Softwareindustrie als Strandräuber?

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 12.03.2011

Mich erreicht ein interessanter Essay eines der führenden IT-Rechtsanwälte in Deutschland, den ich für diskussionswürdig halte. Es geht um die neue Policy mancher IT-Hersteller, für die Nutzung ihrer Software im Rahmen von Auftragsdatenverarbeitung zusätzliche "Lizenzgebühren" zu verlangen. Aus Datenschutzgründen will der Anwalt nicht mit Namen genannt werden; daher hier ein anonymer Text:

 

Neulich in der norddeutschen Tiefebene

 

Piraterie ist in aller Munde: Freibeuter nutzen fremde Texte, um sich mit akademischen Titeln schmücken zu können, Filesharer bieten beliebigen Dritten die Möglichkeit auf ihren Musik- oder Filmbestand zuzugreifen, Streamer lassen Fussballinteressierte an ihrem Pay-TV Abonnement teilhaben. Die Piraten werden mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt, es sei denn, sie haben keine "gravierenden handwerklichen Fehler" gemacht, sondern nur verquert "Peinliches" geschrieben.

 

Noch nicht in das öffentliche Bewusstsein ist die Strandräuberei gedrungen. Als Strandräuber werden insbesondere ostfriesische Küstenbewohner bezeichnet, die mit falschen Leuchtfeuern Schiffe in Untiefen locken, die in Seenot geratene Besatzung erschlagen, um sich dann an den herrenlos an den Strand gespülten Waren zu bereichern. Weil Leuchtfeuer[1] heute nur noch selten für die Navigation in der Deutschen Bucht genutzt werden, sind die ostfriesischen Strandräuber offensichtlich mehrheitlich nach Übersee ausgewandert und haben bei grossen Softwarehäusern angeheuert. Ihre Irrfeuer nennen sie heute Lizenzen mit denen sie versuchen, Jedermann auf Riffe zu locken, um sie dann auszunehmen. Behaupten die Software-Strandräuber doch, dass beim Kauf eines Software-Programms eigentlich nur eine Lizenz für dessen Verwendung und nicht die Software selbst erworben wird.[2] Zwar erschlagen die Strandräuber die Software-Nutzer heute nicht mehr, aber sie versuchen die Datenreisenden mit diesem Irrfeuer dennoch zu berauben, wenn auch bei lebendigem Leibe.

 

Ein besonderes Irrfeuer haben die Strandräuber für Rechenzentren entfacht. Wer für Dritte rechnet, also Auftragsdatenverarbeitung betreibt, soll die eingesetzte Betriebssoftware nicht für sich selber nutzen. Es soll deshalb nicht reichen, die Betriebssoftware zu kaufen, vielmehr soll auch noch die Genehmigung des Herstellers einzuholen sein, mit Hilfe dieser Software Dienstleistungen für den Auftraggeber unter Verwendung etwa einer Lohnabrechnungssoftware erbringen zu dürfen. Die Genehmigung wird gerne erteilt, aber nur dann, wenn der Rechenzentrumsbetreiber nochmals tief in die eigene Tasche greift und dem Betriebssoftwarehersteller in die weit ausgesteckte rechte Hand weitere Euronen legt. Ansonsten wird gedroht, die linke Hand zu nutzen, die mit einem Enterhaken versehen ist.[3]

 

Aber vielleicht ist das Strandräuber-Modell nur die Blaupause für andere Lieferanten, die demnächst auch mit weit ausgestreckter Hand auf uns zukommen werden. Also ihr Autohersteller ändert eurer Geschäftsmodell. Verkauft erst den Wagen und wenn der Käufer Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder sogar wildfremde Tramper mitnimmt, dann verlangt von dem Käufer einen Aufschlag auf den Kaufpreis, da der Wagen dann ja nicht nur vom Käufer genutzt wird. Und Ihr Anwälte als Organe der Rechtspflege nehmt schnell Kontakt zu den Lieferanten Eurer Betriebssoftware auf, weil Ihr doch schliesslich die Software nicht nur einsetzt, um Briefe in eigenen Angelegenheiten zu schreiben, sondern auch für Eure Mandanten. Last Euch schnell eine erweiterte Lizenz einräumen, damit Ihr Euch geschäftskonform verhaltet und nicht Gefahr lauft, wegen Softwarepiraterie verklagt zu werden.

