Freispruch nach Wiederaufnahme - Fall des Neuburger Bauers Rupp

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 25.02.2011

Über den Fall ist an dieser Stelle schon mehrfach berichtet worden (siehe die Link-Hinweise gleich unter diesem Beitrag). Nun hat das Gericht die Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen (Quelle) Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei  widerlegt -,  jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch.

Ich hoffe, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf das "merkwürdige" Zustandekommen des ersten Urteils eingeht und somit zumindest einen Teil der Ehre der bayerischen Justiz wieder herstellt. Wie genau kam es zu den widersprüchlichen "geständigen" Aussagen der Familienangehörigen, welcher Druck wurde sogar noch im Gerichtssaal auf Zeugen ausgeübt, eine falsche belastende Aussage (der Mercedes sei verschrottet worden) zu machen?

 

 

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"Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei  widerlegt -,  jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch."

 

Ist das überhaupt machbar? Freispruch, gleichzeitig pauschaler Verdacht

gegen Alle.Von unterlassener Hilfeleistung bis Totschlag.

Des weiteren wüßte ich gerne die Wertigkeit der eingerichteten Pflegschaft.Ist diese im nachhinein nichtig? Die Einrichtung erfolgte doch wohl unter falscher Annahme.Oder "heilt" auch hier der Generalverdacht,

so wie bei der Frage der Haftentschädigung?

 

Im Donaukurier gab es ein paar mehr Details dazu, weshalb der Tod wohl doch kein natürlicher war:

http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/wochennl432010-Erdrosselt-erwuergt-oder-erstickt-;art155371,2340082

"Im Halsbereich komme dagegen alles in Frage, sagte Penning: Erdrosseln, Erwürgen, Schnittverletzungen, sowie Schläge auf den Hals oder den Kehlkopf. Dieser Bereich sei beim Auffinden nicht mehr vorhanden gewesen. "Auch ein Ersticken mit einer Plastiktüte ist denkbar", erklärte der Rechtsmediziner. Fest steht für ihn zudem, dass die Leiche gleich nach dem Tod ins Wasser gelangte. Möglich sei aber auch, dass Rupp noch gelebt habe, als er mit dem Mercedes in die Donau rollte.
 
Über die ungewöhnliche Position der Leiche im Mercedes hatte der Experte sich Gedanken gemacht – Rupp "kniete" auf dem Fahrersitz mit dem Gesicht in Richtung Heck. "Das ist keine sinnvolle Position, um aus dem Auto rauszukommen", sagte Penning. Möglich wäre, dass die Leichenstarre schon eingesetzt hatte, als die Leiche in den Wagen gelegt worden sei. Aber auch, dass Rupp, nach einem Zwischenaufenthalt in einer Tiefkühltruhe, in gefrorenem Zustand ins Auto bugsiert wurde.
 
Rupps Autoschlüssel fanden die Mediziner in seiner Hosentasche. Während seiner Vernehmung verteidigte Penning die Arbeit der Polizei: Bei der Bergung seien zumindest keine wichtigen Leichenteile verloren gegangen."
 

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"Im Halsbereich komme dagegen alles in Frage..." ist ganz offensichtlich keine sachverständige Erkenntnis zur Todesursache, sondern nur eine subtanzlose Spekulation.

Die Leiche wurde nicht "knient" "auf dem Fahrersitz mit dem Gesicht in Richtung Heck" aufgefunden, sondern "herausfallend aus dem zuvor kräftig im Wasser herumgezerrten Fahrzeug" auch hier hat der "Rechtsmediziner" offensichtlich nicht sachverständig festgestellt sondern wild spekuliert.

 

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@GerhardT

Haben Sie eine gesicherte Quelle für Ihre Erkenntnisse zum "Herausfallend"?

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@klabauter: Die Auffindesituation und die haarsträubende Bergungsgeschichte ist allgemein bekannt. Wenn Sie auf der Seite des donaukurier suchen, werden Sie fündig. Es gibt sogar ein Video, das die Bergung zeigt. Wir haben hier im Blog schon darüber diskutiert, nämlich zB hier.

Dort wird aber auch nur herumspekuliert und verschiedenste Berichte aus dk oder Spiegel zitiert, wo es mal so und mal so gewesen sein soll (Position unter Wasser nicht genau festgestellt, dann Position kniend,  Oberkörper bei Bergung durch Windschutzscheibe gefallen, Füße/Beine im Fußbereich Fahrerseite.

 Die Behauptung von GerhardT , dass die Position "kniend auf dem Fahrersitz in Richtung Heck" , eine "wilde Spekulation" des Rechtsmediziners ist, kann ich dort weder belegt noch widerlegt sehen.

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Sicher ist eins, R. Rupp ist tot. Alles andere ist Spekulation.

Man hat nicht herausfinden können, wie er ums Leben kam.

Der Sachverständige hat nur ausgeführt (vielleicht ist er auch nur unvollständig zitiert), dass es Mord hätte sein können, wieso Unfall ausgeschlossen werden kann erschließt sich mir nicht. Man kann sicher argumentieren, dass einiges merkwürdig (z.B. Zündschlüssel in der Hosentasche) ist, dass das aber einen Unfall auschließt sehe ich nicht. Selbstmord ist auch unwahrscheinlich, aber ebenfalls nicht auszuschließen, allerdings spricht hier dagegen, dass es keine nachweisbare Verhaltensänderung oder einen Abschiedsbrief gibt.

Letzlich war das Gericht wohl froh, dass Mord nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund von Ermittlungen, die sich nicht an Tatsachen orientierten (orientieren konnten), blieben als einzige Verdächtige die Familie übrig. Hätte man R. Rupp aber bereits 2001 gefunden, wäre u.U. sofort auf Unfall erkannt worden und andere Ermittlungen nie angestellt worden.

Inwieweit das Motiv für den Mord jemals existiert hat und nicht nur durch Zuspitzung "Familientyrann" und dgl. überhaupt geschaffen wurde, ist aus der Presse ebenfalls nicht ersichtlich.

Letzlich ist das Gericht, wie leider üblich, den Weg des geringsten Widerstand gegangen. Aufgrund der neuen Tatsachen ist es nicht möglich zu sagen, wer wen wie umgebracht hat und deshalb muss es Freispruch mangels Beweisen geben, alles andere wurde bestätigt, ja es ist Mord, ja die Familie war es und das Motiv ist weiter gültig, nein, die Ermittler haben nicht unzulässig ermittelt und ja das vorherige Verfahren war nach dem damiligen Stand absolut korrekt, Entschädigung nein, denn sie haben ja gestanden (was wie auch immer).

Mich würde mal interessieren wie das mit den Verfahrenskosten ist, muss die jetzt die Staatskasse tragen? Auch für das vorige Verfahren? Bekommen die Verurteilten zumindest dieses Geld wieder, so gezahlt wurde?

