zu übernehmen, zögerte er stundenlang und beriet sich mit seiner Familie. "Hätte ich abgelehnt, dann hätte ich indirekt auch die Demokratie abgelehnt", so hat er sich nach dem Portrait von Sebastian Baltzer geäußert. Denn für die Demokratie hat ein funktionierendes Rechtssystem zentrale Bedeutung.

Um seine Aufgabe ist er nicht zu beneiden. Gleichwohl wird Rechtsanwalt Lippestad jetzt professionell arbeiten, wie es die Aufgabe eines jeden Verteidigers ist, gleich wie er die Tat seines Mandanten moralisch sieht. "Und wenn ihm das nicht passt, dann muss er sich einen anderen suchen", zitiert ihn das Protraitetzt professionell verteidigen professionell arbeiten, wie es die Aufgabe eines jeden Verteidigers ist  jetzt b  die FAZ.die die FAZ

 

 

Geir Lippestad ,de , der der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Norwegens angehört und den damit politisch Welten von seinen Mandanten trennen,  ,,,,,

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Liebe Leser,

sorry, derzeit kann ich den Text nicht verbessern. Wenn ich "Bearbeiten" aufrufe, kommt schon der richtige Text, aber nicht so, wie Sie ihn oben lesen.

Besten Dank für Ihr Verständnis!

Bernd von Heintschel-Heinegg

Eine professionelle Verteidigung würde zunächst damit beginnen, daß man als Anwalt einfach mal die Klappe hält und nicht die Medien fortwährend über vertrauliche Gespräche mit dem Mandanten unterrichtet und die Eindrücke, die man dabei gewonnen hat ("geisteskrank"). Es ist kaum vorstellbar, daß der Beschuldigte als erste Handlung Herrn Lippestad vollumfänglich von dessen Schweigepflicht entbunden hat. Nachdem Herr Breivik nach dem Eindruck seines eigenen Anwalts geisteskrank ist, stellt sich auch die Frage, ob er ihn wirksam von der Schweigepflicht entbinden konnte.

0

Kommentar hinzufügen