Getrennnt von Tisch und Bett

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 01.02.2011
Rechtsgebiete: WohnungszuweisungGetrenntlebenFamilienrecht|3283 Aufrufe

Wollen die Eheleute getrennt leben, so ist die Aufteilung der Wohnung zwischen ihnen die Ausnahme. Die Regel ist die Zuweisung der Wohnung an einen Ehegatten.

Rechtsanwalt Kaßing berichtet, dass es nach Auffassung des OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 118) dabei weniger darauf ankommt, wer die unerträgliche Situation verschuldet hat. Entscheidend sei vielmehr, wer die Wohnung dringender benötigt. Sind minderjährige Kinder vorhanden, gehen deren Belange grundsätzlich vor.

Auch in diesem Fall ist wohl eine Wohnungszuweisung nötig:

Weil er keinen Sex mit seiner Ehefrau mehr will, hat ein Mann in Baden-Württemberg die Polizei alarmiert. Das Paar ist seit 18 Jahren verheiratet und hat zwei Kinder, wie die Polizei mitteilte. Der Mann fühle sich seit langem von seiner Frau beherrscht und gedemütigt. Schon vor vier Jahren sei er mit seinem Bett ins Wohnzimmer gezogen. Seiner Frau habe er gesagt, er wolle sich scheiden lassen. Doch sie sei immer wieder nachts zu ihm gekommen und habe Sex gefordert. Nun sollte die Polizei "ihn bei der Durchsetzung seiner Nachtruhe unterstützen". Quelle: SPON

 

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