Freispruch nach Wiederaufnahme - Fall des Neuburger Bauers Rupp

25.02.2011
Über den Fall ist an dieser Stelle schon mehrfach berichtet worden (siehe die Link-Hinweise gleich unter diesem Beitrag). Nun hat das Gericht die Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen (Quelle) Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei widerlegt -, jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch.
Ich hoffe, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf das "merkwürdige" Zustandekommen des ersten Urteils eingeht und somit zumindest einen Teil der Ehre der bayerischen Justiz wieder herstellt. Wie genau kam es zu den widersprüchlichen "geständigen" Aussagen der Familienangehörigen, welcher Druck wurde sogar noch im Gerichtssaal auf Zeugen ausgeübt, eine falsche belastende Aussage (der Mercedes sei verschrottet worden) zu machen?




Kommentare
Kommentare:
rentner
28.02.2011"Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei widerlegt -, jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch."
Ist das überhaupt machbar? Freispruch, gleichzeitig pauschaler Verdacht
gegen Alle.Von unterlassener Hilfeleistung bis Totschlag.
Des weiteren wüßte ich gerne die Wertigkeit der eingerichteten Pflegschaft.Ist diese im nachhinein nichtig? Die Einrichtung erfolgte doch wohl unter falscher Annahme.Oder "heilt" auch hier der Generalverdacht,
so wie bei der Frage der Haftentschädigung?
28.02.2011
Im Donaukurier gab es ein paar mehr Details dazu, weshalb der Tod wohl doch kein natürlicher war:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/wochennl432010-Erdrosselt-erwuergt-oder-erstickt-;art155371,2340082
"Im Halsbereich komme dagegen alles in Frage, sagte Penning: Erdrosseln, Erwürgen, Schnittverletzungen, sowie Schläge auf den Hals oder den Kehlkopf. Dieser Bereich sei beim Auffinden nicht mehr vorhanden gewesen. "Auch ein Ersticken mit einer Plastiktüte ist denkbar", erklärte der Rechtsmediziner. Fest steht für ihn zudem, dass die Leiche gleich nach dem Tod ins Wasser gelangte. Möglich sei aber auch, dass Rupp noch gelebt habe, als er mit dem Mercedes in die Donau rollte.
Über die ungewöhnliche Position der Leiche im Mercedes hatte der Experte sich Gedanken gemacht – Rupp "kniete" auf dem Fahrersitz mit dem Gesicht in Richtung Heck. "Das ist keine sinnvolle Position, um aus dem Auto rauszukommen", sagte Penning. Möglich wäre, dass die Leichenstarre schon eingesetzt hatte, als die Leiche in den Wagen gelegt worden sei. Aber auch, dass Rupp, nach einem Zwischenaufenthalt in einer Tiefkühltruhe, in gefrorenem Zustand ins Auto bugsiert wurde.
Rupps Autoschlüssel fanden die Mediziner in seiner Hosentasche. Während seiner Vernehmung verteidigte Penning die Arbeit der Polizei: Bei der Bergung seien zumindest keine wichtigen Leichenteile verloren gegangen."
28.02.2011
"Im Halsbereich komme dagegen alles in Frage..." ist ganz offensichtlich keine sachverständige Erkenntnis zur Todesursache, sondern nur eine subtanzlose Spekulation.
Die Leiche wurde nicht "knient" "auf dem Fahrersitz mit dem Gesicht in Richtung Heck" aufgefunden, sondern "herausfallend aus dem zuvor kräftig im Wasser herumgezerrten Fahrzeug" auch hier hat der "Rechtsmediziner" offensichtlich nicht sachverständig festgestellt sondern wild spekuliert.
28.02.2011
@GerhardT
Haben Sie eine gesicherte Quelle für Ihre Erkenntnisse zum "Herausfallend"?
01.03.2011
@klabauter: Die Auffindesituation und die haarsträubende Bergungsgeschichte ist allgemein bekannt. Wenn Sie auf der Seite des donaukurier suchen, werden Sie fündig. Es gibt sogar ein Video, das die Bergung zeigt. Wir haben hier im Blog schon darüber diskutiert, nämlich zB hier.
01.03.2011
Dort wird aber auch nur herumspekuliert und verschiedenste Berichte aus dk oder Spiegel zitiert, wo es mal so und mal so gewesen sein soll (Position unter Wasser nicht genau festgestellt, dann Position kniend, Oberkörper bei Bergung durch Windschutzscheibe gefallen, Füße/Beine im Fußbereich Fahrerseite.
Die Behauptung von GerhardT , dass die Position "kniend auf dem Fahrersitz in Richtung Heck" , eine "wilde Spekulation" des Rechtsmediziners ist, kann ich dort weder belegt noch widerlegt sehen.
02.03.2011
Sicher ist eins, R. Rupp ist tot. Alles andere ist Spekulation.
Man hat nicht herausfinden können, wie er ums Leben kam.
