Auch ein Geschäftsführer muss gleichbehandelt werden

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 09.03.2011

Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers wird, abhängig von der Schutzrichtung der jeweiligen Norm, teils bejaht und teils verneint. Im Anwendungsbereich des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ordnet § 6 Abs. 3 AGG - jedoch beschränkt auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit und den beruflichen Aufstieg - die Anwendung des AGG ausdrücklich an. Sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen haben gemäß § 15 AGG Schadensersatzansprüche zur Folge. Ein Beispiel hierfür liefert die Entscheidung des OLG Köln vom 9.7.2010 – 18 U 196/09 zur Altersdiskriminierung eines Geschäftsführers.

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2 Kommentare

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@rasmus

 

da steht drin, dass es in Deutschland möglich ist, fürs "Nichtstun" Geld zu bekommen. Offenbar hat das OLG Köln hier einen besonders großen Hass auf ein Unternehmen

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