 

Aber vielleicht hätten alle ostfriesischen Strandräuber vor ihrer Reise nach Übersee zunächst noch einmal in der „Letzten Kneipe vor New York“[4] einkehren und in Ruhe einen „Küstennebel“[5] trinken sollen, dann wäre ihnen der Irrwitz ihres Geschäftsmodells vielleicht aufgefallen. Zumindest einige von den Strandräubern haben diese letzte Einkehr offensichtlich genutzt und auf die beschwerliche Reise nach Übersee verzichtet. Sie nehmen jetzt die Touristen aus mit einer Kurtaxe, Zweitwohnungssteuer oder Fremdenverkehrsabgabe. 

 

 

 


[1]http://www.roter-sand.de

[2] http://www.bsa.org

[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Knapp-eine-Million-Schadenersatz-wegen-unlizenzierter-Software-1197631.html

[4] http://www.meine-stadt-bremerhaven.de/gastronomie-restaurant-bar-cafe/stadt/letzte-kneipe-vor-new-york.php

[5] http://www.behn.de/kom_kuestennebel.php

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10 Kommentare

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Früher waren Sie einmal ein ausgezeichneter Prof, Herr Hoeren. Leider publizieren Sie hier hier im Beck-Blog und bei Akte 2010/2011 in der letzten Zeit nur noch ziemlich durchschaubare Polemik, so auch in diesem Posting.

 

Jochen

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Das Gebaren der Hersteller im Zusammenhang mit Dienstleister-Lizenzen ist in der Tat diskussionswürdig und nicht erst seit 25 Jahren brandaktuell. Viele von Deutschlands führenden IT-Rechtsanwälten haben für den Kanzleibetrieb jeweils bis zu mehrere Kilogramm der Software "Microsoft Office Home & Student" erworben und werden nun mit den versteckten Klauseln der undurchsichtigen Lizenzverträge erpresst. Hier wird die Unwissenheit der Betroffenen von der Softwareindustrie rücksichtslos ausgenutzt!

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Lieber Herr Schneider, warum sind Sie so ausfallend und beleidigend? Ein argumentum ad hominem war immer schon kein Zeichen guter Rhetorik, sondern von Unsicherheit. Ich bewundere die Ruhe von Herrn Prof. Dr. Hoeren, der sich durch solche Ausfälle gegen seine Person nicht aus dem Takt bringen läßt.

Ein Blog ist kein Ort tiefer wissenschaftlicher Auseinandersetzung, sondern eine Möglichkeit, Gedanken durchaus auch provokanter Art zur Diskussion zu stellen. So verstehe ich auch die immer sehr instruktiven, manchmal auch ganz humorigen Texte von Herrn Professor Hoeren. Weiter so!

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Die sinnbefreiten Worte von Herrn Schneider belegen nur die Ohnmacht einer Branche und ihrer Büttel Vertreter, die sich händeringend versucht, exorbitante Tantiemen und Gewinne auf Kosten der Bürger zu sichern, obgleich ihnen hierfür jegliche logischen Argumente fehlen.

 

Herr Prof. Hoeren hat hingegen aufgrund exzellenter intellektueller Branchendurchdringung, denn nur dann kann man derartige Probleme so herausragend und unterhaltsam analysieren, wieder einen bedeutenden Aspekt des Systemversagens offenbart.

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Blog hin oder her, ich würde gern etwas mehr über die Hintergründe und das konkrete Szenario erfahren, um die rechtliche Relevanz zu verstehen. Die Verweise sind wenig hilfreich, der heise Artikel erwähnt im Grunde nur eine Zahl.

Auftragsdatenverarbeitung tritt in verschiedenen "Gestalten" auf. Insbesondere im Rahmen des outsourcing und der notwendigen transition phase wird regelmäßig ein Transfer der Lizenz auf den "Supplier" notwendig, es sei den der Lizennehmer hat hier schon durch Nachverhandlung vorgebeugt (weil gut beraten) und zugleich wird die Software in der Übergangsphase auch regelmäßig noch von ursprünglichen Lizenznehmer und vom neuen Auftragnehmer parallel genutzt. Insbesondere im letzteren Fall erscheint eine zusätzliche Lizenzgebühr jedenfalls nicht abwegig.

 

Dass einem Auftragsdatenverarbeiter - der die Lizenz bereits originär für den eigenen Geschäftsbetrieb erworben (d.h. gerade nicht im Rahmen eines Outsourcing Deals übertragen bekommen) hat ebenfalls eine zusätzliche Lizenzgebühr zahlen soll - ist mir noch nicht vorgekommen. Nur dieses Szenario wäre (für mich) wirklich neu.

