jemand neidisch?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 30.06.2011

Er ist Zahnarzt; (bereinigtes) Netto 10.661 €   zuzüglich 2.300 € Wohnvorteil. Sie erwerbsunfähig.

Das OLG Köln (Urteil v. 21.06.11 - 4 UF 13/11) bewilligt Trennungsunterhalt mit konkreter Bedarfsberechung wie folgt:

 

Art der Ausgaben

Betrag

Miete + Nebenkosten: 850,00 + 170,57

1.020,57 €

Haushaltskosten, Lebensmittel und Getränke, Hausartikel, Kleidung, Wohnungsdekoration, Kosmetik und Frisör: 374,80 + 374,33 + 340,15 + 115,29 + 201,55

1.406,10 €

Urlaub

305,44 €

Pkw-Kosten: Steuern, Benzin + Inspektion: 55,25 + 163,55 + 52,96

271,76 €

Kulturelles + Zeitungen + TV + Bücher: 86,97 + 19,81 + 17,00 +22,46

146,24 €

Internet/Telefon

50,00 €

Restaurant/Einladung/Geschenke: 81,26 + 122,03

203,29 €

Gesamtelementarbedarf

3.403,40 €

Altersvorsorge wie geltend gemacht

1.044,00 €

Gesamtbedarf (ohne Krankenvorsorge)

4.447,40 € 

 

 

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24 Kommentare

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"Elementarbedarf" klingt so schön nach Existenzminimum. Und als angeblich erwerbsunfähige Zahnarztgattin in der Lage zu sein, einen Pkw mit rund 100 l /Monat Benzinverbrauch (163,55 € Benzinbedarf /1,6355 €/l) zu nutzen, "Kulturelles" von 86,97 auszugeben  + monatlich Urlaub mit Bedarf von über 300 € zu verbringen ist doch auch was Schönes. 

Auch Richter könnten neidisch werden:

Als Richter in der Besoldungsgruppe R1 hat man wohl erst nach 8 Jahren die Stufe 4 erreicht mit einem Brutto-Grundgehalt 4452,92 € (inklusive 50 % Krankenvorsorge).

 

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Die Besoldung von Richtern ist im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Qualifikation, Arbeitsaufwand und Verantwortung skandalös niedrig! Und das sage ich als Anwalt vor allem deshalb mit voller Überzeugung, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß manche Richter der Ansicht sind, Anwälte dürften auch nicht mehr verdienen, was bei passender Gelegenheit offenbar gerne entsprechend entschieden wird... :-)

 

In diesem Zusammenhang fällt mir ein schönes Beispiel aus meiner Praxis ein: ein Richter verklagte einen Zahnarzt wegen eines Behandlungsfehlers, er könne seitdem nicht mehr richtig beißen. Die Klage war allerdings sehr unsubstantiiert (ich vertrat den Zahnarzt).  Der Vorsitzende Richter zu seinem klagenden Kollegen: "Herr Kollege, die Klage muß ich abweisen. Aber der behauptete Schaden ist ja sowieso nicht so schlimm. Wir haben ja eh nichts zu beißen."

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Denny Crane schrieb:

Die Besoldung von Richtern ist im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Qualifikation, Arbeitsaufwand und Verantwortung skandalös niedrig!

 

 

völlig richtig

 

Und das sage ich als Anwalt vor allem deshalb mit voller Überzeugung, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß manche Richter der Ansicht sind, Anwälte dürften auch nicht mehr verdienen, was bei passender Gelegenheit offenbar gerne entsprechend entschieden wird... :-) 

völlig unrichtig  ;-)

Allerdings muß berücksichtigt werden, daß der eine oder andere Richter - verglichen mit besagter ZA-Gattin - verhältnismäßig geringe Kosten hat was die Aufwendung für "Kosmetik und Frisör" angeht.

Neidisch? Unbedingt!

 

Die Berechnung könnte man aber viel einfacher halten. Einfach 10% als Erwerbstätigenbonus für ihn abziehen und dann sein Einkommen durch zwei teilen, voilà. Kommt ziemlich auf dasselbe heraus, und alle Beteiligten hätten viel Zeit gespart.

 

Im Übrigen finde ich es aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr vernünftig, dass der Mann so einen hohen Unterhalt zahlt. Er selber würde das viele Geld ja doch nur in irgendwelchen Hedgefonds verbrennen. Seine Ex-Gattin dagegen bringt das Geld unter die Leute und fördert damit die Umsätze von Friseuren und Einrichtungsgeschäften, und nicht zuletzt profitiert der Staat über die Benzinsteuer. So profitieren letztendlich wir alle davon.