 

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Wenn man die Presseberichte und die Kommentare so liest, dann scheint die Strafjustiz tatsächlich das erreicht zu haben, was in diesem Fall gerade eben noch zu erreichen war: semper aliquid haeret: irgendwas bleibt immer hängen. Nur so viel: wer die Akten und die Aussagen (auch die der unbeteiligten Zeugen) genau gelesen hat und deren Entstehungsgeschichte kennt, der kann keinen Zweifel daran haben, dass Rudolf Rupp an diesem Abend nicht nach Hause gekommen ist. Eine Beweiswürdigung wie sie das Landgericht Landshut vorgenommen hat, entbehrt m. E. so jeglicher Substanz, dass sie diesen Namen gar nicht mehr verdient. Die Tatsache, dass der Zustand der Leiche, deren Position im Fahrzeug sowie der Auffindeort mit keiner der zahlreichen Aussagen auch nur irgendwie in Einklang zu bringen ist (auch unter Aufbietung allergrößter Fantasie nicht), hätte es aus meiner Sicht verboten, einen auch nur irgendwie gearteten Verdacht im Raum stehen zu lassen. Auch der vielleicht verständliche Wunsch, die Justiz in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen, rechtfertigt es nicht, diesen Menschen, die wahrlich genug durchgemacht haben, diese Urteilsbegründung zuzumuten. Der Fall Rupp ist aus meiner Sicht noch nicht abgeschlossen. Wenn das, was hier gelaufen ist, keine Konsequenzen hat, dann leben wir nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik.

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Regina Rick war in diesem Prozess als Verteidigerin tätig. Ich finde, das sollte sie bei ihren Kommentaren auch dazuschreiben.

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Grüß Gott Frau Kollegin,

was Sie vor sechs Jahren an dieser Stelle zum Fall Bauer Rupp geschrieben haben, gilt m.E. genauso heute für den Fall des Manfred Genditzki: "Wenn das, was hier gelaufen ist, keine Konsequenzen hat, dann leben wir nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik." Dem kann ich mich nur anschließen. Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen im Fall Genditzki!

Viele kollegiale Grüße

@Döll  #1:

Freispruch bei Pauschalverdacht gibt es gelegentlich. Z.B. hier:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-23011321.html

 

 

@"Regina Rick" (die echte?) :

Leider kann man an den von Ihnen behaupteten Aktenkenntnissen nicht teilhaben. Soweit den (vielleicht nicht unbedingt zutreffenden?) Presseberichten zu entnehmen war, gab es doch ein später widerrufenes erstes Geständnis des Sohnes(Schwiegersohnes), der hierzu darauf bestanden hat, nicht mit dem ermittelnden Beamten, sondern einem anderen zu sprechen?

Und wenn man sich die Chronologie und ein paar weitere Artikel zum Erstprozess ansieht, z.B.

http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/Chronologie;art3112...

 

- hat es 2 Jahre gedauert, bis überhaupt begonnen wurde, das "Komplott" gegen die Familie zu schmieden, bis dahin ging man davon aus, dass der Vermisste nicht nach Hause gekommen war

- wurde für die Tatnacht ein"heftiger Streit" durch Nachbarin geschildert

- soll die Ehefrau kurz nach dem Verschwinden die Schwester des Toten gefragt haben, ob die Erbansprüche habe

- wurde das Geständnis des Schwiegersohnes durch den Anwalt angekündigt und also offenbar nicht in einer Vernehmung abgepresst

 

Sicher war das erste Urteil falsch. Aber für einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld scheint es auch etwas dünn gewesen zu sein.

(p.s.: war der Verteidiger der Ehefrau in 1. Instanz der, der danach ein paar Jahre wegen Untreue kassiert hat?)

 

 

 

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Angeblich stammt die Idee zu der Gruselgeschichte von einem Mithäftlingin der Untersuchungshaft, berichtet der donaukurier. Allerdings kann es sich dabei auch wiederum nur um eine "Geschichte" dieses Mithäftlings (dem "Äthermörder") handeln.

Ich habe auch noch ein paar Fragen:

1. Was heißt denn praktisch "erwiesene Unschuld" ? Wenn jemand anderes verurteilt werden kann? Wenn es nachweisbar anders war? Wenn es höchstwahrscheinlich ein Unfall war?

2. Wollen Sie, dass das Ihrer Familie passiert? Diese Frage sollte man mal den Ermittlern stellen!

3. Leider kann habe ich die Quelle dafür nicht mehr gefunden. Ich glaube aber mich zu erinnern, dass irgendwo stand, dass eine der Töchter einem Gutachter berichtet habe, welche Befreiung sie beim Abschlagen des Kopfes empfunden habe. Wer steht denn für diesen Schaden ein ?

4. Hätte es überhaupt weitere Ermittlungen geben, wenn die Leiche bereits 2003 gefunden worden wäre? Kann man die Verurteilten/Angeklagten dafür haftbar machen, dass die Leiche nicht früher gefunden wurde?

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Ich bin selbst seit über 30 Jahren Strafverteidiger in Schwurgerichtsverfahren und habe 1986 über Falschgeständnisse promoviert. Der vorliegende Fall ist bestürzend. Die Reaktion der Kriminaljustiz bezeichnend. Ein Mord ohne Leiche! Was für ein Abenteuer! Nun ist sie da, die Leiche, und das Falschgeständnis ist evident. Daran gibt es nichts zu deuteln. Eine krasse Fehlleistung der Strafverfolgungsbehörden und der Richter. Ein Fehlurteil, das unter Anwendung des Zweifelssatzes ohne Weiteres zu vermeiden war. Vor 110 Jahren ist in Graz Vergleichbares geschehen.   

 

Am 16. April 1900 verschwand die 1888 geborene Johanna Bratuscha aus ihrer Heimat; ihr Vater, der Winzer Franz Bratuscha, erstatte Anzeige, die Gendarmerie stellte vergebliche Nachforschungen nach dem Kind an.  

Unter Verdacht geraten, gestand Bratuscha später, sein Kind erwürgt und auch Teile des Kindes verzehrt zu haben; er habe das Kind in elendem Zustande im Wald gefunden, es mit den Händen erwürgt und die Leiche verborgen. Abends habe er diese heimgebracht, sie mit Hilfe seiner Frau mit einem Messer zerstückelt und im Ofen verbrannt. Einige Stücke habe er von den Oberschenkeln abgeschnitten, auf einem irdenen Teller gebraten und gegessen. Die Knochen habe er auf den Mist geworfen. 

 

Bratuscha wurde zum Tode verurteilt, später zu lebenslangem, schwerem Kerker begnadigt.

