Ob Bush oder Mubarak - die Reisefreiheit von (mutmaßlich) Folterverantwortlichen ist eingeschränkt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 07.02.2011

Es ist nur eine zufällige Koinzidenz, aber sie macht ein bisschen Hoffnung:

Ex-US-Präsident George W. Bush hat eine Reise in die Schweiz abgesagt, weil er dort ein Strafverfahren wegen seiner Folteranordnungen (deren er sich in seinen Memoiren rühmt)  riskieren müsste (Quelle).

Und auch Mubarak muss um das freie Geleit in einem Land seiner Wahl fürchten: Sollte er tatsächlich erwägen, in Deutschland Residenz zu nehmen, müsste er wohl ebenfalls wegen der in seiner Amtszeit und unter seiner Verantwortung mutmaßlich begangenen Verbrechen Strafverfolgung fürchten. Es verwundert deshalb etwas, dass Politiker verschiedener Parteien ihn aus "humanitären Gründen" aufnehmen wollen (Quelle). Wir leben mittlerweile in einer Welt, in der sich die ehemalig Mächtigen nicht mehr sicher sein können, von Strafe verschont zu werden, jedenfalls wenn sie noch in der Welt umherreisen möchten. Eigentlich eine gute Nachricht.

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5 Kommentare

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Sehr geehrter Philipp,

nicht mal ein normaler "Autoknacker" oder "Bankräuber" wird von mir als "echt total böse" bezeichnet, auch Herr Bush nicht. Ebenso wie erstere muss er aber ggf. ein Strafverfahren über sich ergehen lassen.

Besten Gruß
Henning Ernst Müller

 

Wenn bei den Amis (die diese Idee meines Wissen aufs Tapet gebracht haben) die Rede davon ist, dass sich Mubarak nach "Deutschland" in medizinische Behandlung begeben soll, ist damit wohl eher Landstuhl bzw. Ramstein gemeint - und da haben deutsche Strafverfolger wenig zu melden ... ein Folterer schützt sozusagen den anderen. Alles andere (wie z.B. die Stimmen aus dem Focus-Artikel) ordne ich als willfähriges Nachgeplappere ohne nachzudenken ein.

Laut Spiegel-Online soll sich Mubarak in der Schwarzwaldklinik erholen, nein nicht in der hier, sondern in dieser hier.

Klickt man das Umfeld auf der Klinikwebsite an, dann sieht man auch gleich, wo und wie Mubarak Geld loswerden kann, wenn er will.

Bühl gehört in den Bezirk des LG Baden-Baden und damit des OLG Karlsruhe. Bekanntlich gibt es in Karlsruhe ganz ausgezeichnete Juristen.

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