Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze angemahnt

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.03.2011

Leider ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass trotz rechtzeitig und in bewilligungsreifer Form gestelltem VKH- bzw. PKH-Antrag die Entscheidung hierüber auf sich warten lässt und das Verfahren seinen Fortgang nimmt. Groß ist die Versuchung der Gerichte dann, bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfeantrag bereits schon im Hauptsacheverfahren gewonnene Erkenntnisse zu verwerten.  Mit deutlichen Worten hat das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 21.2.2011- 6 WF 140/10 - darauf hingewiesen.dass es sogar verfassungsrechtlich geboten ist, dass das Gericht seine Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht im Nachhinein trifft und dementsprechend im Hauptsacheverfahren gewonnene Erkenntnisse in die Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mit einfließen lässt.

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