BGH zu Unterbringung nach § 64 StGB: Wo sind die Erörterungen hierzu im Urteil?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 22.02.2011
Rechtsgebiete: UnterbringungBGHStrafrechtVerkehrsrecht|3860 Aufrufe

Immer wieder: Der Verurteilte ist betäubungsmittelabhängig oder auch alkoholabhängig. § 64 StGB ist dann als "Standard" zu erörtern, vgl. BGH, Beschl. vom 15.12.2010 - 2 StR 594/10 -:


"...Rechtsfehlerhaft ist das Urteil auch, soweit eine Maßregel gemäß § 64 StGB nicht erörtert wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte betäubungsmittelabhängig und beging die Taten im Zusammenhang mit dieser Abhängigkeit. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 64 StGB musste sich dem Tatrichter daher aufdrängen....."

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen