Runder Tisch gegen Internetabzocke

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 08.06.2011

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben. Hier gilt es erst einmal wieder deutlich gesagt: Bitte nicht einschüchtern lassen! Nicht zahlen! Und ggf. mit Anwalt und/oder Verbraucherzentrale deutlich geharnischte Ablehnungsschreiben aufsetzen.

 

Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden.

 

Hier wäre ich jetzt schon von Bloglesern für Ideen dankbar. Spannend war zB der Vorschlag hier im Blog darüber, auch die beteiligten Kreditinstitute in die Diskussion einzubeziehen. Mir ist aber nicht klar, ob und welche Banken von den Abzock-Unternehmen präferiert werden. Auch gilt es abzuwarten, was das LG Frankfurt in dem laufenden Betrugsverfahren entscheiden wird. Geht es hier evtl. sogar um organisierte Kriminalität? Welche Möglichkeiten hat man, die beteiligten Anwälte der Unternehmen an ihre Standespflichten zu "erinnern"? Und: wieso läßt der Staat Inkassounternehmen als Tochtergesellschaften solcher Unternehmer zu?

 

Hier wäre ich für Vorschläge dankbar. Und ich freue mich mal wieder auf zotige Ausfälle der Abzocker unter Pseudonym hier unten. Ihr TH

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196 Kommentare

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Ach so, Herr Neuber, eEine Kleinigkeit hätte ich ja fast noch vergessen:

die Abofallenmasche wurde ja zu Zeiten losgetreten, als sich der Systemchef des Syndikats ja noch offiziell in seiner Bewährungszeit aufgrund einer Verurteilung wegen massiver Verstöße gegen das Urheberrecht befand. Ich meine, auch das könnte Eingang in die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz finden. Ob das dann noch als harmlose "Jugensünden" bewertet wird, wage ich ein wenig zu bezweifeln.

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Die Abofallen Opendownload.de, Softwaresammler.de und Top-of-Software.de (mutmaßliche Betreiber: Gebr. S.) wurden nacheinander beworben.

 

Immer, wenn eine dieser Abofallen (z.B. bei Suchmaschinen und Kino.to) beworben wurde, befand sich auf den zugehörigen Anmeldeseiten der Preis weit vom Anmeldebutton entfernt unter der irreführenden Überschrift "Inhalte".

 

Wenn die Werbung dann eingestellt wurde zugunsten einer der anderen Abofallen, stand der Preis plötzlich unmittelbar oberhalb des Anmeldebuttons, wie es normalerweise sein sollte.

 

Übersichtstabelle mit Screenshots aus dem Webarchiv

 

Meiner Meinung nach beweist das die Absicht, den Preis zu verstecken, wenn die Werbelinks geschaltet waren.

 

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"Berlin, 22. Dezember 2011. Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden.

...

Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro."

 

Quelle:

http://www.gvu-online.de/25_186_3_Jahre_und_5_Monate_Haft_fuer_Serverbes...

 

"Abzocke bei kino.to"

Quelle:

http://de.sevenload.com/videos/iyxyhWD-Abzocke-bei-kino-to

 

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Im

Urteil vom 10. Dezember 2010 - Az. 406 O 50/10

(LG Hamburg) kann man sehen, wie einige Abofallenseiten der mutmaßlichen Betreiber Gebr. S. und A.V. damals aussahen.

Zitat daraus:

"Die Hinweise auf die Entgeltpflicht der streitgegenständlichen Angebote wird ein situationsadäquataufmerksamer, durchschnittlich informierter Verbraucher dabei vielfach übersehen, weil er die Software der Klägerin und hier insbesondere Mozilla-Firefox wie selbstverständlich mit der von Klägerseite praktizierten kostenlosen Möglichkeit des Herunterladens verbindet und somit keinerlei Anlass hat, auf abseits der Anmeldemaske stehende Hinweise auf eine Entgeltpflicht zu achten."

 

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Ergänzung zum Kommentar #161, 22.12.2011

 

Die mutmaßlichen Betreiber Gebr. S. und A.V. haben anscheinen damit begonnen, Spuren zu verwischen. Die  vielen nicht von der Startseite aus verlinkten Anmeldeseiten

(z.B. Opendownload.de/3/ )wurden anscheinend in den letzten Tagen entfernt. Im Google-Cache sind diese noch(!) zu sehen.

 

Deutlich sichtbare Screenshots von einigen dieser Seiten findet man in der FARBIGEN PDF-Datei (25 MByte):

http://www.linux-magazin.de/NEWS/Update-Mozilla-Sieg-Urteilsbegruendung-...

 

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Tricks bei der aktuell beworbenen Abofalle

Software-und-Tools.de (mutmaßliche Betreiber: Gebr. S. und A.V.)

 

Bei Yahoo.de (Suchbegriff: "skype") wird z.Z. via Landingpage

h**p://w*w.voicesoftware.de/

die Anmeldeseite

h**p://w*w.software-und-tools.de/anmelden.php?name=Skype&web=10142&code=skype

beworben. Zitat Anmeldebutton:

"Jetzt Anmelden* und Downloadlink für Skype erhalten".

 

Außerdem existiert die Seite

h**p://w*w.software-und-tools.de/3/

(Dabei den "/" hinter der "3" beachten!)

Zitat Anmeldebutton:"Anmelden* (entgeltlich)".

Soll diese (wahrscheinlich bisher nicht beworbene) Anmeldeseite den Gerichten vorgeführt werden?

 

Screenvideo vom 29.12.2011

 

 

 

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Zitat:

"Bis vor 5 Tagen (29.11.11). Da erhielt mein Mann erneut einen Brief, diesmal von der MidasInkasso GmbH. Im Brief stand, es handele sich um eine offene Forderung der HCFS GmbH, Breitenweg 10, in 6370 Stans für die Dienstleistung opendownload.de über 333,32 Euro für das nicht bezahlte 2-Jahres-Abo, das am 02.12.2008 abgeschlossen worden sein soll."

 

Quelle:

http://forum.vorsicht-im-netz.de/viewtopic.php?f=24&t=87

 

Macht sich eigentlich der Inhaber einer Firma, die bewusst angeblich offene Abofallenforderungen aufkauft, mitschuldig am Abofallenbetrug, da er von diesem finanziell profitiert?

 

 

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Zitat:

"Warnung vor skype.at                 22.02.2009"

 

Quelle:

http://www.qotec.com/news-aus-der-it-und-computer-welt-von-qotec/news-archiv-von-qotec/archive/2009/february.html

 

Zitat:

"Vielmehr wird auf skype.at mit sehr ähnlichem Logo und sehr ähnlicher optischer Aufmachung ein anderes Produkt beworben. Der große Unterschied liegt im Preis!

...

Die deutsche Firma Content Services Limited ist beim Konsumentenschutz bereits einschlägig bekannt. Dieses Unternehmen betreibt auch die Homepage w*w.opendownload.de, über die es viele Konsumentenbeschwerden gibt."

 

Quelle (incl. Screenshot):

http://www.qotec.com/news-aus-der-it-und-computer-welt-von-qotec/computer-und-it-von-qotec/warnung-vor-skype-at.html

 

Zitat:

"Warnung vor Download-Abzocke auf Skype.at

...

Hinter diesem Angebot verbirgt sich die Content Services Ltd. mit dem einschlägig bekannten Angebot Opendownload.de."

 

Quelle:

http://www.abzocknews.de/2009/01/22/warnung-vor-download-abzocke-auf-skypeat/

 

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Ergänzung zum Kommentar #152 18.12.2011

 

Zitat:

"Freitag, 30. Januar 2009

Warnung: Gefälschter Firefox von Software-Stream.de manipuliert Computer

Jüngst wurde bereits hier über die dreiste Abzocke von A*** H*** s "OnTheRoad Networx" und die Seite Software-Stream.de berichtet.

