Kachelmann-Hauptverhandlung - ein (voreiliges?) Fazit

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2011

Es ist in den vergangenen Wochen ein bisschen ruhig geworden um die Hauptverhandlung im Fall Kachelmann, die im Schatten der Guttenberg-Affäre ja immer noch stattfindet. Nun geht es in diesem Verfahren mit den vielen Merkwürdigkeiten in die Endphase der Beweisaufnahme. Heute soll ein Video der Vernehmung einer Schweizer Fotojournalistin gezeigt werden. Diese Vernehmung fand vergangene Woche in der Schweiz statt - das Gericht und die Prozessbeteilighten reisten dorthin. Einige Presseorgane hatten (aus welchen Quellen auch immer schöpfend) diese Zeugin als weiteres mutmaßliches Opfer Kachelmanns dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte daher dringlich versucht, die Zeugin nach Mannheim zu laden (siehe hier). Sie wollte aber allenfalls in der Schweiz aussagen. Vor der Vernehmung war in einigen Schlagzeilen von einer "Belastungszeugin" die Rede - allerdings kann ja vor einer Aussage nicht feststehen, ob sie überhaupt Belastendes enthält.

Wenn nämlich zutrifft, was Gisela Friedrichsen (dank Leserhinweis: der Bericht stammt nicht von G.F., sondern von "jdl") Spiegel-Online vergangene Woche über diese Vernehmung berichtet hat, dann wird das Video keine Belastung von Kachelmann ergeben. Das Video wird dann vielmehr die Angabe dieser Zeugin enthalten, dass es gar keine Liebesbeziehung zwischen Kachelmann und ihr gegeben habe und dass auch von einem Übergiff Kachelmanns nicht die Rede sein könne. (hier: knappe Angabe des anwaltlichen Vertreters der Vernommenen in einem Schweizer Fernsehbericht). Aber das Video könnte dann - traut man der Quelle - auch ergeben, dass die Mannheimer Staatsanwaltschaft von der Zeugin sogar schon vorab informiert worden war, dass sie den Verdacht, auch sie sei von Kachelmann misshandelt worden, nicht bestätigen werde. Auch dieses Video wird wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt (Quelle).

Ich möchte - trotz der Gefahr der Voreiligkeit und deshalb auch mit aller Vorsicht - ein vorläufiges Zwischenfazit zu diesem Prozess ziehen. Ebenso wenig wie alle anderen (außer zwei Personen) weiß ich, was in der betreffenden Nacht in der Wohnung der Anzeigeerstatterin vorgefallen ist. Aber nach Beobachtung der öffentlich zugänglichen Informationen über den Prozess ergibt sich für mich: In der Hauptverhandlung hat sich kein überzeugender Nachweis dafür ergeben, dass die angezeigte Vergewaltigung stattgefunden hat: Weder Sachbeweise (Messer, Spuren am Körper der Zeugin) noch die Aussage der Anzeigeerstatterin bieten offenbar hinreichende objektive Anhaltspunkte, die einer kritischen Prüfung standgehalten hätten. Zwar kann eine  Vergewaltigung "nicht ausgeschlossen" werden, aber wenn dies für eine Verurteilung genügen sollte, dann müssten dazu allg. gültige Maßstäbe der Beweiswürdigung außer Kraft gesetzt werden. Jedenfalls sind die Leumundszeuginnen, mit deren Vernehmung ein Großteil der Hauptverhandlung bestritten wurde, völlig ungeeignet, um den konkreten Tatvorwurf zu belegen.

Vieles spricht deshalb dafür, dass Kachelmann nach der bisherigen Beweislage (also wenn nicht noch überraschend ein ganz neuer Beweis auftauchen sollte)  freizusprechen ist. Nun wird von einigen meiner Gesprächspartner (auch aus der juristischen Zunft) geargwöhnt, das Gericht könne, nachdem es sich schon relativ weit aus dem Fenster gelehnt habe  und auch wegen  seiner teilweise gezeigten Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr freisprechen.
Doch, das Gericht kann dies tun! Es kann gerade nach dieser Hauptverhandlung auch gegenüber der Nebenklägerin gut argumentieren: Man hat nun wirklich alle Möglichkeiten einer Aufklärung erschöpfend wahrgenommen, man hat alles getan, um ihrer schweren Anschuldigung gegen Kachelmann auf den Grund zu gehen, man hat ihr  zunächst trotz ihrer gelegentlichen Unwahrheiten im Kern Glauben geschenkt und Kachelmann sogar inhaftiert,  aber letztendlich gilt: Die rechtsstaatlichen Grundlagen des Strafrechts, nämlich dass ein Vorwurf zur Überzeugung des Gerichts mit den erreichbaren Beweismitteln bewiesen sein muss und der Grundsatz  "in dubio pro reo", diese Grundlagen des Strafrechts kann auch das LG Mannheim nicht verlassen. 

