Lesbische Paare müssen künstliche Befruchtung weiter selbst zahlen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 12.01.2011

Die Bundesregierung will lesbischen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorerst keinen Anspruch auf Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung einräumen. «Eine Neuregelung der Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ist derzeit nicht vorgesehen», schreibt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/4297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/4077). Der Gesetzgeber könne zwar auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen solchen Anspruch ermöglichen, er sei «jedoch verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet».

Kosten der heterologen Insemination steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung schließe sich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, wonach die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, die Merkmale einer Heilbehandlung und somit steuerlich zu berücksichtigende Krankheitskosten darstellen.

Anders beurteilt würden bisher Aufwendungen im Rahmen einer so genannten heterologen Insemination, bei der eine Befruchtung von Eizellen mit Fremdsamen erfolgt. Bei diesen Aufwendungen handele es sich nicht um die Kosten therapeutischer Maßnahmen im Sinne der Rechtsprechung des BFH, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Beck aktuell

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4 Kommentare

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Das finde ich gut. Die Krankenversicherung sollte meiner Meinung nach nur für die Behandlung von "Krankheiten" in einem weiten Sinne aufkommen. Da mag man über künstliche Befruchtung bei Unfruchtbarkeit schon streiten können, bei gleichgeschlechtlichen Paaren sehe ich dafür aber keinen Raum. Es ist keine "krankhafte Störung", dass zwei Männer oder zwei Frauen keine Kinder zusammen bekommen können, sondern eine natürliche Gegebenheit.

Und nachdem Homosexualität (glücklicherweise) keine Krankheit mehr darstellt, ist auch dieser Umweg ("ich bin homosexuell erkrankt und kann daher keine Kinder bekommen") verwehrt.

 

Zumal dann ja auch für männliche Paare eine Möglichkeit geschaffen werden müsste, ein (wenigstens teilweise eigenes) Kind zu bekommen - zum Beispiel über die Zulassung und Finanzierung von Leihmüttern.

 

Und warum auch immer: Ich empfinde meinen Kommentar nicht als Spam.

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Fehlsichtige werden übrigens aus der Solidargemeinschaft der Krankenversicherung ausgeschlossen und müssen die Kosten für ihre Brillen selber tragen - Schwerhörige dagegen die fürs Hörgerät nicht. Mit welcher Begründung?

Naja, aber oftmals liegt dem "wir können keine Kinder kriegen" auch eine Krankheit zugrunde. Klar ist das bei einem lesbischen Paar eventuell nicht gegeben, aber gibt sicher auch Ausnahmen. Es ist sicher auch ein Grund, dass in Deutschland allgemein noch nicht anerkannt ist, wenn sich homosexuelle Pärchen für ein Kind etnscheiden... Wie ist es denn eigentlich mt einer Samenspende geregelt? http://www.kinderwunsch-aktuell.de/massnahmen_und_methoden/samenspende-samenbank Also wenn man als lesbische Frau zu einer Samenbank geht, weil sie von Natur aus keine Kinder kriegen kann. Spielt es dann eine Rolle, dass sie lesbisch ist??? Blöde Frage, aber interessiert mich.

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