Wie mitlerweile Antispam.de und Computerbetrug.de aufdeckten, gehen die Machenschaften noch einen Schritt weiter als angenommen.
So möchte dieser "Dienst" dem Nutzer nicht nur einen angeblichen Vertrag unterschieben und dafür kassieren, sondern verbreitet auch noch manipulierte Programme, wie einen gefälschten Firefox-Browser, das Brennprogramm Nero und Adobe Flash, welche Veränderungen auf den PCs der Nutzer herrvorrufen und diese z.B. dadran hindern soll, bestimmte Verbraucherschutzseiten aufzurufen und sich im Netz Hilfe gegen die Abzocke und die ungerechtfertigten Forderungen der "OnTheRoad Networx" zu suchen."

Quelle:

http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/01/warnung-gefalschter-firefox-von.html

 

 

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Zitat: "1,5 Millionen Euro Strafe für Internet-Kostenfalle italia-programmi.net"

 

Quelle:

http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d71279.html

 

Beworben wird die Abofalle u.a. auf Yahoo.it und Italia-film.com, die Werbelinks enthalten einen Parameter, der verursacht, dass der Preis auf der Anmeldeseite nur kleingedruckt angezeigt wird.

 

Die Briefe der Estesa Ltd. kommen aktuell aus Deutschland.

 

Quelle (Youtube.it: Zeitpunkt 01:01):
http://www.youtube.com/watch?v=1EZxNT6qFGo#t=1m1s

 

 

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Na ja, viel ist ja nicht dabei herumgekommen, aber immerhin ein Anfang, denn im Mai gibt es in Frankfurt dann Nachschlag, denn dort geht es erstmals um die strafrechtliche Beurteilung von Abofallen.

 

Quelle

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Herr Professor,

bekommen Sie eigentlich noch mit was der Burat so treibt?

Hat der berechtigterweise Oberwasser bekommen?

Hat man Ihre Waffenkammer geplündert?

Lesen Sie mal bei savonarola.org.

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Ich bekomme das noch mit, aber kümmere mich um diesen Unfug nicht mehr. Es gibt Wichtigeres zu tun, gerade in der äußerst gut gefüllten und henutzten Waffenkammer. TH

Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

das ist zwar eine sehr schöne und vor allem zweckmäßige Waffe, die da in das Arsenal eingestellt wurde, aber vom Befüllen einer Waffenkammer wurde bisher noch keine Schlacht, geschweige denn ein Krieg gewonnen. Allenfalls, dass einem Folteropfer angesichts der Instrumente für die anschließende Behandlung schlecht wurde und es zu plaudern anfing.

Was wir aber alle sehen wollen, das ist die sinnvolle Anwendung der Waffen u.a. an dem Abofallengeflecht, das sich derzeit auf der Zielgeraden im "Frechheit-Siegt-Rennen" wähnt.

Das, sehr geehrter Prof. Hoeren, wäre dann wirklich einen Stoß in das Antiabzocker-Olifant wert.

 

 

 

 

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Die Waffenkammer scheint schon seit vielen Jahren nicht zu wirken gegen bestimmte Abofallen in Deutschland (z.B. firstload.de, *loads.net: premiumloads.net, vormals web-downloads.net, win-loads.net, mega-downloads.net) und in Italien (italia-programmi.net). Diese werden vermutlich (anonym) aus Wien heraus betrieben über (zumeist außerhalb der EU befindliche) Briefkastenfirmen.

 

Ich vermute auch, dass die Betreiber niemals die von der italienischen Wettbewerbsbehörde für italia-programmi.net verhängte Strafe in Höhe von 1,5 Millionen € bezahlen werden, weil ein entsprechender Mahnbescheid bei der Briefkastenfirma auf den Seychellen bestimmt nicht zugestellt werden kann.

 

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Der italienische Staat hat anscheinend die anonym betriebene Abofallenseite italia-programmi.net mit einer Internetsperre via DNS geblockt, nachdem auch Staatspräsident Giorgio Napolitano eine Rechnung über 96 € erhalten hat.

 

Dazu gab es anscheinend in Mailand eine Gerichtsentscheidung und eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft an alle Internetprovider in Italien.

