EU/US Swift-Abkommen wieder im Zwielicht
von , veröffentlicht am 10.03.2011Zur Erinnerung: Die Europäer haben mit den USA einen Vertrag zur Übermittlung bestimmter Banküberweisungsdaten an die USA abgeschlossen, damit diese Geldströme für die Finanzierung des Terrorismus aufdecken können. Teil des Vertrages sind strenge Datenschutzstandards, die aber womöglich nicht vollständig eingehalten werden.
Nach der Vereinbarung soll die EU-Polizeiagentur Europol jede Anfrage der USA auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen, bevor die Daten weitergeleitet werden. Doch auf der Basis der verfügbaren Unterlagen ist eine ordentliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem TFTP-Abkommen (Terrorist Finance Tracking Program) kaum möglich, weil dieie Anfragen der US-Behörden immer sehr zu allgemein und zu abstrakt sind. Die EU hat darüber hinaus die GKI (englisch "Europol Joint Supervisory Body") eingesetzt. Sie besteht aus Datenschutzexperten der Mitgliedsstaaten und soll kontrollieren, ob die Datenweitergabe an die USA durch Europol gerechtfertigt ist
GKI hat schwere Mängel in ihrem (teilweise als geheim eingestuften) Bericht vom 02.03. aufgedeckt: Europol habe darauf verwiesen, dass auch telefonische Informationen bei der Bewertung der Datenübermittlung eine Rolle spielten. Die US-Fahnder unterrichteten spezielle Europol-Beamte aber nur unter der Auflage, dass keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht würden. Was nicht aufgezeichnet wird, kann auch nicht überprüft werden - so die Devise.
Kommmentar vom Bundesbeauftragten Schaar: "Kann und will Europol die ihm zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen?"
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