Und man darf auch das Gericht nicht vorverurteilen - warum sollte es sich seine Unabhängigkeit nicht bewahrt haben?

Ergänzung (25.02., 11.30 Uhr): Was die Schweizer Zeugin bekunden könnte oder bekundet hat, ist allerdings weiterhin umstritten, vgl. hier. Ein ausführlicher Bericht über die Beweisaufnahme auf Zeit-Online. Zusätzlich hier ein früherer Bericht über die  Ergebnisse zur (angeblichen) "Tatwaffe Messer"  im Stern.

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20 Kommentare

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Ich bin mir sicher, dass das Gericht im Gegenteil von Anfang auf Freispruch-Linie war  -  man hat sehr sorgfältig darauf geachtet, der Staatsanwaltschaft und vor allem der Nebenklägerin keine Revisionsgründe zu liefern, und wusste zugleich, dass man sich im Hinblick auf Kachelmann weniger Mühe geben muss, weil der sowieso freigesprochen werden wird.

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ME entsprach die Vorgehensweise des Gerichts entgegen manchen Unkenrufen über eine angeblich völlig verfehlte Vorgehensweise (erst  Vernehmung der Verhörspersonen, danach die Vernehmung der Anzeigeerstatterin) genau dem, was beispielsweise der auch immer gerne von RA Schwenn bemühte 1. Senat an die Darstellung eines Urteils gerade bei Freispruch verlangt: Darstellung der Aussageentstehung von der Anzeige beginnend bis zur Aussage in der Hauptverhandlung, weitere Indiztatsachen (Messer, Verletzungsbild; "Leumundszeuginnen", um Persönlichkeitsstruktur des in der HV schweigenden Angeklagten darzustellen), Gesamtwürdigung. Alles nichts Neues, aber in der von Kachelmann_Gegnern und -groupies nebst ihren jeweiligen medialen Vertretern (Rückert vs. Schwarzer) aufgeheizten Atmosphäre und auch einigen Klamaukaktionen der Verteidigung (Antrag auf Durchsuchung von Redaktionsräumen, Vernehmung von Schwarzer...) war der Versuch einer einigermaßen objektiven Darstellung nur schwer realisierbar. Bemerkenswert sachlich waren mE die Beiträge zu einigen Verfahrensaspekten auf LTO.

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Schwachsinniger Kommentar! Der Prozess findest zu 99% hinter verschlossenen Türen statt. Woher SIe daher die FAkten für Zwischefazit habn, wird wohl Ihr Geheimnis bleiben. Am Ende wird das Gericht Kachlemann schuldig sprechen, wenn Sie der Nebenklägerin glaubt. Aussage gegen Aussage gibt es übrigends nicht. Das gab es im Mittelalter. Es reicht heute für ein Urteil, wenn das Gericht zur "festen Überzeuung" gekommen ist, und das logisch anhand der Gesamtumstände begründen.  

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Sehr geehrter Herr Philipp,

zunächst wäre ich dankbar für einen angemesseneren Stil vorgetragener Kritik. Ich möchte trotzdem antworten:

Es trifft nicht zu, dass der Prozess zu 99 % hinter verschlossenen Türen stattfindet. Die Gutachter für die Sachbeweise sind großteils in öffentlicher Verhandlung aufgetreten. Die ehemaligen Liebhaberinnen können zum Kerngeschehen nichts aussagen. Dass Kachelmann mehrere Beziehungen nebeneinander pflegte und zum Teil auch wie er sie pflegte, ist längst bekannt, aber strafrechtlcih irrelevant. Wie sich die Anzeigeerstatterin geäußert hat, ist aus dem Vorverfahren bekannt geworden. Faktisch handelt es sich m. E. um eine "Aussage gegen Aussage" - Situation. Auch wenn es - wie Sie zutreffend sagen -  keine fest normierte Beweisregel für diese Situation mehr gibt, ist es keineswegs so einfach, wie Sie es schildern. Natürlich kann das Gericht der Nebenklägerin zunächst einfach "glauben". Aber im Urteil muss das Gericht dann widerspruchsfrei und intersubjektiv nachvollziehbar begründen, warum es der Zeugin glaubt. Ob das revisionsfest gelingen würde, steht auf einem anderen Blatt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehtr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

wir haben bereits bei Guttenberg zum Thema Juristenausbildung "die Klingen gekreuzt". Auch ich verfolge in den einschlägigen Medien intensiv diesen Prozeß und würde ihrem "voreiligen" Fazit auch zustimmen, nur....