 

Quellen:

http://www.webnews.it/2012/04/03/italia-programmi-net-decisione-del-gip/

(Übersetzung)

http://www.anti-phishing.it/truffe-on-line/2012/04/03/2038

(Übersetzung)

 

 

 

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Mann, wer steckt denen endlich, dass die Seiten ebenso wie die neu in der Türkei aufgetauchten Abofallen von Herrn Brian Corvers betrieben werden. Kann doch nicht so schwer sein, dass nachzuvollziehen?

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Spuren zu Brian Corvers (YieldAds Frankfurt) wurden kurzfristig verwischt.

neu:

http://www.mploads.com/about-us/

 

Google-Cache:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-C7Na2qHsXQJ:www.mp...

 

Zitat daraus (nun verschwunden):

"MP Loads is part of YieldAds Sdn Bhd, has its headquarter in Kuala Lumpur (Malaysia) and runs offices in Frankfurt (Germany) and Los Angeles (United States)."

Screenshot: Google-Cache

 

WhoIs-Info ("support {at} turkce-program.net"):

http://who.is/domain_archive-com/mploads.com/

 

 

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Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

was kann da geschehen sein. Zunächst belegte die Staatsanwaltschaft Olaf Tanks Vermögen mit einem Arrest und das während gleichzeitig in Darmstadt der Prozess gegen Olaf Tank zugelassen wird.

Auch bei der nächsten Nachricht komme ich noch zu keiner abschließenden Beurteilung, denn da ist es wiederum eine Staatsanwaltschaft in Rostock, die einen Liliput-Nachwuchsabzocker festsetzen und gleichzeitig auch sein Vermögen abschöpfen lässt.

Beide Maßnahmen, eigentlich sehr harte Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, müssen m.E. vom Richter abgesegnet werden, was dieser ja wohl nur dann tut, wenn die Beweislage absolut erdrückend ist.

Mich wundert halt, dass diese Maßnahmen so plötzlich erfolgen, zu einem Zeitpunkt, als sich die Beteiligten, aber auch andere Abzockmatadore, noch in der absoluten Sicherheit wogen, sich ausschließlich rechtskonform verhalten zu haben.

Kann es sein, dass die Götterdämmerung eingesetzt hat und unsere Abzockmatadore nur noch passiv das Eintreffen der grünen Minnas abwarten können?

 

 

 

 

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Guten Tag,

gibt es Aufbewahrungsfristen für Software, Scripte?

Für die dynamische Webseitenerstellung wird z.B. ein PHP Script eingesetzt. Damit ist man auf Serverseite in der Lage unterschiedliche Webseiten zu erzeugen die dann auf dem Rechner des Internetuser (Client) angezeigt werden.

Aus dem Schript kann man erkennen welche  Parameter (Bildschimauflösung, Browser, IP-Adresse .....) auf die Auslieferung der Webseite (auch in welcher Form) Einfluss nehmen.

Sind die Betreiber von Shops oder sonstigen Anbieter kostenpflichtiger Dienstleistungen (z.B. Abofallen) verpflichtet die Scripte für eine geswisse Zeit aufzubewahren?

Aus dem Finanzbereich (Buchhaltung) kennt man das ja.

 

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Technischer Trick bei Rodgau-Abofalle "Download-Service.de"

 

Video 24.03.2012: Anmeldeseite nicht in Stein gemeißelt

(Vollbild: Klick auf Lupe unten rechts!)

 

Im obigen Video leitete eine bei Yahoo beworbene Landingpage User weiter zu:

h**p://w*w.download-service.de/anmeldung/28/?i=antivir&p=11050

Da ist der Preishinweis so weit weg vom Anmeldebutton, da über dem Anmeldeformular noch die Beschreibung der Software steht, dass er aus dem sichtbaren Bildbereich herausscrollt, wenn man zum Anmelden herunterscrollt.

Das ist anders, wenn man eine Anmeldeseite über einen Link auf der Eingangsseite aufruft.

 

Wenn ein Gericht, wie z.B. im Fall AG Hanau Az. 37 C 453/11 (17), die aktuelle Internetseite bzgl. Scrollen beurteilt, kann leicht ein Fehlurteil entstehen, da Anmeldeseiten nicht in Stein gemeißelt sind und deren Aufbau so programmiert sein kann, dass er ggf. durch Parameter des aufrufenden Links modifizierbar ist.

