US Supreme Court - AT&T muss Veröffentlichung von Daten durch die Federal Communications Commission dulden (kein Datenschutzrecht für das Unternehmen)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.03.2011

Der  US Supreme Court  hier in Washington DC hat entschieden, dass Firmen kein Recht auf  Schutz  ihrer persönlichen Daten (“personal privacy”) nach dem einschlägigen Informationszugangsgesetz haben.  Der US Freedom of Information Act verpflichtet Bundesbehörden, Dokumente öffentlich zugänglich zu machen, so lange dem keine Ausnahmeregelung  entgegensteht. Die große Telefongesellschaft AT&T beanspruchte die Ausnahmeregelung des 5 U. S. C. §552(b)(7)(C), nach welcher die Behörden von der Veröffentlichung absehen müssen, falls dies einen Eingriff in die  „personal privacy“   bedeute.

Der Fall betraf Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen von AT&T bezüglich eines Programms, das Schulen und Bibliotheken Internet zur Verfügung stellt. Die FCC erhob im Jahre 2004 Klage. AT&T zahlte damals 500.000 $ Strafe und bekam ein Compliance-Programm auferlegt. Einge Wettbewerber von AT&T verlangten von der FCC die Herausgabe der Dokumente, die diesen Fall betreffen. AT&T war der Ansicht, dass die Herausgabe einiger Dokumente unter dem Freedom of Information Act, die oben genannte Bestimmung verletze. 

Die Position von AT&T, dass auch Firmen ein Recht auf „personal privacy“ hätten, wurde vom Supreme Court, der dieses Recht ausschließlich natürlichen Personen zusprach, nicht geteilt.  Das Gericht legte den Begriff „personal“ nach dem Wortsinn, wie er in einschlägigen Wörterbüchern definiert wird, aus und zog folgenden Schluss daraus: „Dictionaries […]  suggest that “personal” does not ordinarily relate to artificial “persons” such as corporations.” Dasselbe ergibt der Kontext der Vorschrift und die Auslegung des Begriffs “personal privacy” durch die US-Gerichte. Zuvor hatte ein Berufungsgericht zu Gunsten von AT&T entschieden.  

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