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Kein Neid, nur Bewunderung wie gut es dem Staat geht, wenn er Menschen Vollversorgungen erteilt, die nichts erwirtschaften, nichts arbeiten, sich von Ausbildung und Lernen fernhalten, nicht einmal den Einsatz für ein Lottospiel bezahlen. Leistungslose Einkommen sind ein Zeichen von schier unbegrenztem Reichtum. Hoffentlich sehen auch möglichst viele junge Menschen, dass sich der mühsame Ausbildungs- und Arbeitskram nicht lohnt, viel gewinnbringender ist eine einzige Unterschrift auf dem Standesamt.

Falbala146 schrieb:

Derjenige der hier zahlt ist nicht der Staat. Sonst wäre eine solche Entscheidung undenkbar.

 

Der Staat zahlt zwar nicht selber (indirekt zahlt er aber doch, weil sich hier eine Person aus dem Erbringen einer Wirtschaftsleistung ausklinkt, was langfristige negative Folgen hat), aber er setzt mit seinen Gesetzen und Richtern die moralischen, ethischen und menschlichen Leitlinien. Darin wird Wert und Gewinn auf dem Standesamt Lichtjahre höher gestellt wie Wert und Gewinn eigener Leistung.

 

Ein Menschen- und Frauenbild im Familienrecht wie 1936.

Hartz 4: 13,21 pro Monat für Körper-/Gesundheitspflege, reicht das für einen Richter? ;-)
wie man allerdings mit 4,36 Euro am Tag so essen soll, dass man seine Gesundheit nicht ruiniert und den Aromen-, Stabilisatoren- und Geschmacksverstärkerdreck der Fraß-Industrie meiden kann (Lebensmittel kann man diesen Müll ja nicht nennen) , den Einkaufszettel würde ich doch gern mal sehen. Oder geht das etwa gar nicht und den Politikern ist die Gesundheit derer, die sie insgeheim für arbeitsscheues Pack halten, egal und den ach so unterbezahlten Sozial- und Verfassungsrichtern ebenfalls? Hat der 18%igste Außenminister aller Zeiten schon mal versucht, von spätrömisch-dekadenten 4,40 am Tag zu leben oder geht er doch lieber bürgerlich-bescheiden für 80 Öcken ins Borchardt zum Abendessen und nimmt noch den guten toskanischen Roten für schlappe 53 Griechenretter dazu? (was das Monatsbudget nach SGB II übersteigt)

Den Vorredner ignoriere ich mal, denn es war doch bisher ein so schöner Thread ohne Trolle. 

Ja, als Proberichter kriegt man nach Abzug der Krankenkasse, knapp 2.400 netto. Im Vergleich zur Ausbildung und insbesondere den erzielten Noten ist das schon ne Sauerei. Aber wir wussten es ja bei der Einstellung und außerdem hat man zumindest in der Anfangszeit eh keine Zeit das Geld auszugeben :) Nichts desto trotz wollte ich mit den Leuten in der Großkanzlei nicht tauschen, denn ich kann machen was ich will, solange ich die Voten pünktlich fertig habe ;)  , bin von Anfang gleichberechtigt an der Entscheidung beteiligt, hänge nicht von meinem Partner ab und muss den Mandanten nicht nach dem Mund reden. Daher halte ich unseren Beruf, trotz der wirklich miserablen Bezahlung, immer noch für den besten Beruf den man wählen kann.

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[quote=Ri]

ich kann machen was ich will,

[/quote

Genau das merkt man den Urteilen auch an.

 

Vor Allem in den nicht öffentlichen Verhandlungen.

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Ri schrieb:

denn ich kann machen was ich will,

 

Dazu habe ich an anderer Stelle mal geschrieben:

"Sie lassen sich in eine Verwaltung einpressen, die von ihnen verlangt, den Betrieb einer eigenen Kaffeemaschine in ihrem Haftraum Arbeitszimmer schriftlich beim Präsidium zu beantragen."

 

Allein deswegen würde ich mich immer wieder für den Beruf des Strafverteidigers und gegen den eines Richters entscheiden. Kommen Sie mal auf eine Tasse Caffè bei uns vorbei, dann überlegen Sie sich das nochmal ... ;-)

 

Herr Untermann:

Die Dame ist (laut Urteil) erwerbsunfähig. Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.

Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eine vertiefte Diskussion Ihrer Argumente wohl...