Frau Bratuscha wurde wegen ihrer Mithilfe bei Beseitigung der Leiche zu 3 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Sie hatte ihre Mitwirkung bei dem Zerstückeln des Leichnams und dem Verbrennen desselben anfangs zugegeben, dann geleugnet und nach Ablegung einer Beichte wieder eingeräumt 

 

Im August 1903, nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, tauchte das geständigermaßen ermordete, verbrannte, zum Teile von ihrem eigenen Vater verzehrte Mädchen lebend wieder auf.

 

Bratuscha wurde in der Wiederaufnahme freigesprochen. Seine Frau hatte ihre Haftstrafe schon verbüßt. Bratuscha behauptete, der Gendarm habe ihm das Geständnis abgepresst, und dann sei er, Bratuscha, dabei geblieben. Alles nachzulesen bei Sello.

 

110 Jahre – und nichts hinzugelernt. Der Schlüssel zum Falschgeständnis ist und bleibt die Vernehmungsprozedur.  

Bratuscha hatte Glück, dass an seiner Unschuld nicht zu rütteln war. Er hätte wohl Ähnliches zu hören bekommen, wie jetzt der Freigesprochene Rupp. Empathie und die Fähigkeit zu Selbstzweifeln und waren in der Richterschaft nie stark ausgeprägt.

  

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Einige Details zur Vernehmungssituation lassen sich (indirekt) über Ausschnitte der Polizeivideos erkennen, die gestern Abend auf Speigel TV gezeigt wurden. Der Spiegel TV-Bericht ist leider wieder oberflächlich und erzählt keine runde Geschichte, aber die Ausschnitte sind bezeichnend. Interessant ist auch, was Günter Köhnken - der ist wirklich einer DER Experten für Aussagepsychologie in Deutschland zu den Vernehmungen sagt. Aber auch für Laien erkennbar: Hier arbeitete die Polizei (und die Staatsanwaltschaft, wenn sie dabei war) mit erheblichen Suggestivbefragungen.

Die Reportage ist jetzt Online - hier.

Absonderlichkeiten aus der Verhörstube (Hans Holzhaider, SZ)

Drohungen, Vorwürfe und eine Pistole: Weil ein Schrotthändler absonderliche Verhörmethoden anprangert, wird er wegen Verleumdung angezeigt. Doch was bei dem Prozess herauskommt, bringt sogar den Richter zum Staunen. Die Polizisten hinterlassen einen verheerenden Eindruck.

"Wir können auch anders", soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten. So hat es der Schrotthändler Heinrich H., 65, als Zeuge in dem Prozess um den Tod des Landwirts Rudolf Rupp berichtet, der angeblich von seiner Familie ermordet und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war (und dessen Leiche später im Auto sitzend in der Donau gefunden wurde).
Der Staatsanwalt hat dann nicht etwa ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten aus Ingolstadt eingeleitet, sondern den Schrotthändler angeklagt: wegen falscher Verdächtigung. Jetzt hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler freigesprochen.
Er habe begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte den Polizisten zu Unrecht verdächtigt habe, sagte der Richter. Mit anderen Worten: Es ist durchaus denkbar, dass der Polizist den Schrotthändler wirklich mit der Waffe bedroht hat.
Wenn drei Polizeibeamte als Zeugen auftreten und übereinstimmende Aussagen machen, dann hat der Angeklagte in der Regel keine Chance. Dieses Verfahren allerdings war so reich an Absonderlichkeiten, dass Amtsrichter Suttner aus dem Staunen nicht herauskam.
...
Amtsrichter Suttner hielt dem Oberstaatsanwalt in seiner Urteilsbegründung einen ganzen Sündenkatalog vor: Er habe einen Tatverdächtigen als Zeugen vernommen und ihm damit seine gesetzlichen Rechte vorenthalten. Er habe pflichtwidrig die Vernehmung nicht selbst geleitet, sondern sie drei Polizeibeamten überlassen. Und er habe den Zeugen mit Vorwürfen unter Druck gesetzt, die mit den Ermittlungen im konkreten Fall nicht das Mindeste zu tun hatten.
...
Und auch Hubert Krapf, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, musste sich einiges ins Stammbuch schreiben lassen. Er hatte den Angeklagten in seinem Plädoyer als "Abschaum der Menschheit" bezeichnet. "Ein solches Wort hat in einem Gerichtssaal nichts, aber auch gar nichts verloren", rügte der Richter.

"Es ist zu begrüßen, dass endlich ein Richter klare Worte gefunden hat", kommentierten H.s Verteidiger Regina Rick und Klaus Wittmann die Entscheidung. "Eigentlich müsste die Justiz jetzt Ermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten und die zuständigen Staatsanwälte einleiten."

Immer Ärger mit dem Staatsanwalt

Der Ingolstädter Staatsanwalt Christian Veh habe ihm sogar angeboten, als Gegenleistung die Ermittlungen wegen des Umweltdelikts einzustellen. Er habe sich darauf aber nicht eingelassen und die Unterschrift unter das Vernehmungsprotokoll verweigert. Daraufhin habe ihm einer der Vernehmungsbeamten, der Polizeioberkommissar K., seine Dienstpistole an die Schläfe gehalten und gesagt: "Wir können auch anders." Auf seinen Protest hin habe der Beamte geäußert: "Hier geht's um Mord, da dürfen wir alles."

"Völlig unprofessionell" (Donaukurier)

Dann watschte Suttner die an der Vernehmung des Schrotthändlers beteiligten Kripobeamten aus Ingolstadt ab. Eine inzwischen pensionierte Polizistin bezeichnete er als „völlig unprofessionell“. Nicht nur, dass sie vor Gericht ausgesagt habe, damals dem Schrotthändler extra einen Holzstuhl hingestellt zu haben, damit dieser recht hart sitze. Auch dass sie den Angeklagten als „bösartigen Mensch“ und dessen Verteidiger als „unseriös“ bezeichnet habe, kritisierte Suttner. Wie diese Frau überhaupt in den Rang einer Hauptkommissarin habe kommen können, sei ihm unerklärlich.

Vor so einer Polizei habe ich Angst (Donaukurier)

Regina Rick gab noch einmal zu bedenken, wie merkwürdig es auch gewesen sei, dass die Polizisten drei Zeugen hätten auftreiben können, die – nachweislich nicht erfolgte – Entsorgung des Mercedes von Rudolf Rupp bestätigt hatten.

In der Augsburger Allgemeinen: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Rupp-Bei-Vernehmung-von-...

