OLG Hamburg: Keine Haftung von Google für Inhalte von Suchergebnissen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.07.2011

Google haftet laut eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts  nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets.  Die Begründing: Google als Suchmaschine veröffentliche selbst keine unwahren Tatsachebehauptungen oder Meinungen, denn das Suchergebnis habe nur  "Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen."  Auch eine Störerhaftung von Google scheide aus, insbesondere weil die Snippets nicht mit Presseschlagzeilen gleichzusetzen seien.

Kläger in diesem langen Rechtstreit ist ein Geschäftsführer eines Unternehmens für die Vermittlung von Kapitalanlagen. Über die Gesellschaft wurde im Internet mehrfach behauptet, sie vertreibe "Schrottimmobilien". Er beantragte eine einstweilige Verfügung beim LG Hamburg, dass Google nicht mehr vier Suchergebnisse aus einem Online-Finanzforum anzeigt. Google sollte außerdem  generell verhindern, dass der Name des Klägers in Suchergebnissen angezeigt wird, in denen Worte wie "Betrug", "Immobilienbetrug" oder "Machenschaften“ vorkommen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies nun die Berufung des Klägers in der Hauptsache als unbegründet zurück. Revision wurde nicht zugelassen.

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Urteil vom 26. Mai 2011 (Az. 3 U 67/11), berichtet in http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Hamburg-Google-haftet-nicht-fuer-die-Inhalte-von-Suchergebnissen-1273321.html

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