 

P.S.

Auf der Eingangsseite, die man sich i.d.Regel erst nach überraschendem Rechnungserhalt anschaut, stand der Preis deutlicher. Sollte dadurch zivilrechtliche Zahlungspflicht suggeriert werden?

 

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Bitte Empfehlung beachten: Vollbild bei Klick auf Lupe unten rechts!

Ansonsten können Sie das auch mit dem angegebenen Link am aktuellen Webauftritt selber ausprobieren und dann mit verschiedenen Links auf der Eingangsseite vergleichen.

Ich prüfe, ob ich die Videoqualität besser posten kann.

 

 

 

 

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@ Gast,

trotz der miesen Qualität sollte das Video mit mündlichen, wie schriftlichen Erläuterungen dem Staatsanwalt in Frankfurt präsentiert werden, aber schleunigst! Spätestens hier haben wir den Beleg des Betrugs mit 2 unterschiedlichen Webseiten à la Belleros.

 

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Und es wäre gut, wenn es nochmal in besserer Qualität aufgenommen wird. Jeder Richter ist einfach mal verärgert, wenn man ihm sowas vorlegt.

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@ RA Richter,

lässt sich leider momentan nicht reproduzieren, da der Abzocker keine Werbung aufgeschaltet hat. Trotzdem gehört das schleunigst nach Frankfurt in die Hände des Staatsanwaltes.

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Da Video zeigt leider einen Vorgang aus 2012.  Kann mich zwar irren. Dort wird AntiVir 2012 angeboten und 2012 ist doch das Jahr. Oder?

In Frankfurt geht es um Fälle 2006-2008.  Also würde man ein Video aus diesen Jahren benötigen.

Ich hoffe die Staatsanwaltschaft in Frankfurt  wird in den verbeibenden Verhandlungstagen Tatsachen vorbringen die von der Gegenseite schwerlich zu beantworten sind. Die Staatsanwaltschaft muss z.B. darauf hinweisen: "Ein übermitteln der Daten ist auch möglich wenn der Anmeldebutton NICHT angeklickt wurde." Dann muss man den Zeugen doch Glauben schenken die behaupten diesen Button nicht angeklickt zu haben.  Dann wäre der Weg auch nicht weit dem Punkt: "Ich haben keinen Kostenhinweis gesehen" zu glauben. 

Ein Beispiel von mehreren.

Es gibt noch viele andere Möglichkeiten den Nutzer unterschiedliche Webseiten zu präsentieren um von dem Hinweis auf  Kostenpflicht abzulenken.    

Da es, wie ein RA Neubert schrieb, keine Pflicht zur Aufbewahrung von Software/Scripte und deshalb eine genaue Beweisführung unmöglich ist, stellt sich die Frage: Wem wird man glauben.  Den über 2500 Zeugen oder den Beklagten?

 

Beispiele die verschiedene Möglichkeiten der Manipulation aufzeigen sind unter :

Ohne Anmeldebutton / Sendebutton die persönlichen Daten übertragen!

Hier irrt Rechtsanwalt Olaf Tank!

Weiteres zur Buttonlösung. Betrug möglich

Webseite nicht im Archiv ablegen.

und viele anderes zu Prozess in Frankfurt.

Die Beispiele zeigen wie man es machen KÖNNTE. Es soll NICHT gesagt werden, dass es auf den Webseiten der Beklagten in Frankfurt angewendet wurde.