@Mein Name:

Abgesehen von den etwas eigenartigen Vernehmungsmethoden:

Was die SZ nicht berichtet (dort steht nur: freigesprochen), aber im Landshuter Wochenblatt steht: Der Schrotthändler wurde nur hinsichtlich der falschen Verdächtigung freigesprochen, wegen Falschaussage zu einem weiteren Punkt (er habe gar keinen Transporter für das Abschleppen von Fahrzeugen gehabt - vermutlich: mit dem er Rupps Auto hätte abschleppen können) aber verurteilt. Warum man jemandem die Räuberpistole - sorry für den Kalauer-  glaubt, der in einem anderen für das angebliche Tatgeschehen relevanten Punkt in einem Wiederaufnahmeverfahren nachweislich lügt?

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@ klabauter: vielleicht weil das Aussageverhalten der Polizisten zum Himmel stank? Vielleicht weil die Polizisten falsche Zeugen beschafft hatten, die das Entsorgen des Mercedes in Osteuropa bestätigten? Vielleicht weil Folgendes dazukam:

Amtsrichter Suttner hielt dem Oberstaatsanwalt in seiner Urteilsbegründung einen ganzen Sündenkatalog vor: Er habe einen Tatverdächtigen als Zeugen vernommen und ihm damit seine gesetzlichen Rechte vorenthalten. Er habe pflichtwidrig die Vernehmung nicht selbst geleitet, sondern sie drei Polizeibeamten überlassen. Und er habe den Zeugen mit Vorwürfen unter Druck gesetzt, die mit den Ermittlungen im konkreten Fall nicht das Mindeste zu tun hatten.

(Konkret: Der Schrotthändler H. wurde von der Polizei verdächtigt, das Auto des vermeintlich ermordeten Landwirts Rupp beseitigt zu haben. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh ließ deshalb das Anwesen des Schrotthändlers durchsuchen, sonderbarerweise von der Wasserschutzpolizei.
Der Sinn dieser Maßnahme kam bei der Vernehmung des Schrotthändlers zutage. Die Wasserschutzpolizei hatte zwar keine Spur des gesuchten Autos, aber dafür, wie erwartet, etliche Umweltdelikte entdeckt - unsachgemäß gelagerte Schadstoffe und dergleichen.
Als die Vernehmung des Schrotthändlers nicht zum gewünschten Ergebnis führte, schlug Oberstaatsanwalt Veh einen Deal vor: ein Geständnis in der Mordsache, dafür Entgegenkommen bei den Umweltdelikten. Heinrich H. biss jedoch nicht an und musste das mit 8000 Euro Geldstrafe büßen.
)

Wenn diese massivste Verletzung mehrerer rechtsstaatlicher Grundsätze für Sie lediglich "etwas eigenartig" ist, dann hoffe ich, dass Sie niemals auch nur annähernd Gestaltungsmöglichkeiten über die StPO bekommen oder jemals über ihre Anwendung urteilen dürfen.

Merke: wer einmal lügt, kann dennoch an anderer Stelle die Wahrheit sagen. Oder würden Sie pauschal Helmut Kohl, Wolfgang Schäuble, Roland Koch und zahllose andere Politiker der Beihilfe zum Mord fähig halten, "nur" weil sie erwiesenermaßen in strafrechtlich relevanten Bereichen gelogen haben?

 

Ergänzend ein weiteres Puzzle-Teilchen aus dem Gesamtkomplex "Bauer Rupp". Es  zeigt, dass in diesem Mordfall (damals noch ohne Leiche) insgesamt eine Vorfestlegung der Justiz auf eine später widerlegte Variante bestand. Staatsanwaltschaft und Gericht waren so überzeugt, die Wahrheit schon zu kennen, dass sie auch im Gerichtssaal zu - wie würde klabauter sagen? -  "etwas eigenartigen Vernehmungsmethoden" Zuflucht nahmen, als sie damals den Mitarbeiter des jetzt angeklagten Schrotthändlers vernahmen:

Erst als Vorsitzender Georg Sitka und Oberstaatsanwalt Christian Veh mit der Festnahme wegen Falschaussage drohten, räumte der 37-Jährige ein, dass in der fraglichen Nacht tatsächlich ein Mercedes im Schrotthandel seines Chefs beseitigt worden war. (Quelle: Donaukurier vom 26.04.2005)

 

@Prof. Müller:

Ich weiß nicht, weshalb Sie das so locker abschütteln. Bei Ihren Beiträgen zum Kachelmann-Verfahren haben Sie -zu Recht - darauf hingewiesen, dass man die Anklage auf die Angaben einer Zeugin gestützt hat, die nachweislich im Ermittlungsverfahren zu bestimmten Vorgängen im Zusammenhang mit der angeblichen Tat gelogen hat. Jemandem, der  überdurchschnittlich viele Probleme mit der Justiz hat (angeblich 17 Verurteilungen) und offenbar  im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens eine Falschaussage hinlegt, die Story mit der Pistole zu glauben, halte ich jetzt nicht für unbedingt zwingend.

 

Im Nachhinein ist man sicher sehr schlau, was Vorfestlegungen angeht. Und man weiß im Nachhinein  übrigens auch, dass die Frau des Toten  offenbar hellseherische Fähigkeiten hatte, als sie angab, Rupp sei von ihr und ihrem Schwiegersohn samt Auto in einem See versenkt worden, der wenige km vom Fundort des Autos in der Donau entfernt liegt (siehe Chronologie im dk). Hätte das LG Ingolstadt diese Version dem Urteil zugrunde gelegt, wäre es vermutlich - soweit ich das SPON und dk entnehmen kann - nicht zur Verurteilung der beiden Töchter gekommen, aber auch nicht zur Wiederaufnahme und zum Freispruch für Frau und Schwiegersohn.

Nur zur Klarstellung, ehe "Mein Name" über mich herfällt: Auch ich halte Fehlurteile für schlimm und -  wenn sie auf schlampigen Ermittlungen, schlampiger Hauptverhandlung oder manipulierten Beweismitteln beruhen - für einen Skandal.

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Auch wenn das schon etwas länger her ist:

klabauter schrieb:
Im Nachhinein  übrigens auch, dass die Frau des Toten  offenbar hellseherische Fähigkeiten hatte, als sie angab, Rupp sei von ihr und ihrem Schwiegersohn samt Auto in einem See versenkt worden, der wenige km vom Fundort des Autos in der Donau entfernt liegt (siehe Chronologie im dk).

Das sind keine hellseherische Fähigkeiten. Dieses Zenario wird einem tagtäglich in der Flimmerkiste vorgespielt.

Welche Möglichkeiten gibt es denn, ein Auto samt Fahrer in kurzer Zeit von der Bildfläche verschwinden zu lassen?

Fällt Ihnen dazu eine andere Möglichkeit ein, als die Versenkung in einem See?

Mir fällt dazu jedenfalls keine ein, jedenfalls keine die für die Beschuldigten wirklich möglich war. Bei der gesicherten manipulativen Befragung in diesem Fall weiß man auch nicht, von welcher Seite diese Geschichte kam.