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Jane schrieb:
Dass einem Auftragsdatenverarbeiter - der die Lizenz bereits originär für den eigenen Geschäftsbetrieb erworben (d.h. gerade nicht im Rahmen eines Outsourcing Deals übertragen bekommen) hat ebenfalls eine zusätzliche Lizenzgebühr zahlen soll - ist mir noch nicht vorgekommen.

Ich würde es als den vertragsgestalterischen Normalfall bezeichnen, dass der Lizenzgeber zwischen der Dienstleistungs- und der Eigengebrauchslizenz unterscheidet. Beides wird mal in einem Enterprise-/Business-Modell zusammen gefasst und mal in separaten Angeboten aufgespalten. Letzteres vor allem für typische Dienstleister-Software (Datenrettung, Incident-Response, eDiscovery), um Organisationen mit Bedarf für eine Anwendung im eigenen Haus vergünstigte Eigengebrauchs-Lizenzen anbieten zu können. Dass das umgekehrt auch erwogen wird, wenn der Markt für typische Eigengebrauchssoftware wie die Lohnbuchhaltung durch die vermehrte Dienstleistung mit dem Produkt schrumpft, ist weder verwunderlich noch verwerflich. Es stellt am Ende des Tages sicher, dass Unternehmen, die eigene substanzielle Infrastruktur aufbauen und sich nicht verteilt auf ein halbes duzend Dienstleister outsourcen, noch bezahlbare Lösungen erhalten.

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es soll ja auch Versicherungen geben, die zwischen Tarifen für eine Privathaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung unterscheiden - auch das "Strandräuber"?

Alleine der Vergleich einer Softwarelizenz mit Guttenplag, Raub und Mord entlarvt doch den kompletten Beitrag als dumme Polemik. Zwingt denn irgendjemanden einen RZ-Betreiber, solch einen Lizenzvertrag zu unterschreiben? Wird ein Sündenbock gebraucht, weil die Dumping-Kalkulation plötzlich nicht mehr aufgeht? Oder kam da einer weinend zum Anwalt und musste ihm gestehen, dass er vorher nicht durchgelesen hat, was er dann unterschrieb? 

Es geht Herrn Hoeren wohl eher um die AGB-rechtliche Kontrolle. Natuerlich kann jeder den Vertrrag unterrschreiben; da gibts Vertragsfreiheit. Aber wenn jemand eine Software käuflich erwirbt (so BGH), gibt es ein Problem mit § 307 II Nr. 1 BGB (gilt auch B2B!), wenn er dann überraschend für die interne Andersnutzung bezahlen soll. Also doch keine dümmlicvhe Polemik, Herr MeinName!

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Mir ist genau das passiert, was der Text oben beschreibt. Ich hatte die Software für meinen Betrieb erworben. Dann wollte ich die Software dafür nutzen, im Rahmen der Auftragsdatzenverarbeitung Cloud-Services für andere zu erbringen. Wie gesagt, die Kunden sollten nicht den Zugriff auf die Software selbst bekommen. Ich habe nur deren Daten intern mit meiner Inhouse-Software verarbeiten wollen. Dafür wollte ein führendeer Softwarehersteller über seine Vertriebsleute bei mir per Audit 2,5 Mio. Euro Nachzahlung! Mit Verweis auf die (diffusen, langseitigen) AGB. Ich halte das für unverschämt und für ein Problem nach dem AGB-Recht. Deshalb verrstehe ich die hiesigen Hoeren-Basher nicht. Der Mann (oder sein anonymer Autor) haben doch Recht. Gruss S.

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Eigentlich schade, dass erst die Softwareindustrie auf diese Idee kommen musste. Auch andere Branchen könnten von solchen Vertragsgestaltungen profitieren. Z.B. die Autoindustrie, an die Autovermietungen und Taxiunternehmen für einen PKW ein Vielfaches zu zahlen hätten wie der Privatkunde. Oder die Haushaltsgeräteindustrie - wird der Kühlschrank wird in einem Restaurant verwendet, dann ist der doppelte Preis fällig. Aber auch Lebensmittelindustrie, Reinigungsmittelindustrie usw. usf. würden gerade in der Gastronomie gänzlich neue Einnahmequellen erschließen können. Die Gastronomen selbst könnten ihre Preisgestaltung natürlich genauso anpassen - denn was spricht dagegen, dass der Geschäftsmann bei einem Geschäftsessen für gleiche Speisen und Getränke tiefer in die Tasche greifen muss als der private Gast?

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