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2. Ergänzung zum Kommentar #185

 

@ Insider #189

In Frankfurt werden nach meiner Kenntnis andere Abofallen verhandelt. Ich hoffe, die Staatsanwaltschaften beobachten und dokumentieren von selbst regelmäßig insbesondere abends und an Wochenenden Abofallen-Landingpages. Außerdem gibt es ja noch die Abzock-Datenbank von Computer BILD:

 

Eingangsseite 16.02.2010 mit gut sichtbarem Preishinweis:

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/download-service.de

 

Landing-Anmeldeseite 06.09.2010 ("Wichtige Informationen" ohne Sternchenhinweis):

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/0ffice-2010-neu.com

 

Landingpages (kleine Auswahl):

http://www.computerbild.de/internet-abzocke/?o=Content4u+GmbH%2C+Rodgau

 

 

@ Rechtsanwalt Stefan Richter #190

gegen Augenkrebs:

Snapshots des Videos vom 24.03.2012 (24 Zoll-Monitor), ergänzt um eigene grafische Kommentare

 

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@Gast,

ja, es werden andere Abofallen und auch lange vergangene Zeiten in Frankfurt verandelt. Nichtsdestrotrotz sollte dem Staatsanwalt so ein Video zugespielt werden. Wenn MB in 2012 so betrogen hat, dann soll er in 2008 etwa nur statische Seiten betrieben haben? Wenn der Staatsanwalt das Video nicht annehmen will oder kann, dann ist es seine Sache, dennoch bin ich der Meinung, dass er zumindest über die Manipulationen informiert werden sollte. Bitte nimm' über folgende E-Mail Kontakt zu mir auf: GvG@germany.ru. Alles weitere dann später.

LG

 

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Insider schrieb:

Bitte nimm' über folgende E-Mail Kontakt zu mir auf

Nein! Der Fall in Frankfurt ist nach meinem Eindruck ohnehin schon so gut wie entschieden:

"12.01.2011 09:00 ...
Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Verursacher verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden."

Quelle:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justiz-schaerft-Waffen-gegen-Abo-...

 

 

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3. Ergänzung zum Kommentar #185

 

Wenn man in der von der Landingpage verlinkten Anmeldeseite zum Anmeldeformular heruntergescrollt hatte, war ja der Preishinweis nicht mehr im sichtbaren Bereich.

 

Trotz befand sich im sichtbaren Bereich noch ein Gegenstück zu dem Sternchenhinweis des Anmeldebuttons, und zwar in der Überschrift des Anmeldeformulars:

"Nach der Anmeldung* steht Ihnen "Avira Free Antivirus 2012" als Downloadlink zur Verfügung."

 

Dadurch sah sich dann ein User wohl nicht mehr veranlasst, nach einem weiteren Gegenstück, dem in der (nicht sichtbaren) Überschrift zum Preishinweis, Ausschau zu halten.

 

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Amtsgericht-Hanau Az.: 37 C 453/11 (17) schrieb:

Aus welchem Grunde dieser Hinweis bei Nutzung eines durchschnittlichen PC mit durchschnittlichem Monitor bei durchschnittlicher Auflösung erst durch Scrollen erkennbar sein soll, wie das Amtsgericht Gladbeck meint, ist nicht erkennbar hat sich im Zuge der Überprüfung durch die Nutzung des Dienstrechners des Dezernenten ... auch nicht bewahrheitet.

Quelle: Urteil Amtsgericht Hanau Az.: 37 C 453/11 (17) zu Download-Service.de

 

Welche der vielen Anmeldeseiten von "Download-Service.de" hat der Dezernent der AG Hanau eigentlich überprüft?

 

Video: verschiedene Anmeldeseiten von Download-Service.de (kleine Auswahl)

 

Im Video sieht man folgende Anmeldeseiten:

download-service.de/anmeldung/16/

download-service.de/anmeldung/17/

usw. bis

download-service.de/anmeldung/31/

und die "offizielle" Anmeldeseite

download-service.de/anmeldung

 

Inhalt der im Video verwendeten Batchdatei:

rodgau.bat schrieb:

set /a A=16
:LOOP
start firefox "http://www.download-service.de/anmeldung/%A%/"
timeout 4
set /a A=A+1
GOTO :LOOP

 

Wie eine von einer Landingpage verlinkte Anmeldeseite im November 2011 aussah, sieht man übrigens im Kommentar #153 vom 18.12.2011 zu diesem Blogbeitrag (Video v. 22.11.2011, Zeitpunkt ab 00:45).