Also hellseherische Fähigkeiten benötigt man aus meiner Sicht dazu auf keinen Fall.

@ #19 klabauter: wieso sollte ich über Sie herfallen? Sie haben nichts, aber auch gar nichts vorgebracht, was die unter #17 genannten Punkte auch nur annähernd entkräften würde.

Zur Erinnerung: wenn jemand angeklagt wird, muss dessen Schuld über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen werden. Dass angesichts des sonstigen Verhaltens der Strafverfolgungsbehörden (ist der Versuch, ein Geständnis zu erhalten mit der Drohung, ansonsten eine Geldbuße wegen Umweltdelikten zu verhängen, denn keine Nötigung?) und der Äußerungen der Polizisten und Kriminalbeamten überhaupt kein Zweifel besteht, dass die Darstellung des Schrotthändlers über die Umstände der Vernehmung vollständig gelogen waren - diese Annahme ist dann doch sehr weit hergeholt.

@klabauter:

Ich schüttle das überhaupt nicht locker ab. Aber ich glaube, Sie haben etwas Entscheidendes übersehen: Hier liegt doch ein Freispruch vor, der eben keine zweifelsfreie Überzeugung von dem sachverhalt voraussetzt. Der wegen falscher Verdächtigung angeklagte Schrotthändler wurde freigesprochen, weil das Gericht seine Behauptung, er sei bei der Vernehmung mit einer Waffe bedroht worden, angesichts des Aussageverhaltens der Polizeibeamten und der zu Tage tretenden Vernehmungsmethoden nicht für zweifelsfrei "gelogen" hielt. Für den Freispruch war nicht erforderlich, dass seine Angaben erwiesen sind bzw. das Gericht ihnen glaubt.

Ich denke übrigens auch nicht, dass man ihm - aufgrund seiner Vorgeschichte und der jetzigen Verurteilung wegen Falschaussage -  in einem Prozess gegen den Polizeibeamten glauben würde oder glauben sollte. Wahrscheinlich wird schon deshalb gar nicht erst gegen den Polizeibeamten ermittelt werden bzw. das Verfahren recht schenll eingestellt. Insofern trifft nicht zu, dass ich im Kachelmann-Verfahren eine andere Meinung vertreten hätte.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Wenn man heute, in der Rückschau, den Artikel Todesfall Rudolf Rupp nachliest, schüttelt man nur noch den Kopf, wenn es um das Verhalten der bayerischen Justiz geht. Es sieht dann, hinterher, immer so einfach aus, die unschuldig Verurteilten aus der Haft freizukriegen. Im Fall Manfred Genditzki hingegen sind wir derzeit (Februar 2020) noch in der "ex-ante-Phase". Wollen wir hoffen, dass auch im Fall Manfred Genditzki es so ausgeht wie beim Todesfall Rudolf Rupp, nämlich dass hinterher die Freilassung des unschuldig Verurteilten ganz einfach aussieht. 

Zwischen dem Fall des Neuburger Bauers Rupp und dem Fall des Manfred Genditzki - lesen Sie den Wikipedia-Artikel mit diesem Titel nach - gibt es zahlreiche Parallelen: In beiden Fällen handelt es sich in Wahrheit um einen tödlichen Unfall. In beiden Fällen wird der tödliche Unfall erst durch den Verfolgungseifer bayerischer Behörden wahrheitswidrig zu einem „Mordfall“ aufgebauscht. In beiden Fällen stellt sich die Öffentlichkeit mit einigem Verwundern die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass Unschuldige verurteilt wurden und eine Haftstrafe verbüßen mussten. In beiden Fällen lagen, rückblickend betrachtet, für eine Täterschaft der Angeklagten keinerlei stichhaltige Beweise vor. In beiden Fällen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der betreffende Justizskandal nicht rein zufällig gerade in Bayern, und in keinem anderen Bundesland, spielte.

In den Fall des Manfred Genditzki kommt jetzt hoffentlich Bewegung in Richtung auf ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren. Dies könnte ihren Ausgang nehmen in einem sehr ausführlichen Artikel von Hans Holzhaider über diesen Fall aus dem März 2017 in der Süddeutschen Zeitung. Holzhaider schrieb zu seinem Artikel als Anmerkung an die Leser der Süddeutschen Zeitung:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Briefen und e-mails an die SZ oder an mich persönlich auf meinen Artikel über den Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki in der SZ vom 11. März reagiert. Die Zuschriften auf diesen Bericht waren so zahlreich, dass ich Ihnen leider nicht allen persönlich antworten kann. Ich bedanke mich aber ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Anteilnahme am Schicksal des Herrn Genditzki.  Einen Teil Ihrer Zuschriften wird die SZ voraussichtlich Anfang nächster Woche auf ihrer Leserbriefseite veröffentlichen. (sueddeutsche.de 11./12. März) Falls Sie sich darüber hinaus persönlich für Herrn Genditzki einsetzen wollen, bitte ich Sie, sich mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön in Verbindung zu setzen, die die Interessen von Herrn Genditzki vertritt: Rechtsanwältin Dagmar Schön Sebastiansplatz 3 80331 München Tel. 089/28806677 info@kanzlei-schoen.de Sie können natürlich auch an den Bayerischen Staatsminister der Justiz,  Prof. Winfried Bausback, schreiben: Bayer. Staatsministerium der Justiz 80097 München winfried.bausback@stmj.bayern.de oder ihre örtlichen Landtagsabgeordneten auf den Fall ansprechen. Von Seiten der Politik wird man Ihnen entgegenhalten, dass die Staatsregierung und der Bayerische Landtag keinen Einfluss auf die Entscheidungen der unabhängigen Justiz  ausüben können. Das ist im Prinzip auch richtig. Der Fall Mollath hat aber gezeigt, dass die Staatsregierung über ihre Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaften durchaus in der Lage ist, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustoßen, wenn sie das politisch für opportun hält. Angefügt finden Sie den Artikel aus der SZ als pdf. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Text auch unkompliziert an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Interesse und verbleibe   Mit freundlichen Grüßen Hans Holzhaider ­­­­­­­­­Dr. Hans Holzhaider Gerichtsreporter Süddeutsche Zeitung Hultschiner Str. 8 81677 München Tel. 089/2183-478 Fax 089/2183-96478"

Im Fall Genditzki ist - ebenso wie in in allen anderen geläufigen Justizskandalen der letzten Jahre - das Wiederaufnahmeverfahren das Mittel der Wahl. Händeringend gesucht werden deswegen "neue Tatsachen" im Sinn der Vorschrift.  Diese sind aber weit und breit nicht zu sehen, nicht zuletzt deshalb, weil die Spurensicherung seinerzeit einmal mehr offenbar unter aller Kritik verlief. Es war halt bei der Spurensicherung im Fall Genditzki nicht wie im Fernsehen, wo Menschen in weißen Overalls im Hintergrund wuseln und im Vordergrund ein Mensch in knappen, präzisen Worten dem Fernsehpublikum die Ergebnisse der Spurensicherung mitteilt. Wo wollen Sie da - in der Realität - noch "neue Tatsachen" herkriegen?