Der Sachverständige hat nur ausgeführt (vielleicht ist er auch nur unvollständig zitiert), dass es Mord hätte sein können, wieso Unfall ausgeschlossen werden kann erschließt sich mir nicht. Man kann sicher argumentieren, dass einiges merkwürdig (z.B. Zündschlüssel in der Hosentasche) ist, dass das aber einen Unfall auschließt sehe ich nicht. Selbstmord ist auch unwahrscheinlich, aber ebenfalls nicht auszuschließen, allerdings spricht hier dagegen, dass es keine nachweisbare Verhaltensänderung oder einen Abschiedsbrief gibt.
Letzlich war das Gericht wohl froh, dass Mord nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund von Ermittlungen, die sich nicht an Tatsachen orientierten (orientieren konnten), blieben als einzige Verdächtige die Familie übrig. Hätte man R. Rupp aber bereits 2001 gefunden, wäre u.U. sofort auf Unfall erkannt worden und andere Ermittlungen nie angestellt worden.
Inwieweit das Motiv für den Mord jemals existiert hat und nicht nur durch Zuspitzung "Familientyrann" und dgl. überhaupt geschaffen wurde, ist aus der Presse ebenfalls nicht ersichtlich.
Letzlich ist das Gericht, wie leider üblich, den Weg des geringsten Widerstand gegangen. Aufgrund der neuen Tatsachen ist es nicht möglich zu sagen, wer wen wie umgebracht hat und deshalb muss es Freispruch mangels Beweisen geben, alles andere wurde bestätigt, ja es ist Mord, ja die Familie war es und das Motiv ist weiter gültig, nein, die Ermittler haben nicht unzulässig ermittelt und ja das vorherige Verfahren war nach dem damiligen Stand absolut korrekt, Entschädigung nein, denn sie haben ja gestanden (was wie auch immer).
Mich würde mal interessieren wie das mit den Verfahrenskosten ist, muss die jetzt die Staatskasse tragen? Auch für das vorige Verfahren? Bekommen die Verurteilten zumindest dieses Geld wieder, so gezahlt wurde?
17.03.2011
Wenn man die Presseberichte und die Kommentare so liest, dann scheint die Strafjustiz tatsächlich das erreicht zu haben, was in diesem Fall gerade eben noch zu erreichen war: semper aliquid haeret: irgendwas bleibt immer hängen. Nur so viel: wer die Akten und die Aussagen (auch die der unbeteiligten Zeugen) genau gelesen hat und deren Entstehungsgeschichte kennt, der kann keinen Zweifel daran haben, dass Rudolf Rupp an diesem Abend nicht nach Hause gekommen ist. Eine Beweiswürdigung wie sie das Landgericht Landshut vorgenommen hat, entbehrt m. E. so jeglicher Substanz, dass sie diesen Namen gar nicht mehr verdient. Die Tatsache, dass der Zustand der Leiche, deren Position im Fahrzeug sowie der Auffindeort mit keiner der zahlreichen Aussagen auch nur irgendwie in Einklang zu bringen ist (auch unter Aufbietung allergrößter Fantasie nicht), hätte es aus meiner Sicht verboten, einen auch nur irgendwie gearteten Verdacht im Raum stehen zu lassen. Auch der vielleicht verständliche Wunsch, die Justiz in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen, rechtfertigt es nicht, diesen Menschen, die wahrlich genug durchgemacht haben, diese Urteilsbegründung zuzumuten. Der Fall Rupp ist aus meiner Sicht noch nicht abgeschlossen. Wenn das, was hier gelaufen ist, keine Konsequenzen hat, dann leben wir nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik.
17.03.2011
Regina Rick war in diesem Prozess als Verteidigerin tätig. Ich finde, das sollte sie bei ihren Kommentaren auch dazuschreiben.
17.03.2011
@Döll #1:
Freispruch bei Pauschalverdacht gibt es gelegentlich. Z.B. hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-23011321.html
@"Regina Rick" (die echte?) :
Leider kann man an den von Ihnen behaupteten Aktenkenntnissen nicht teilhaben. Soweit den (vielleicht nicht unbedingt zutreffenden?) Presseberichten zu entnehmen war, gab es doch ein später widerrufenes erstes Geständnis des Sohnes(Schwiegersohnes), der hierzu darauf bestanden hat, nicht mit dem ermittelnden Beamten, sondern einem anderen zu sprechen?
Und wenn man sich die Chronologie und ein paar weitere Artikel zum Erstprozess ansieht, z.B.
http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/Chronologie;art3112...
- hat es 2 Jahre gedauert, bis überhaupt begonnen wurde, das "Komplott" gegen die Familie zu schmieden, bis dahin ging man davon aus, dass der Vermisste nicht nach Hause gekommen war
- wurde für die Tatnacht ein"heftiger Streit" durch Nachbarin geschildert
- soll die Ehefrau kurz nach dem Verschwinden die Schwester des Toten gefragt haben, ob die Erbansprüche habe
- wurde das Geständnis des Schwiegersohnes durch den Anwalt angekündigt und also offenbar nicht in einer Vernehmung abgepresst
Sicher war das erste Urteil falsch. Aber für einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld scheint es auch etwas dünn gewesen zu sein.