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Man sollte in der Tat besser den Mund halten, wenn man keine Ahnung hat. Im Urteil steht überhaupt nicht, dass sie unbegrenzt erwerbsunfähig ist, sondern dass sie im Moment eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Dieser Ausdruck ist antiquiert (ausser vielleicht bei Juristen), das wird längst als "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" oder "Rente wegen voller Erwerbsminderung" bezeichnet. Im letzten Abschnitt schliesslich wird festgestellt dass sie "bis Ende 2011" nicht erwerbsfähig sei und es nur eine vorläufige Rente wegen Erwerbsminderung sei. Soviel dazu.

 

Der Punkt ist aber ein anderer und das haben sie oder wollen sie offenbar ebenso nicht begreifen: Ihr Gesamtbedarf würde sich durch eine erneute Erwerbstätigkeit nicht verringern. Sie hat diese irre hohen Ansprüche, auch wenn sie arbeitet. Die Taler rollen immer, egal ob mit oder ohne eigener Leistung. So eine rundum-Vollversorgung unabhängig von eigener Leistung macht nur ein Amt in Deutschland möglich: Das Standesamt.

 

 

@Carsten Hoenig #8

 

Was nicht nur für männliche Richter, sondern mitunter auch für die eine oder andere Ermittlungrichterin gilt.... ;-)

 

@Ri #10

 

Die Besoldung von Richtern, zumal Proberichtern, ist in der Tat skandalös niedrig (Wenige Ausnahmen, die keinen Cent mehr verdient haben, bestätigen die Regel...). Einem "Probeanwalt" in den ersten Berufsjahren, gleich ob selbständig oder angestellt, geht es im übrigen nicht besser. Und um in einer renommierten Großkanzlei genommen zu werden, sollten die Noten eher besser sein als die Mindestqualifikation für den öffentlichen Dienst. Wie heißt es so schön: Anwalt wird nur, wer zu gut oder zu schlecht für den Richterdienst ist (zugegeben, die meisten sind zu schlecht...). Unabhängig von der Examensnote, die bei Juristen ohnehin traditionell viel schlechter ausfällt als in anderen Studienzweigen, in denen nur 1er und 2er verteilt werden,  ist die Bezahlung jedoch gemessen an Ausbildungsdauer, Qualifikation, Arbeitspensum und Verantwortung sehr schlecht.  Sehr gut verdient nur eine überschaubare "Oberschicht" der Anwälte, viele krebsen so herum.

 

Was die Freiheit anbelangt: im heutigen Justizbetrieb, in dem die Bürokratie fast mehr Zeit verschlingt als die eigentliche richterliche Tätigkeit, kann von Freiheit wohl kaum noch die Rede sein. Kürzlich klagte mir ein Richter: "Früher kam der Wachtmeister dreimal am Tag, um neue Akten zu bringen und alte wegzuschaffen. Dann kam er nur noch zweimal, schließlich nur noch einmal täglich. Heute schleppe ich die Akten selbst." Und Protokollführer dürfen sich ja auch nur noch Vorsitzende Richter ab 57 Jahren aufwärts leisten. So frei wie ein selbständiger Anwalt ist wohl kein anderer Jurist. 

 

Mich wundert immer, daß Richter den Staat, der sie so respektlos behandelt, in ihren Entscheidungen oftmals so heftig verteidigen.

 

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Der o.g. Dentist ist übrigens nur wenig über dem Durchschnitt (sicher kein Berufsanfänger und vermutlich mit einem abbezahlten oder geerbten Haus, insofern eher mit R2 Endstufe aufwärts vergleichbar und nicht mit einem Proberichter. Die Spanne zwischen einem AiP-Gehalt und dem eines Chef- oder Oberarztes ist ja auch nicht ohne):

"In den vergangenen zehn Jahren konnten sie ihr Einkommen vor Steuern aber immer noch um üppige 25 Prozent steigern. Auf 121.000 Euro."

Lieber Kieferorthopäde werden? "Der Praxisgewinn liege jetzt nur noch bei 159.963 Euro. Im Vorjahr waren es 180.628 Euro." (2005/06)

Oder doch Politiker?