Nein, ich denke, der prozessuale Hebel muss am Kern des vorliegenden Justizskandals ansetzen: Der Skandal liegt hier darin, dass die Kammer seinerzeit sämtliche Sachverhaltselemente konsequent zu Lasten des Angeklagten interpretiert hatte. Es gab aber für diese Interpretation bei keinem einzigen dieser Sachverhaltselemente vernünftige Anhaltspunkte, die eine Interpretation in Richtung auf eine Verurteilung als zwingend erscheinen ließen. M.E. hat also die Kammer seinerzeit die - außerordentlich weiten - Grenzen der freien Beweiswürdigung in einer objektiv unvertretbaren Weise überschritten. Dies erfüllt den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung. Dies reicht m.E. als Wiederaufnahmegrund aus.  

Man kann der bayerischen Justiz sogar eine Brücke bauen: Das Urteil der Kammer datiert vom 12.1.2012. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist also seit dem 12.1.2017 verjährt. Es wäre also im Fall Genditzki möglich, ein Wiederaufnahmeverfahren zu führen, ohne dass bayerische Richter in die Gefahr einer Strafverfolgung gerieten.  

 

 

Aber auch das Verhalten der SZ bzw. das Verhalten von Herrn Holzhaider erscheint mir nicht so ganz zweifelsfrei, nicht so ganz ungetrübt zu sein. Der Fall Genditzki ist nämlich alles andere als eine "Einbahnstraße". So schrieb mir im Rahmen meiner Recherchen u.a. Frau Angela Walser, die Gerichts-Reporterin des Münchner Merkurs, folgende Mail:

"Sehr geehrter Herr Würdinger,

über viele Umwege ist Ihre Mail mit dem Wikipedia-Eintrag zu mir gelangt. Ich bin seit 1996 Gerichts-Reporterin des Münchner Merkurs. In dieser Eigenschaft habe ich beide Verfahren im so genannten Badewannen-Mord am Landgericht München II intensiv verfolgt – im Gegensatz zu meinem hoch geschätzten SZ-Kollegen Hans Holzhaider, der immer wieder sporadisch im Gericht auftauchte. Seine mehrseitige Berichterstattung über den Fall im Buch zwei, Ausgabe Nr. 59/2017 der Süddeutschen Zeitung hat mich dann doch überrascht. Sie wirkt stimmig, entbehrt meines Erachtens aber etlicher Tatsachen wie z.B. zwei zurückgenommene Gutachten aufgrund wissenschaftlicher Mängel oder die genauen Umstände zum Verletzungsbild. Ich werde wieder über den Badewannenmord schreiben, sobald es neue Tatsachen zu vermelden gibt, bspw. ein Wiederaufnahme-Verfahren. Vorher sehe ich aufgrund meiner Erkenntnisse keinen Anlass.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Walser"

Im Endeffekt wäre eine richtiggehende Parteinahme Holzhaiders bzw. der SZ nach meinem Geschmack auch nicht zu tadeln: Denn wie sich aus dem Wikipedia-Artikel über Hanns Joachim Friedrichs ergibt, wird dessen Diktum über die Neutralität des Journalisten ("sich nicht mit einer Sache gemein machen") überinterpretiert: Dessen Diktum bezog sich nämlich nur auf Moderatoren, nicht auf Journalisten allgemein. Es ist deshalb nach meinem Geschmack auch ohne weiteres ehrenwert und auch ohne weiteres mit der journalistischen Ethik vereinbar, wenn ein Journalist sehr wohl Partei ergreift. Er ergreift ja tatsächlich allein schon durch seine Themenwahl Partei. Die Neutralität des Journalisten wird vielmehr dadurch gewährleistet, dass er seinen Lesern keine wesentlichen Fakten unterschlägt und dass er seinen Lesern auch diejenigen Fakten schildert, die seiner These widersprechen. Darin, und nur darin, liegt die Seriosität eines Artikels. Und diesem Anspruch auf Seriosität wird Holzhaiders Artikel gerecht. Da kann und darf Holzhaider nach meinem Geschmack auch Partei ergreifen - zumal in vorliegendem Fall eines weiteren Skandals, den sich die Bayerische Justiz geleistet hat. Es ist meiner Überzeugung nach sogar umgekehrt: In meinen Augen hat derjenige Journalist seinen Beruf verfehlt, der bei einem solchen Fall offensichtlichen, greifbaren Unrechts nicht Partei ergreift.

Holzhaider hat sich zu seinem Artikel wie folgt geäußert:

"Es ist der Stoff, aus dem Albträume sind: Verurteilt zu werden für ein Verbrechen, das man nicht begangen hat. Den Spruch des Richters zu hören: "Im Namen des Volkes: Schuldig des Mordes, verurteilt zu lebenslanger Haft", und zu wissen: Es gibt keine Chance mehr, dass die Wahrheit ans Licht kommt.

Hausmeister Manfred Genditzki, 56, sitzt seit acht Jahren im Gefängnis. Er soll eine alte Frau, um die er sich jahrelang mit großem Einsatz gekümmert hat, in der Badewanne ertränkt haben. Er bestreitet die Tat, aber er konnte seine Unschuld nicht beweisen. Das muss er auch nicht. Seit der Antike gilt im Strafrecht das Prinzip, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern das Gericht seine Schuld beweisen muss. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist einer der tragenden Pfeiler des Rechtsstaats.

Für die Schuld Manfred Genditzkis gibt es keinen Beweis, für die Tat, die man ihm zur Last legt, gibt es kein Motiv. Und es gibt viele Indizien dafür, dass der angebliche Mord in Wirklichkeit ein häuslicher Unfall war. Trotzdem wurde Manfred Genditzki verurteilt: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Vor fünf Jahren habe ich den Prozess gegen Manfred Genditzki vor dem Landgericht München II verfolgt. 15 Tage lang hat das Gericht Zeugen und Sachverständige angehört. Danach war ich mir sicher: Nie und nimmer würden die Indizien ausreichen, um diesen Angeklagten zu verurteilen. Doch dann kam das Urteil: Schuldig des Mordes. Lebenslange Haft. Die Revision, eingelegt von einem der fähigsten Anwälte Deutschlands, wurde mit einem Federstrich abgewiesen. Hinter Manfred Genditzki schloss sich das Gefängnistor.