Ausgehend von der These, dass in der HV die Zeugen und Gutachter ihre Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren wiederholt haben, hat das LG Mannheim den Haftbefehl aufrechterhalten !! Warum sollten dieselben Richter (mit Ausnahme der Schöffen) jetzt zu einem anderen Ergebnis kommen !? Da dürfte in den Urteilsgründen erklärungsbedarf bestehen.

 

MfG S. Schleicher

 

 

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Sehr geehrter Herr Schleicher,

technisch sollte es wesentlich leichter sein,  nach dieser intensiven Hauptverhandlung zu begründen, dass man die Sache nunmehr anders sieht (schließlich müsste für eine Verurteilung mehr gegeben sein als der die U-Haft begründende Tatverdacht) als es ist, nach dieser Hauptverhandlung - die eben nichts Weiteres ergeben hat, das Kachelmann belastet - einen Freispruch zu begründen. Außerdem gibt es ja eben noch die Laienrichter. Aber, wie gesagt, das ist meine Einschätzung. Ob das Gericht wirklich so "frei" ist, wird sich zeigen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Ich teile Ihre Einschätzung. Soweit man anhand der Medienberichte überhaupt ein halbwegs zutreffendes Urteil treffen kann, dürften die das Verfahren durchziehenden Zweifel an dem zur Anklage gebrachten Tathergang kaum zu überwinden sein.

Ich bezweifle allerdings stark, daß dieses in einem kausalen Zusammenhang mit der aktuellen Verteidigungsstrategie steht.

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Ohne die Aussage der Hauptbelastungszeugin gehört zu haben, kann ich keine vorläufige Einschätzung abgeben. Und es wundert mich, dass dies anderen . . . offenbar größeren Meistern meiner Zunft . . . möglich ist. Die Gutachten betreffend der Aussagen haben nichts zwingendes ergeben, so dass das Gericht wohl aufgrund dieser Aussage frei urteilen wird und das Gutachten das dazu passt herauspicken wird. Die Presse schrieb nur das was ihr die Quellen sagten (und war nicht dabei), so dass man gelinde gesagt drauf pfeiffen kann. Wir iwssen daher nichts über diese Aussage. Wir wissen nur, dass das Gericht sehr gründlich gefragt haben soll und Herr Dr. Brinkmann, der inzwischen Herr Kachelmann nichtmehr vertritt, mit der Befragung zufrieden war. Das könnte andeuten, dass die Zeugin keine gute Figur gemacht hat.  

Wenn das Gericht die Frau und ihre Aussage für glaubhaft hielt, reicht dies um einen Schuldspruch zu begründen. Wenn nicht, dann wird es aufgrund der übrigen Beweislage sicher nicht zum Schuldspruch kommen. Mein Fazit.

Und Aussage gegen Aussage wäre eine klare Sache. Herr Kachelmann hat nämlich keine gemacht. Abgesehen davon, dass Aussagen der Angeklagten mit Vorsicht zu geniessen sind. Das dies immer vernachlässigt wird, finde ich verwunderlich.   

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Und was mich wundert, ist die stets wiederkehrende Behauptung, Kachelmann hätte keine Aussage gemacht.

Genaugenommen liegt bereits mit seinem Bestreiten der Tat eine Aussage vor. Nach meinem Kenntnisstand hat sich Kachelmann jedoch umfänglich eingelassen, und zwar en detail vom allgemeinen Ablauf des angeblichen Tatgeschehens aus seiner Sicht bis hin zu dem Essen, das auf dem Teller war. Wein gab es wohl übrigens auch.

Angaben über den Anschlusszeitraum liegen reichlich vor. Und nun scheint Kachelmann die Beweisaufnahme abwarten zu wollen, um sich dann ggf. noch mal zu äußern oder sich seinem Anwalt anzuschließen.