(p.s.: war der Verteidiger der Ehefrau in 1. Instanz der, der danach ein paar Jahre wegen Untreue kassiert hat?)
19.03.2011
Angeblich stammt die Idee zu der Gruselgeschichte von einem Mithäftlingin der Untersuchungshaft, berichtet der donaukurier. Allerdings kann es sich dabei auch wiederum nur um eine "Geschichte" dieses Mithäftlings (dem "Äthermörder") handeln.
19.03.2011
Ich habe auch noch ein paar Fragen:
1. Was heißt denn praktisch "erwiesene Unschuld" ? Wenn jemand anderes verurteilt werden kann? Wenn es nachweisbar anders war? Wenn es höchstwahrscheinlich ein Unfall war?
2. Wollen Sie, dass das Ihrer Familie passiert? Diese Frage sollte man mal den Ermittlern stellen!
3. Leider kann habe ich die Quelle dafür nicht mehr gefunden. Ich glaube aber mich zu erinnern, dass irgendwo stand, dass eine der Töchter einem Gutachter berichtet habe, welche Befreiung sie beim Abschlagen des Kopfes empfunden habe. Wer steht denn für diesen Schaden ein ?
4. Hätte es überhaupt weitere Ermittlungen geben, wenn die Leiche bereits 2003 gefunden worden wäre? Kann man die Verurteilten/Angeklagten dafür haftbar machen, dass die Leiche nicht früher gefunden wurde?
22.03.2011
Ich bin selbst seit über 30 Jahren Strafverteidiger in Schwurgerichtsverfahren und habe 1986 über Falschgeständnisse promoviert. Der vorliegende Fall ist bestürzend. Die Reaktion der Kriminaljustiz bezeichnend. Ein Mord ohne Leiche! Was für ein Abenteuer! Nun ist sie da, die Leiche, und das Falschgeständnis ist evident. Daran gibt es nichts zu deuteln. Eine krasse Fehlleistung der Strafverfolgungsbehörden und der Richter. Ein Fehlurteil, das unter Anwendung des Zweifelssatzes ohne Weiteres zu vermeiden war. Vor 110 Jahren ist in Graz Vergleichbares geschehen.
Am 16. April 1900 verschwand die 1888 geborene Johanna Bratuscha aus ihrer Heimat; ihr Vater, der Winzer Franz Bratuscha, erstatte Anzeige, die Gendarmerie stellte vergebliche Nachforschungen nach dem Kind an.
Unter Verdacht geraten, gestand Bratuscha später, sein Kind erwürgt und auch Teile des Kindes verzehrt zu haben; er habe das Kind in elendem Zustande im Wald gefunden, es mit den Händen erwürgt und die Leiche verborgen. Abends habe er diese heimgebracht, sie mit Hilfe seiner Frau mit einem Messer zerstückelt und im Ofen verbrannt. Einige Stücke habe er von den Oberschenkeln abgeschnitten, auf einem irdenen Teller gebraten und gegessen. Die Knochen habe er auf den Mist geworfen.
Bratuscha wurde zum Tode verurteilt, später zu lebenslangem, schwerem Kerker begnadigt.
Frau Bratuscha wurde wegen ihrer Mithilfe bei Beseitigung der Leiche zu 3 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Sie hatte ihre Mitwirkung bei dem Zerstückeln des Leichnams und dem Verbrennen desselben anfangs zugegeben, dann geleugnet und nach Ablegung einer Beichte wieder eingeräumt
Im August 1903, nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, tauchte das geständigermaßen ermordete, verbrannte, zum Teile von ihrem eigenen Vater verzehrte Mädchen lebend wieder auf.
Bratuscha wurde in der Wiederaufnahme freigesprochen. Seine Frau hatte ihre Haftstrafe schon verbüßt. Bratuscha behauptete, der Gendarm habe ihm das Geständnis abgepresst, und dann sei er, Bratuscha, dabei geblieben. Alles nachzulesen bei Sello.
110 Jahre – und nichts hinzugelernt. Der Schlüssel zum Falschgeständnis ist und bleibt die Vernehmungsprozedur.
Bratuscha hatte Glück, dass an seiner Unschuld nicht zu rütteln war. Er hätte wohl Ähnliches zu hören bekommen, wie jetzt der Freigesprochene Rupp. Empathie und die Fähigkeit zu Selbstzweifeln und waren in der Richterschaft nie stark ausgeprägt.
20.03.2012
Einige Details zur Vernehmungssituation lassen sich (indirekt) über Ausschnitte der Polizeivideos erkennen, die gestern Abend auf Speigel TV gezeigt wurden. Der Spiegel TV-Bericht ist leider wieder oberflächlich und erzählt keine runde Geschichte, aber die Ausschnitte sind bezeichnend. Interessant ist auch, was Günter Köhnken - der ist wirklich einer DER Experten für Aussagepsychologie in Deutschland zu den Vernehmungen sagt. Aber auch für Laien erkennbar: Hier arbeitete die Polizei (und die Staatsanwaltschaft, wenn sie dabei war) mit erheblichen Suggestivbefragungen.
Die Reportage ist jetzt Online - hier.