Erst jetzt bekam ich Gelegenheit, die vollständigen Akten des Falles zu studieren. Erst jetzt kann die Geschichte von Manfred Genditzki vollständig erzählt werden. Und es bleibt so rätselhaft wie zuvor, wie ein Gericht zu diesem Urteil kommen konnte."

Holzhaider schreibt: "Erst jetzt bekam ich Gelegenheit, die vollständigen Akten des Falles zu studieren." Das ist der Grund, warum ich der Darstellung Holzhaiders Glauben schenke. Ich nehme ihm allerdings nicht seine Attitüde ab, wonach ihm der Fall Genditzki "den Nachtschlaf raube". Nein, ich denke, der Fall Genditzki ist für Holzhaider einer von vielen, einer von sehr vielen Fällen, über die er, mehr oder minder, en passant berichtet.  

Und Thomas Darnstädt schreibt in seinem Buch "Der Richter und sein Opfer" zum Fall Genditzki folgendes:

"Nichts spricht dafür, dass Manfred Genditzki ein Mörder ist. In der Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, wo er als Hausmeister arbeitete, galt der stille schmächtige Mann als »Kümmerer«. Das ist einer, dem es Spaß macht, unentbehrlich zu sein und mit seinem Talent für Praktisches jedermann im Haus zur Hand zu gehen. Zu der alten Frau K. im ersten Stock war er sogar richtig fürsorglich.

Die ehemalige Geschäftsfrau Lieselotte K., 87, war gehbehindert, schwer krank und einsam. Hausmeister Genditzki kümmerte sich um die alte Dame wie ein Sohn. Er fuhr sie zum Friseur und zum Arzt. Er wusch ihre Wäsche. Er kaufte für sie ein. Er frühstückte mit ihr und hörte es sich geduldig an, wenn die verbitterte Alte über ihre Verwandtschaft schimpfte. Und nachmittags kam er noch mal zum Kaffeetrinken, brachte sogar seine Frau und seine Kinder mit.

100 Euro extra gab Frau K. dem Hausmeister im Monat dafür, dass er Tag und Nacht für sie in Rufbereitschaft war, dazu ein Trinkgeld, wenn er wieder einmal die Tüten für sie geschleppt hatte. Der geduldige Manfred hatte Zugang zu ihren Konten und ihrem Bankschließfach – er musste ihr ja das Bargeld von der Bank holen. Aber regelmäßig ließ sie ihn antreten zum Abrechnen. Jeden Cent. Frau K. vertraute niemandem. Ihr Menschenhass und ihre diktatorische Art hatten sie immer ein­­sa­mer werden lassen. Der Hausmeister, ihr »Manfred«, war der Letzte, den sie hatte. Er war es, der ihr Zwieback und Tee ans Bett brachte, wenn es ihr mit ihrem chronischen Durchfall schlecht ging. Genditzki, Jahrgang 1960, war der Letzte, den die Geduld mit der alten, streitsüchtigen Dame nie verlassen hatte.

Am 28. Oktober 2008 gegen 18 Uhr 30 finden Mitarbeiter des Pflegedienstes Frau K. ertrunken in ihrer Badewanne. Das Wasser läuft noch aus dem Hahn. Die Tote ist bekleidet. Der Unterschenkel ihres linken Beins hängt aus der Wanne.

Monatelang versuchen Ermittler vergeblich herauszubekommen, was an diesem 28. Oktober in der Wohnung mit Frau K. passiert ist. Es bleibt rätselhaft. Es gibt keine klaren Beweise für eine Gewalttat, aber auch keine An­­haltspunkte für einen Unfall. Gerichtsmediziner finden Hämatome unter der Kopfhaut, die könnten von einem Schlag herrühren – oder von einem Sturz. Es gibt keinen Hinweis, warum jemand die alte Dame geschlagen oder gar getötet haben sollte, nichts fehlt in der Wohnung. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass je­­mand Fremdes bei Frau K. gewesen ist. Außer ihrem Manfred natürlich, wie immer. Der hatte nachmittags mit ihr Kaffee ge­­trunken. Als er ging, hatte er den Reserve-Wohnungsschlüssel in der Tür von außen stecken lassen, da­­mit, so sagt er, der Pflegedienst hineinkonnte, auch wenn Frau K. eingeschlafen sein sollte.

Nach monatelanger, vergeblicher Spurensuche lässt die Staatsanwaltschaft Manfred Genditzki wegen Verdachts des Mordes an Lieselotte K. verhaften. Alles, was die Ermittler gegen ihn in der Hand haben: dass niemand bekannt ist, der nach ihm die Tote lebend gesehen haben könnte. Und dass es keine andere Erklärung für ihren Tod gibt als einen Mord durch seine Hand.

»Ich war’s nicht«, sagt Genditzki. Doch sie stellen ihn vor Gericht, und das Landgericht München II verurteilt ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

»Ich war’s nicht«, insistiert Genditzki, und bald wird sein Fall immer prominenter. Die Gerichtsreporter großer Zeitungen und Magazine machen den stillen Hausmeister im ganzen Land bekannt. Ein klarer Fall von Fehlurteil? Kann es sein, dass ein Mensch als Mörder verurteilt wird, für dessen Tat es keinen einzigen Beweis gibt, ja nicht einmal einen Beweis dafür, dass überhaupt eine Straftat geschehen ist? Kann man jemanden als Täter verurteilen, einfach weil man keinen anderen hat?"

Der Fall hätte möglicherweise wirklich einen anständigen und renommierten "Kümmerer" verdient. Wenn Hans Holzhaider wirklich Recht hat, sollten sich wirklich ernsthafte juristische Kräfte für den Mann stark machen.

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Lesen Sie zunächst den Wikipedia-Artikel über den Fall Genditzki, sonst können Sie mit dem nachfolgenden Text nichts anfangen. Sodann findet sich - an einer sehr entlegenen Stelle in den Weiten der deutschsprachigen Wikipedia - über den Fall Genditzki folgender Absatz:

" Manfred Genditzki wurde 2012 im sog. Badewannenmordfall am Tegernsee vom Landgericht München II wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidiger und einige Prozessbeobachter hatten fest mit einem Freispruch gerechnet. Nachdem der BGH das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers zunächst aufgehoben und an eine andere Kammer zurückverwiesen hatte, bestätigte jedoch auch die zweite befasste Kammer die Verurteilung. Die Version der Staatsanwaltschaft vom Tathergang gilt mittlerweile allerdings schon allein deshalb als widerlegt, weil - träfe die Version der Staatsanwaltschaft vom Tathergang zu - sich das Opfer in Gegenwart des Täters umgezogen haben müsste. Es ist also - legt man die Version der Staatsanwaltschaft vom Tatgeschehen zu Grunde - nicht erklärlich, wie es sein konnte, dass das Opfer sein Schamgefühl über Bord wirft. Der Kriminalist und Profiler Axel Petermann hat deshalb erhebliche Zweifel an Genditzkis Täterschaft."

