Zurückbehaltungsrecht des Anwalts

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.04.2011

Vom richtigen Umgang mit dem Vorschussanspruch des Anwalts handelt die Entscheidung des OLG Hamm vom 10. 02. 2011 - 28 U 90/10. Das Gericht betont in der Entscheidung, dass der Anwalt berechtigt ist, soweit der Auftraggeber einen ordnungsgemäß angeforderten Vorschuss nach § 9 RVG nicht pünktlich und vollständig zahlt, weitere Tätigkeiten abzulehnen, bis der Vorschuss eingegangen ist. Allerdings ist die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrecht nach Treu und Glauben begrenzt. Unter anderem muss der Anwalt dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens Rechnung tragen - Fazit: wenn schon Zurückhaltungsrecht, dann konsequent ausüben!

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