Mehr ist nicht zu verlangen.

Dennoch tauchen immer wieder Personen in den Kommentarbereichen auf, die Sätze wie "Kachelmann, wann brichst du endlich dein feiges Schweigen" absondern. Hierbei muss es sich um merkbefreite Zeitgenossen handeln, die mich irgendwie an schwerhörige Bewohner eines Seniorenheims erinnern, die starr und von Sinnen immer wieder Antwort auf die selbe Frage verlangen, weil sie die Antwort überhört haben.

Kachelmann muss als Beschuldigter bzw. Angeklagter gar nichts sagen, und das hat gute rechtsstaatliche Gründe.

Es geht auch nicht um eine Konstellation "Aussage gegen Aussage", sondern darum, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist.

Zweifel an der Darstellung des angeblichen Opfers - und diese Anmerkung gestatte ich mir durchaus, auch wenn ich das Verfahren wie viele nur aus der Berichterstattung kenne - habe ich soviele, dass ich sie gar nicht alle in einen Sack stopfen, geschweige denn diesen noch zuknoten könnte.

Eine Verurteilung Kachelmanns auf dieser dürftigen Grundlage wäre der grellste Witz dieses Jahrhunderts - wobei ich vorsichtshalber sagen muss, dass die Kammer bislang kaum etwas unterlassen hat, um sich lächerlich zu machen. Allein wie man sich geziert hat, sich an Recht und Ordnung zu halten und die Nebenklägerin ordnungsgemäß auf die Folgen einer Falschaussage hinzuweisen, hat mir persönlich aufgezeigt, dass man den amoklaufenden Belastungstendenzen der Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen gedachte.

Kachelmann wird die seelischen Nachwirkungen der Haft und der anschließenden Verhandlungsoperette in schätzungsweise drei Jahren überwunden haben. Das Wünsche ich ihm von Herzen, obwohl ich ihn niemals leiden konnte. Die Art, wie ein Mensch über einen unmenschlich langen Zeitraum öffentlich gegrillt werden darf, nur weil eine frustrierte Frau nicht verwinden kann, dass sie den Status und die Exklusivität des Intimkontaktes zu einem Prominenten nicht besitzt, sollte meiner Meinung nach Veränderungen bewirken, wie wir künftig mit solchen Fällen umgehen wollen.

Es kann nicht sein, dass bislang unbescholtene Bürger aus dem Leben gerissen werden, nur weil wir im Zeitalter des Medienfeminismus Frauen jeden theatralischen Knallfrosch glauben. Hier hätte es zunächst Wochen bis Monate der sorgfältigen Prüfung geben müssen, ob der Tatvorwurf in irgendeiner Weise substantiiert ist, bevor der Beschuldigte mit einem Sondereinsatzkommando und unter Einbindung der Sensationspresse - erkennbar aktionsgeil - festgenommen wurde.

Alles in allem ein Beispiel, wie man es besser nicht machen sollte.

Sogar kriminelle Energie sehe ich hier und da, allerdings weniger beim Angeklagten.

 

@Nicolas Heym:

Wenn die Presseberichte zutreffen war es so:

Kachelmann hat beim Ermittlungsrichter anlässlich der Haftbefehlseröffnung Angaben gemacht und die Tatvorwürfe bestritten. Der Ermittlungsrichter wurde in der HV auch vernommen. In der HV hat Kachelmann dann keine Angaben zur Sache gemacht.

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Fairerweise muss man allerdings dazu auch anführen, dass über Kachelmann - ohne dass es dazu einen Auftrag gegeben hätte, ohne dass man ihn untersucht hätte  und allein auf Grundlage der Angaben der Nebenklägerin psychologische gutachtliche Erwägungen (besser: Spekulationen) stattfanden, die dem Gericht dazu dienten, die Untersuchungshaft fortdauern zu lassen (siehe hier). Zudem waren ab dem ersten Tag Sachverständige in der Hauptverhandlung darauf angesetzt, Kachelmanns verbale und nonverbale Äußerungen zu beobachten und psychologisch zu bewerten. In dieser Situation wäre es ein Verteidigungsfehler gewesen, Kachelmann eine Aussage in der Hauptverhandlung zu empfehlen.