 

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Rechnung von CONTENT4U schrieb:

03.05.2010

Zahlungsaufforderung

...

Sehr Geehrter ... wir bedanken uns für Ihre kostenpflichtige Anmeldung vom 21.02.2010 über h**p://w*w.Download-Service.de mit der IP-Adresse *** und freuen uns, Sie als Kunde bei unserem Premium Download-Portal w*w.Download-Service.de begrüßen zu dürfen.

Quelle:

http://www.seo-woman.de/content4u-gmbh-abofalle/

 

Meiner Ansicht nach sollte durch diese Behauptung den Usern suggeriert werden, sie hätten sich über h**p://w*w.Download-Service.de angemeldet.

Dort stand und steht ein  deutlicher Preishinweis.

 

Sollte dadurch zivilrechtliche Zahlungspflicht vorgetäuscht werden?

 

 

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Landingpages

 

Wie man in diesem Video unscharf sehen kann, lautete die Landingpage-Adresse

w*w.loadblog.net/2011/10/18/avira-antivir-2012-2/

und die zugehörige IP-Adresse 178.19.69.100

DNS-Info zur IP-Nachbarschaft:

http://bgp.he.net/net/178.19.64.0/20#_dns

Screenshot (Crop)

 

Video: IP-Adressen 178.19.69.100 bis 178.19.69.105

 

Beispiel Landingpage:

h**p://178.19.69.105/

 

 

 

 

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Laut einem Blog aus Rodgau hat die StA Darmstadt ein Ermittlungsverfahren wegen Download-Service.de unter dem Az. 600 Js 65307/10 am 02.05.2012 eingestellt. Ob die StA beobachtet hat, zu welchen der vielen Anmeldeseiten die bei Yahoo beworbenen Landingpages weiterleiteten (Stichwort: scrollen), und hat sie dies mit Behauptungen in den Rechnungen verglichen?

 

 

 

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Video: "Button-Lösung" bei Outlets-finden.info

 

Der Button ist in diesem Falle größer als es scheint. Er umfasst nicht nur die orange Fläche. Der grüne Text darunter und der blaue Fließtext mit dem Preis gehören technisch noch dazu. Damit man den technischen Submit-Button ganz (incl. Preishinweis) sieht, muss man allerdings je nach eingestelltem Zoomfaktor noch in einen Frame nach unten scrollen.

 

Impressum: "Dejavu' Experience AG i.Gr." (Schweiz)

AGB: "Dejavu' Experience GBR i.Gr."

 

 

 

 

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Ich persönlich glaube nicht, dass die Abofallen in der bekannten Form noch einmal mit oder ohne Button in absehbarer Zeit zurückkommen werden. Ich sehe das als Funktion daraus, dass Google absolut keine Werbung mehr für Abofallen zulässt und andererseits einfach nicht mehr genug Geld damit gemacht werden kann, um die Interessen der Investoren zu bedienen. Von daher betrachtet hat sich das Problem quasi von selbst gelöst. 

Interessant, vor allem für die Öffentlichkeit, sind die Nachlesen, als da wären z.B.

Wann fährt Burat für wie lange ein?

Wird Burats Vermögen - allzuviel wird es nicht sein, da ja das meiste an die Investoren geflossen ist - eingezogen?

Wie wird mit der Beschlagnahme von Olaf Tanks Vermögen verfahren?

Erfreut uns seine Gattin mit der Fortsetzung: "Des Tankwarts tote Hosen"?

Wann verliert Syndikus seine Anwaltslizenz?

Kriegt man jetzt endlich die Fritzmänner und den Statthalter Babenhauserheide dran?

Wann beantragt Frank Drescher wieder Sozialhilfe?

Wann erkennt das Gericht endlich die Masche als kriminelle Vereinigung?

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Bei Software-und-Tools.de wurden nun die Anmeldeseiten wie folgt verändert und aufgeteilt.

 

Persönliche Daten

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Persönliche Daten prüfen

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Gesetzliche Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

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Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen

entgeltlich Anmelden

 

Ob das der "Button-Lösung" des Gesetzgebers entspricht?

 

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