Armer Mercedesfahrer: Kein Ersatz des Nutzungsausfalls durch Kaskoversicherung
von , veröffentlicht am 06.02.2011Mal wieder ein kurzer Hinweis auf eine aktuelle Urteilsanalyse, diesmal aber aus dem beck-fachdienst Versicherungsrecht - FD-VersR 2010, 313661 . Die Analyse betrifft OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2010 - 20 U 108/10/10. Leitsatz:
Der Ersatz eines Nutzungsausfalls gehört nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung. Für eine Erstattungsfähigkeit des Nutzungsausfalls im Wege eines Schadensersatzanspruches ist maßgeblich, ob der Schädiger einen Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs getätigt hat, der seine Benutzung objektiv verhindert hat. Kann der Gegenstand aus anderen Gründen nicht genutzt werden, ist kein Nutzungsausfallersatz zu leisten.
Die Besprechung von Rechtsanwalt Holger Grams "für lau" finden Sie hier.
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