Diese Beurteilung der deutschsprachigen Wikipedia stützt sich offenbar auf folgende Passage (unter der Überschrift "Die falsche Hose") in Holzhaiders Artikel:

"Am letzten Tag der Beweisaufnahme betrachtet Genditzki die Fotos von den Kleidungsstücken, die man der Toten ausgezogen hat. Widmaier hat sie auf DIN-A4 vergrößern lassen. Genditzki stutzt. Diese Hose– das ist nicht die Hose, die Frau Kortüm trug, als er sie aus dem Krankenhaus abholte. Im ersten Gerichtsurteil stand: Frau K. trug die Jogginghose, mit der sie aus dem Krankenhaus kam. Offensichtlich hat niemand das Beweisstück je in Augenschein genommen. Die Hose wird aus der Asservatenkammer geholt: Es ist eine dünne, fast durchsichtige, blaue Schlafanzughose. Ganz sicher keine Jogginghose. Widmaier lehnt sich zurück. Damit, glaubt er, steht nun endgültig fest, dass Kortüm noch lebte, als Genditzki die Wohnung verließ. Möchte wirklich jemand glauben, die alte Dame habe sich in Gegenwart des Hausmeisters die Jogginghose ausgezogen? Für Widmaier gibt es jetzt nicht mehr den leisesten Zweifel: Sein Mandant ist unschuldig. Dieses Gericht wird ihn freisprechen."

Ich finde, diese Sache hat einen eigenen "Aufmacher" verdient.

Der eigene "Aufmacher" ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt:

- Der Fall Bauer Rupp einerseits und der Fall Genditzki sind ja nun tatsächlich zwei verschiedene eigenständige Themen.  

- Für ein eingenständiges Thema "Der Fall Manfred Genditzki" ist bereits genügend Material vorhaben.

- Ein eingenständiges Thema "Der Fall Manfred Genditzki" würde die Auffindbarkeit im Internet ganz wesentlich verbessern und damit weitere Diskussionsteilnehmer anlocken. Das kann der Diskussion nur förderlich sein.

Ein eigenes Thema ist umso mehr gerechtfertigt, als der Holzhaider-Artikel bereits Verbreitung in der Online-Fachpresse fand. So schrieb die LTO zum Holzhaider-Artikel in ihrer Presseschau vom 11. März:

"LG München II zu Indizienprozess: In einer ausführlichen Reportage in ihrem Buch-Zwei-Teil erinnert die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) an Manfred Genditzki, der 2012 vom Landgericht München II wegen Mordes an einer Rentnerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Verurteilung habe auf fragwürdiger Auslegung von Indizien beruht und das Vertrauen des Autors in Professionalität, Redlichkeit und Menschenkenntnis von Richterinnen und Richtern "erschüttert". In einem weiteren Beitrag der Samstags-SZ (Hans Holzhaider) erläutert der Journalist seine Beweggründe, erneut über den Fall zu schreiben."

Eine ganz wesentliche Rolle in der Argumentation Holzhaiders spielt der sog. Pistazieneisfall:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-171-98.php3

Der 1. Strafsenat des BGH hätte - eben wie im Pistazieneisfall - seinerzeit die Verurteilung Genditzkis durch das Landgericht München II aufheben und zu einem unmittelbaren Freispruch gelangen müssen.

Der springende Punkt findet sich in Rn. 28 der Entscheidung.

Der BGH führt dort aus:

"Bei dieser Sachlage fehlt endgültig eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch die Angeklagte, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung für eine Verurteilung wäre ( .... BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; BGH, Beschl. vom 29. Juli 1991 - 5 StR 278191 - Urt. vom 13. August 1991 - 5 StR 231191; Urt vom 14. April 1993 .... ) und nicht allein durch die, für die Verurteilung freilich zusätzlich erforderliche, subjektive richterliche Überzeugung ersetzt werden kann. Deshalb kann von Rechts wegen eine sichere Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten nicht gewonnen werden."

Schauen Sie sich den Sachverhalt im Pistazieneisfall an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pistazieneisfall

Der BGH hat nicht einmal bei den im Pistazieneisfall vorliegenden Indizien eine Verurteilung für zulässig erachtet! Sie werden zugeben müssen, dass die Indizien im Fall Genditzki sehr viel "dünner" sind als im Pistazieneisfall!

Während im Pistazieneisfall definitiv feststeht, dass die siebenjährige Anna im Jahr 1993 durch eine Arsenvergiftung ermordet wurde, gibt es im Fall Genditzki noch nicht einmal vernünftige Anhaltspunkte, dass an Frau Kortüm überhaupt irgend ein Gewaltverbrechen verübt worden sein soll. Während es also im Pistazieneisfall definitiv einen Mörder gab, ist es im Fall Genditzki bei lebensnaher Betrachtung am wahrscheinlichsten, dass die 87-jährige Frau Kortüm durch einen Unfall beim Wäschewaschen in der Badewanne zu Tode kam.   

Man kann tatsächlich sagen, dass in jeder Hinsicht die Indizienlage im Pistazieneisfall ungleich ausgegrägter war als im Fall Genditzki: Z.B. gab es im Pistazieneisfall immerhin noch ein halbwegs greifbares Motiv, warum die Tante ihrer Nichte nach dem Leben trachten sollte. Ein Motiv im Fall Genditzki ist indes weit und breit nicht zu sehen. Ein Motiv ist beim Fall Genditzki auch beim besten Willen nirgendwo zu erkennen. Man muss beim Fall Genditzki schon sehr viel Phantasie aufbringen, um ein auch nur halbwegs plausibles Motiv künstlich zu konstruieren, das Genditzki gehabt haben könnte, um Frau Kortüm nach dem Leben zu trachten.      

Ein weiterer Gesichtspunkt, in dem die Indizienlage im Pistazieneisfall ungleich verlässlicher beschaffen ist als im Fall Genditzki ist das Tatmittel: Während im Pistazieneisfall das Tatmittel definitiv feststeht - Beibringung einer tödlichen Dosis Arsen - liegt das Tatmittel im Fall Genditzki völlig im Unklaren: Auf welche Weise, mit welcher Wirkung und mit welchem Werkzeug soll Frau Kortüm geschlagen worden sein?  

Schließlich ist das Tatgeschehen im Pistazieneisfall plausibel, im Fall Genditzki hingegen ausgesprochen unplausibel

Während im Pistazieneisfall die Tante Zugang zu Arsen hatte, wusste, was man mit Arsen machen kann und einige Stunden lang allein zu Hause zusammen mit ihrer Nichte war, ist das von der StA seinerzeit unterstellte Tatgeschehen im Fall Genditzki ausgesprochen unplausibel:   

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