ArbG Berlin: Leiharbeitnehmer können Nachforderungen geltend machen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 30.05.2011

 

Seitdem das BAG in seinem Beschluss vom 14.12.2010 (NZA 2011, 289) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und ­Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt hat, werden die Konsequenzen dieser Entscheidung breit diskutiert. Fraglich ist insbesondere, ob aus der BAG-Entscheidung abgeleitet werden kann, dass die CGZP auch in der ferneren Vergangenheit keine wirksamen Tarifverträge abschließen konnte. Das ArbG Berlin (30.5.2011 – 29 BV 13947/10) hat nun entschieden, dass die CGZP auch schon zuvor – konkret zum 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 – die Tariffähigkeit fehlte mit der Folge, dass die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind, das "Equal-pay-Gebot" greift und Leiharbeitnehmer möglicherweise für die Vergangenheit Gehaltsnachzahlungen verlangen können. Nach Ansicht des ArbG Berlin ergibt sich fehlende Tariffähigkeit der CGZP aus den vom BAG in seinem Beschluss vom 14.12.2010 genannten Gründen. Danach ist die CGZP keine Spitzenorganisation i.S.v. § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusammengeschlossen hatten. Außerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus. Diese Argumentation lasse sich auch auf weiter zurückliegende Zeitpunkte übertragen. Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage der zum 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 abgeschlossenen "Tarifverträge" abgewickelt worden sind, können daher möglicherweise im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen, was zu erheblichen Nachforderungen führen kann – dies vorbehaltlich bereits eingetretener Verjährung und des Eingreifens von Ausschlussfristen. Auf die neuen Tarifverträge der CGZP lässt sich diese Argumentation übrigens nicht übertragen. Diese Tarifverträge sind nämlich als mehrgliedrige Tarifverträge nicht nur von der CGZP, sondern auch von den „christlichen“ Einzelgewerkschaften abgeschlossen worden. Die Gewerkschaft Ver.di und die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, die das Verfahren 2008 angestoßen hatten, begrüßten den Beschluss des Arbeitsgerichts. "Für viele Beschäftigte finden die Dumpingtarifverträge der CGZP keine Anwendung mehr", sagte Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Die Linke). Jetzt könne in mehreren ausgesetzten Verfahren über Nachzahlungsansprüche entschieden werden. Ver.di-Vize Gerd Herzberg sagte, die Arbeitgeber müssten sich endlich auf das Prinzip gleicher Bezahlung besinnen. Es wäre ein Skandal, wenn nun der Weg durch die Instanzen gesucht würde.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Natürlich wird der Weg durch die Instanzen gehen -- jedes Ablenkungs- und Störmanöver gegen berechtigte Forderungen ist den Vermietfirmen und ihrer Scheingewerkschaft willkommen, um ein paar Monate Zeit zu gewinnen und Arbeitnehmer zu verunsichern.

Gibt es in er Juristerei eigentlich den Begriff der "Stalingrad-Verhandlungsführung" für das Halten aussichtsloser Positionen, nur um den Anspruchsgegner auch auf Kosten des eigenen Totalverlusts zu schädigen?

@ #1

Der Begriff passt irgendwie nicht ganz, wenn die Verhandlungsführung geeignet scheint, die eigenen Verluste zu vermindern. Die Taktik wird übrigens auch gerne von Betriebsräten angewendet, um Betriebsänderungen zu verzögern und höhere Sozialpläne zu erreichen.

0

Harte Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Sozialplans sind nicht von vornherein aussichtslos und bedeuten für die betroffenen Arbeitnehmer schon gar nicht einen Totalverlust -- dagegen wird das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP vor 2009 wegen der (wie im Beschluss vom 14.12.2010 bereits festgehalten) seit 2003 gleichlautenden Formulierung bzw. Regelung in der Satzung sicher feststellen.

damit es nicht untergeht ...

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20110908.1355.357941.html

 

Pressemitteilung Nr. 38/11 vom 08.09.2011

Das Arbeitsgericht Berlin hat erneut über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) entschieden und festgestellt, dass die Tariffähigkeit auch am 22. Juli 2003 fehlte. [...]

 

Kommentar hinzufügen