3 schwere Sünden - Unterhalt verwirkt

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 31.01.2011
  • Sie bekam während bestehender Ehe ein Kind von einem Dritten.
  • Anlässlich der Geburt dieses Kindes lies sie sich in der Lokalzeitung mit ihren nun insgesamt 3 Kindern und dem Kindesvater des dritten Kindes unter der Überschrift „Nun zu fünft“ ablichten.
  • Sie boykottierte massiv den Umgang des Ehemannes mit dem ehelichen Kind.

 Dies alles zusammengenommen veranlasste das OLG, den geforderten nachehelichen Unterhalt als verwirkt anzusehen.

OLG Brandenburg v. 12.01.2011 - 9 WF 383/09

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