@Prof. Müller:

 

Sind Sie bei den Gutachtern sicher? Soweit ich das mit verfolgt habe, sollten die Sachverständigen nicht Kachelmann, sondern die Anzeigeerstatterin beobachten, weshalb ein Riesentrara mit Übertragung auf Monitor o.ä. gemacht wurde. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Einlassung Kachelmanns vor dem ER wurde wohl bislang nicht eingeholt/erstattet, die SV Greuel hat sich  in ihrem Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Angaben der Anzeigeerstatterin offenbar dazu geäußert, dass das Tatbild für eine narzisstische Persönlichkeit spreche.

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@klabauter: Wenn mich nicht alles täuscht (und eine google Suche bestätigt das - hier die Bild-Quelle, die ich ausnahmsweise einmal dazu anführe), wurde der Psychiater Pleines vom Gericht beauftragt, Kachelmann in der Hauptverhandlung zu beobachten, ein Umstand, der Anfang September auch diskutiert wurde.
Wenn laut Gutachten das "Tatbild" für eine narzisstische Persönlichkeit sprechen soll, dann ist dies eine Äußerung zur psychischen Befindlichkeit des angeblichen "Täters".

bin leider oder gott sei dank kein jurist, aber eine frage von einem laien, warum dauert der ganze prozees soooooo lange, es gibt doch keine zeugen die die vergewaltigung 100 %ig bestätigen können-man kramt den kümmel aus dem käse, auch das konnte herrn kachelmann nicht überführen!!!! ( wer bereichert sich an herrn kachelmanns geld?-ist nur mal so eine frage) GOTT BESCHÜTZE MICH DASS ICH NIE VOR GERICHT MUSS

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Man darf doch sicherlich einmal die Frage stellen, ob bis jetzt annähernd 40 Verhandlungstage und die Befragung vieler, ja sehr vieler Zeugen und Gutachter, in einem gutem und üblichen Verhältnis zum Strafvorwurf stehen?  Wenn man dies eindeutig verneint, und das möchte ich hiermit tun, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es hier um ein aufgebauschtes Promentenverfahren geht. Die wesentlichen Fehler bei der Weichenstellung hat hier zweifellos das Gericht gemacht. Und sicherlich ist es so wie im Blog beschrieben: Wir stehen kurz vor dem Freispruch - und nun muss die Länge und Intensität des Verfahrens diesen Freispruch rechtfertigen. Obwohl er in der Sache gar nicht gerechtfertigt werden müsste, so klar liegt er auf der Hand.

Was nehmen wir am Ende mit: Kachelmanns Lebensweise erscheint uns bizarr und faszinierend. Abstoßend und befremdlich. Aber das ist die Sache des Angeklagten und seiner jeweiligen Partnerinnen.  Gewalt, auch eine Vergewaltigung, erscheint vorstellbar - mehr aber auch nicht, die Beweise dafür fehlen. Das "angebliche" Opfer ist möglicherweise ein echtes Gewaltopfer und hat das Pech, dass man Kachelmann diese Gewalt so nicht nachweisen kann. Liegt keine Vergewaltigung vor, so sind die Lebens und Gefühlsumstände der Frau sicherlich Motiv genug für die falsche Anschuldigung.

 

Noek

 

 

   

 

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Empfehlenswerte Dokumentation des Schweizer Fernsehens zum Fall - hier.

Vielleicht bedürfte auch die Wahrnehmungsfähigkeit von Journalisten einmal einer gutachtlichen Prüfung. So heißt es in der Mittelbayerischen Zeitung heute:

Sichtlich entspannt kam Jörg Kachelmann gestern in den großen Saal des Landgerichts Mannheim. Er wirkte selbstbewusster, scherzte mit seinem Verteidiger Johann Schwenn und half galant seiner zweiten Verteidigerin, der Rechtsanwältin Andrea Combé, in die Robe. Dezent wie immer der gedeckte Anzug, dazu eine silbergraue Krawatte. Die Haare sind kürzer, das Gesicht voller.(Quelle)

Auf RTL heißt es dagegen unter der Überschrift: "Ist Kachelmann am Ende seiner Kräfte?":

Während sich Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann zum Auftakt der Verhandlungen noch selbstbewusst und siegessicher gab, scheint spätestens jetzt der Prozess zunehmend an seinen Nerven zu nagen. Der 52-Jährige wirkt am 38. Verhandlungstag trotz vier Wochen Pause ziemlich entkräftet.(Quelle)

