Bundespräsident als selbst ernannter Mediator

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 03.05.2011

Dr. Jörg Risse, Rechtsanwalt, Mediator setzt sich in ZKM 2/2011 (Seite 36-40) mit der Rolle von Bundespräsident Wulff in der Auseinandersetzung zwischen der Bundesbank und Tilo Sarrazin auseinander. Der Sprecher des Bundespräsidenten hatte dazu erklärt, das Bundespräsidialamt habe "die Rolle der Mediation im Rahmen rechtlichen Gehörs der Beteiligten übernommen". Eigentlich hätte Risse es sich leicht machen können. Seine selbst gestellte Aufgabe, rein professionelles das Mediationsverfahren als solches ohne Kritik am Ergebnis zu bewerten, hätte mit einem Satz erledigt werden können: es war keine Mediation. Daran ändert auch die in der FAZ vom 16.9.2010 zitierte Aussage aus der Umgebung des Bundespräsidenten "besser kann man eine Mediation nicht machen" nichts.

Dennoch macht sich Risse die Mühe, die einzelnen Fehler aufzulisten. Es beginnt schon damit, dass keine Mediationsvereinbarung geschlossen wurde. Als zweiten Fehler stellt Risse fest, dass es an der Unbefangenheit und fehlenden Entscheidungskompetenz mangelte, da es bereits einen Antrag auf Entlassung von Sarrazin gab, der dem Bundespräsidenten vorlag. Dritter Kritikpunkt ist, dass die Aufgabe nicht persönlich durch den selbst ernannten Mediator, sondern durch dessen Mitarbeiter ausgeübt wurde. Massiver vierter Kritikpunkt ist die Intransparenz des Verfahrens. Risse weist auf den Entwurf des Mediationsgesetzes hin, nach dessen § 2 Abs. 2 der Mediator sich vergewissern muss, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben. Fünfter Fehler ist die fehlende Anwesenheit der Parteien. Schließlich stellt Risse als sechsten Fehler fest, dass ein Schiedsspruch erlassen wurde, ohne vorher einen einvernehmlichen Wunsch nach einer solchen Empfehlung durch die Parteien festgestellt zu haben. Wäre das alles noch nicht genug, stellt der Kritiker schließlich noch als siebten Fehler die fehlende Verschwiegenheit und Vertraulichkeit fest. Ohne Rücksprache mit den Parteien wurde mehrfach gegenüber der Presse zum Verfahren Stellung genommen. Schließlich wird auch noch die Rechtmäßigkeit des gefundenen Ergebnisses infrage gestellt.

Wenn man den Bundespräsidenten am selbst gewählten Anspruch, als Mediator tätig zu sein, misst, ist die Kritik am Verfahren berechtigt. Der Verstoß gegen Grundsätze der Mediation ist massiv. Ein wenig erstaunt den Leser allerdings, dass in der Kritik nicht auch die Qualifikation des Mediators angesprochen wurde. Nach § 5 des Gesetzentwurfs muss der Mediator in eigener Verantwortung durch geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass er über theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Diese Voraussetzungen liegen erkennbar nicht vor. Angesichts der massiven Verstöße gegen Mediationsgrundsätze erübrigt sich zudem die Frage, ob es sich hier um ein "Naturtalent" oder einen ähnlichen Ausnahmefall handelt.

Als Mediator kann man dazu als einzigen positiven Aspekt festhalten, dass Mediation inzwischen offenbar einen so guten Klang hat, dass man sich auch als Politiker gern mit diesem Etikett schmückt und versucht, ein völlig anders geartete Verfahren mit diesem Gütesiegel der Öffentlichkeit zu verkaufen.

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