Der PobeisserInhalt abgleichen

Rechtsgebiet: Familienrecht
Experte: Hans-Otto Burschel

Direktor des Amtsgerichts

18.07.2011

 

Ein Beißen eines Kindes in das Gesäß zu Erziehungszwecken stellt eine unzulässige körperliche Bestrafung und eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme dar.

 

Aus den Gründen

Es steht nicht zur Überzeugung des Senats fest, dass der Kindesvater durch die Pobisse seine Bedürfnisse nach Intimität, Nähe oder sexueller Lustbefriedigung auf Kosten seiner Kinder auszuleben versucht und er Situationen bewusst mit dem Ziel der sexuellen Erregung arrangiert hat. Seine durchaus zweifelhafte Einlassung, der Pobiss sei für ihn eine „Erziehungsmethode“ gewesen, konnte nicht widerlegt werden.

Im Ergebnis der familiengerichtlichen Ermittlungen steht fest, dass der Kindesvater sowohl M. als auch S. durch Pobisse körperlich misshandelt hat. Die Sachverständige  hat zudem überzeugend ausgeführt (Seite 41 des Gutachtens) und der Senat teilt diese Auffassung der Sachverständigen, dass es sich bei den „Pobissen“ um eine ausgesprochen entwürdigende Erziehungsmaßnahme handelt.

Nach Auffassung des Senats muss dieser Sorgerechtsmissbrauch des Kindesvaters aber keine familiengerichtliche Maßnahme auslösen. Dabei handelt es sich um einen Grenzfall. Für den Senat war ausschlaggebend, dass der Kindesvater bei den Pobissen irrig von einem geeigneten Erziehungsmittel ausging, er dann aber erkannt hat, dass ein Umdenken erforderlich ist, und er davon Abstand genommen hat, Kindern zur Bestrafung in den Po zu beißen

ThürOLG FamRZ 2003, 1319

Siehe auch:

Kommentare

Kommentare:
Michael Selk

24.07.2011

Hm. Wozu es einer sachverständigen Begutachtung bedurfte, ist mir noch nicht so ganz klar. Aber zum Glück kann ich ja kein Familienrecht...

Eigene Bewertung: Keine
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