Mehr auf juristischem Gebiet bewegen sich die unterschiedlichen journalistischen Einschätzungen, ob die jüngsten weniger eindeutigen Gutachter-Äußerungen für Herrn Kachelmann eher be- oder entlastend wirken. Meist wird dabei außer Acht gelassen, dass die (untechnisch) "Beweislast" beim Staat liegt: Ein Gutachten, nach dem das  Vergewaltigungsgeschehen (oder die Wahrheit der Schilderung eines solchen) lediglich "nicht ausgeschlossen" werden kann, stellt daher keine Belastung dar, die maßgeblich zu einer Verurteilung beitragen dürfte. Freilich lässt sich die gerichtliche Entscheidung trotzdem  nicht vorhersagen - dazu hat dieser Prozess schon zu viele wenig nachvollziehbare Ereignisse geboten.

Nun, juristisch werde ich mit Ihnen nicht diskutieren, da ziehe ich (Philosophie und Psychologie, mit einigen Seminaren/Vorlesungen Kriminologie) im Zweifelsfall den Kürzeren.  Aber außerjuristisch läßt sich hier m.E. sehr wohl ein völlig eindeutiges Urteil fällen. Wie es dann juristisch zu bewerten ist, sollen die Fachleute entscheiden.

 

Wenn wir unterstellen, die öffentlich zugänglichen Tatsachenbehauptungen träfen auch wirklich zu (bis jetzt habe ich keine gegenteilige Darstellung gelesen), so gilt:

 

- Belastungszeugin hat ein Tatgeschehen geschildert, bei dem ein Messer eine wichtige Rolle spielte. Der Angeklagte soll es ihr minutenlang an den Hals gehalten und dort Wunden/Spuren verursacht haben, um sie sich gefügig zu machen.

- An der Belastungszeugin konnten tatsächlich Wunden/Spuren beobachtet werden, die zunächst ihre Geschichte zu bestätigen schienen.

- Am fraglichen Messer fanden sich keine DNA-Spuren des Angeklagten, obwohl sie angesichts des geschilderten angeblichen Tathergangs dinglich zu erwarten waren.

 

Schlussfolgerung:

 

(1) Das Tatgeschehen kann definitiv nicht so abgelaufen sein, wie das die Nebenklägerin behauptet (fehlende DNA-Spuren). Punkt, aus, Ende, Feierabend. Jörg Kachelmann ist freizusprechen. Ich halte es für einen Skandal, dass es überhaupt zu diesem Prozess kam, obwohl die Kachelmann eindeutig entlastende Spurenlage der Staatsanwaltschaft m.W. bekannt war. 

 

(2) Darüber hinaus kann man - aus dem Vorhandensein der Wunde - schließen, dass es hier nicht zu einer subjektiv aufrichtigen Fehlerinnerung einer Traumatisierten gekommen ist, sondern dass die Nebenklägerin sich diese angebliche Messerwunde entweder vorsätzlich selber beigebracht hat, oder diese Wunde völlig anders entstand und von ihr gleichsam vernutzt wurde. Angesichts der wohl unstreitigen Tatsache, dass die Nebenklägerin bereits beim Lügen erwischt worden ist, halte ich eine vorsätzliche Falschbeschuldigung in hohem Maße für wahrscheinlich. Zumindest für ein Ermittlungsverfahren sollte es langen.

 

Das sind die relevanten Tatsachen dieses Prozesses. Was Glaubwürdigkeitsgutachter oder Leumundszeugen ansonsten noch daherlallen, ob Alice Schwarzer viel für die Frauen getan hat und wie sich die Kartoffelpreise in Chile entwickeln hat mit den hier relevanten Tatsachen nicht das Geringste zu tun.

 

Ein kleines Detail noch: ich komme auch vom Lande, habe dort jahrzehntelang Sport in einem typisch ländlichen Sportverein getrieben. Die jeweiligen Vorsitzenden/Funktionäre der benachbarten Sportvereine haben sich untereinander selbstverständlich alle gekannt. Dass der vorsitzende Richter und der Vater der Nebenklägerin so gar nichts voneinander gehört haben wollen - ihre beiden vereine haben ja sogar miteinander kooperiert resp. tun das wohl heute noch -, halte ich nach meiner Lebenserfahrung für extrem unwahrscheinlich. Aber ob sie sich nun kannten oder nicht - es hätte angesichts dieser Konstellation dem vorsitzenden Richter gut angestanden, den Prozess abzugeben.

 

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