Das muß man sich einmal vorstellen. Ein Direktor eines Amtsgerichts erhält gegen Ende seiner Karriere nicht einmal 4.500,- Euro ausgezahlt. Ich kenne Facharbeiter bei einem großen niedersächsischen Autokonzern, die mit ihrer sozialromantische 34-Stunden-Woche kaum weniger verdienen. Und das ganz ohne Abitur und Studium. Einige meiner Freunde in mittleren Positionen in der freien Wirtschaft gehen mit 5.000,- bis 7.000,- Euro (netto!) monatlich nach Hause; teilweise ebenfalls "nur" mit einer normalen Ausbildung. Viele Justizangestellte mit weit geringerer Qualifikation verdienen ebenfalls nicht viel weniger als ein junger Richter, wobei sie im Gegensatz zu diesem bereits seit ihrem 18. Lebensjahr Einkommen haben.

 

Sicher: Geld ist nicht alles, Zufriedenheit mit der Arbeit und im Leben ist wichtiger. Aber das Gehalt ist eine Anerkennung, das die Qualifikation und die Arbeitsleistung widerspiegeln sollte. Das sehe ich bei Richtern und Staatsanwälten nicht. Gegenüber anderen Beamten in ähnlicher Besoldungsstufe, die an ihrem Schreibtisch eine ruhige Kugel schieben, haben Richter und Staatsanwälte das Nachsehen. Von der Bezahlung in der freien Wirtschaft in vergleichbaren Verantwortungspositionen will ich gar nicht Reden.

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Der ungebrochene Andrang in die Verbeamtung als Richter und auch als Staatsanwalt im öffentlichen Dienst beweist, dass die Einkommensaussichten kaum jemand davon abhalten, diese Berufe ergreifen zu wollen. 40% der Absolventen streben eine Stellung beim Staat an (Quelle: Absolventenbarometer).

 

Jura als Studienfach ist ebenfalls ungebrochen attraktiv. Wären die Facharbeiter- und Ingenieurszahlen gleichermassen gestiegen, gäbe es jetzt keine Diskussion über einen Fachkraftmangel. Diesen Rat muss man Studierwilligen wohl geben, bevor sie sich hinterher beklagen, mit ihrem Jurastudium nicht genug zu verdienen.

Das ist ja alles zum Stein erweichen.

 

Ich musste von meinen 4.800,- Netto, 3.000,- Unterhalt und vom Rest meinen 2. Wohnsitz am Arbeitsort  und die Fahrtkosten (über 400 km) bezahlen, sowie die Umgangskosten mit meinen 4 Kindern, eines davon in 600Km Entfernung.

Daneben natürlich auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten, die meine Ex auf Staatskosten für mich verursacht hat.

 

Danach blieben mir aber immerhin noch 150,- pro Monat für Miete und Lebensmittel.

 

Jetzt ist mir aber auch klar warum.

Der Richter war einfach neidisch auf mein hohes Einkommen.

Leider habe ich jetzt meinen Job verloren, sodass nicht mehr ganz soviel Unterhalt fließt.

Und da jetzt der Staat für meine Prozesskosten, den Unterhalt und meinen Lebensunterhalt aufkommt bleibt mir sogar wieder was zum Leben übrig.

Damit können jetzt wirklich alle zufrieden sein.

 

Herzlichen Glückwunsch liebe Justiz zu den Erfolgen ihrer hochwertigen Arbeit, deren Wert wirklich nicht hinreichend gewürdigt wird.

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@ Herrn Burschel: Ihre Altersvorsorge übernimmt ja Ihr Dienstherr - insofern wären die 3.403,40 der Vergleichsmaßstab. 

Trennungsunterhalt - ein Jahr vermutlich, bis zur Scheidung? Dann Neuberechnung?

Die Einzelposten sind auch einen zweiten Blick wert, ebenso der Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2011/4_UF_13_11urteil20110621.html "PKW-Kosten und die Kosten für Kultur ... liegen eher am unteren Limit eines mittelständischen Haushalts." (Und richtig getippt: das 230m²-Haus ist abbezahlt)

 

@Carsten Hoenig #8:

wenn man so die Fotos vom moppedfahrenden Rechtsanwalt auf der Kanzleiseite betrachtet:

Glashaus -> Steine?

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RichterInnen stehen sich mit ihrer Besoldung und den sonstigen materiellen Vorteilen ihres Dienstverhältnisses ziemlich gut. Es sollte sich, nicht nur bei den in den Staatsdienst strebenden Absolventen, herumgesprochen haben, dass in erheblicher Zahl jüngere Anwälte in der Folge der "Juristenschwemme" in puncto Einkommen mit einfachen Angestellten und Arbeitern konkurrieren. Die Anwälte in den "Top-Kanzleien" sind sicherlich nicht der Maßstab. 

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